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Der Emtlmler.
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Anzeiger L llutcrHMngs-Blatt siir das ganze Enzthal »nd dessen Umgegend.
Amtsblatt für dm Averamtsdezirk Immkürg.
34. Jahrgang.
Nr. Neuenbürg, Samstag den 23. September 1876.
Erscheint Dienst;.;, Donnerstag nns Sam lag. — Preis halbi. im Bezirk 2 Mark 50 Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. - In Reuenbürg abonnirt man bei der Redaciian, ansmacts beim nächitgelezenen Pasta nt. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungspreis die Zeile osei seren Rium 8 Pf. — Je sp ä t e st e n s 9 Uir Ä«cmittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.
Amtliches.
Ausg bst rmes Pfandscheins.
^ Der Sattler Feig Gnibub in Wild bad hat von der Wiltwe des Steuerauf sehers Carl Josef Bonditz daselbst, ein zu 5"/o verzinsliches Anlehen von 1000 fl., ausgenommen und zu dessen Sicherung derselben unler'm 13. November 1854 auf einem Gebäude und einigen Güterstücken ein Unterpfand bestellt, worüber ein Pfandschein gefertigt wuroe.
Das Darlehen wurde im Laufe der Zeit heimbezahlt und soll nun der betreffende Pfandeintrag in Bd XVI. Bl. 121 des Pfandbuchs der Stadtgemeinve Wildbad gelöscht werden; es wird jedoch der ausgestellte Pfandschein verniißt, weßhalb, auf Antrag, an den unbekannten Inhaber desselben hiemit die Aufforderung ergeht, solch n binnen 3 Monaten dem Gerichtshof entweder vorzulegen, oder dessen Besitz an- znmelden, widrigenfalls derselbe für kraftlos würde erklärt werden.
Tübingen den 14. Septdr. 1876 Die Civilkammer ches K. Kreisgerichtshofs.
Schäfer.
Neuenbürg.
KMlldk-Krimd-NrrjiihkrllM- EilislWm- IM
Die Einleitungen zu der ordentlichen Jahresschätzung der Gebäude sind nunmehr zu beginnen und will man zu diesem Zwecke den Ortsbehörden Folgendes zu erkennen geben :
In der ersten Hälfte des Monats Oktober d. Js. haben die Gemeiiideräthe die Feuer Versich^rungsbücher von Nummer zu Nummer zu durchgehen und die Versiche- riingsanschläge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine WerthvermiNde rung erlitten haben und deßhalb in dem Versicherungsanschlog zu ändern seien, wo bei namentlich die Borschristen in Abs. 2 und 4 des Art. 19 des Gebäude-Brand- Bersichernngs-Gefetzes vom 14. März 1853 über das allmählige Altern und über andere außergewöhnliche Entwerthungs-Ursachen zu beachten sind.
Zu dieser Prüfung der Versicherungsanschläge sind die Ortsfeilerschauer- die bei jhren jedesmaligen Umgängen in der Gemeinde ein besonderes Augenrperk aus eklige Werthsveränderungen ber Gebäude
und ihrer Znbehörden zu richten haben, mit berathender Stimme beizuziehen.
Nach Bölling db-seS Geschä'tes und vorgängigein öffentlichem Aufrufe an die Gebäudeeigenthüliier zur Astmeldnng der bei ihnen im Laufe des Jahres vorgekom- meneii Aenderungen ist sodann dem Ober- amle spürest ns bis
15. Oktober d. Js.
zu berichten, ob und wie viele Gebäude des Gesammtgemcindebezirks einer neuen u»k> veränderten Schätzung oder Klassen ! einlheilung zu uiitermerse» seien. !
Diese Berichte sind von den Gemeinde ! räthen mit dem Ansügen z» beurkunden, ^ daß die Prüfung der Versicherungsanschläge! unter Zuziehung der Ortsfeuerschauer i>V vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen und weiche Verfügungen hiebei getroffen worden seien.
Schließlich wird noch bemerkt, daß
1) bei nicht rechtzeitiger Anmeldung von Aenderungen, welche auf die Klassifikation Bezlm haben, von Seiten der Be- tbeiligten, Mls der Jahresbeitrag zu erhöhen war, das Zuwenigbezahlte, sobald der Mangel zur amtlichen Kelintniß gelangt, vom Eintritt der Aenderung an nachzubezahlen ist, dagegen wenn der Jahresbeitrag sich v.rminderl hätte, der Betheiligte keinen Anspruch auf Ersatz des Zuvielbezahl- ten hat;
2) Die Gemeindebeamten die Unter- piandsbehörde unverweilt davon in Kennt- niß zu setzen haben, wenn der Brandver- sicherungs Anschlag eines Gebäudes, sei es aus Verlangen des Eigenthümers oder von Amtswegen (entweder bei der jährlichen Cataster-Revision oder bei außerordentlicher Einschätzung herabgesetzt .. ird) sodann
3) die Gebühren für die Cataster-Revision (und für die Brandsteuer-Umlage)
a) nach der auf den I. Januar jeden Jahres wirklich vorhandenen Gebäudezahl zu berechnen sind und
b) auch denjenigen Gemeinde», in denen neue Feiierversicherungsbücher angelegt worden und in denen keine Ca tasteräilderungen vorgekommen sind, verivilligt werden.
Im Uebrigen ist für diese Gebühren die Ministerialverfüj ring vom 15. Mai 1875 ß. 1 und 2 (Reg.-Blatt S. 203) maßgebend.
Neuenbürg, den 22. September 1876.
K. Oberamt.
Amtm. Wick, A.-B.
Neuenbürg.
Hestanntmaihnng.
Die Stadtgemeinde Wildbad beabsichtigt, auf der von ihr erworbenen Wiesenparzclle Nr. 543 im vorder» Nenn- bachlhale ein neues 20,626 M. langes und 10,027 M. breites Schlachthaus zu errichten.
Das zur Reinigung nöthige Wasser soll aus dem Rennbache genommen und in einem Wassergraben auf der Parz. Nr. 543 in das Schlachthaus geführt werden. Das nöthige Quellmasser wird mittelst einer Zweigeleitung aus der in der Nähe befindlichen städtischen Brunnenleitung ans der südwestlichen Seite des Schlachthauses ein- gesührt. Die Dunglege soll auf der nordöstlichen Ecke gegen den Rennbach angebracht und in CemeNt ausgemauert werden.
Die Zufahrt wird vom Feldweg Nr. 10 aus durch einen über die Parzellen 547/4, 547/3, 546, 545, 544 und 543 führenden Weg hergc stellt werden.
Wer gegen dieses Vorhaben Einwendungen erheben zu sollen glaubt, hat solche binnen 14 Tagen bei dem Oberamt mündlich oder schriftlich anzubringen. Diese Frist nimmt ihren Anfang mit Ablauf des Tages, an welchem gegenwärtiges Blatt ausgegeben wird und ist für alle Einwendungen, welche nicht aus pribalrechtlichen Titeln beruhen, ausschließend.
Beschreibungen Zeichnungen und Pläne sind auf der Kanzlei des Oberamts aufgelegt und können in den gewöhnlichen Ge« schäftsstunden eingesehen werden.
Neuenbürg den 22. Sept. 1876.
K. Oberaint.
Amtm. Wick. A.V.
K. Oberamtsgericht Neuenbürg.
Diebstahls-Algrige.
Am 14. d. Mts. ist dem Bäcker Leo Orth von Kuppenheim von seinem, auf der Straße in Herren alb stehenden Wagen, eln schwarztuchener, grün gefütterter Urbcrzicher im Werth von 12 ^ gestohlen worden. Der That verdächtig ist ein unbekannter Handwerksbursche im Alter von 30—40 Jahren, von mittlerer Größe, mit rothem Vollbart und bekleidet mit grauem Rock, ebensolchen Beinkleidern und Mütze. Um Fahndung nach dem Dieb und dem gestohlenen Ueberzieher, sowie uni sachdienliche Anzeigen wird geveicn.
Neuenbürg den 18. Sept. 1876.
Untersuchungsrichter.
L e m p p.