Der Emthaler.
Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsölalt für den Aöeramtsöezirk Meuenöürg.
34. Jahrgang.
Nr. S». Neuenbürg, Samstag den 6 . Mai L 876 .
Erscheint Dien'tr.;, Dsnnerstrg uns Samstag. — Preis halbi. im Bezirk ä Mack 50 Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. — In Neuenbürg abonnirt man bei der Rednction, auswirts beim nächstgelegensn Psstamt. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungspreis die Zeile oder deren Rrum S Pf. — Je spätestens 9 Uhr Bermittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.
Amtliches.
Calmbach.
Die
BrsritlMg eims KrsMeiis
an-der Eyach auf der Psrommerschen Wiese wird am
Montag den 8. d. Mts. Vormiltags 9 Uhr an Ort und Stelle verakkordirt.
Zusammenkunft beim Tröstbachhof.
Den 4. Mai 1876.
K. Nevieramt.
Revier Lange nbrand.
Abfuhr-Termin.
Für alle noch im Jahr 1875 verkaufte oder abgegebene, vielfach in Staatswaldungen herumliegenden Holzsortimente incl. Späne wird hiemit ein letzter Abfuhr- termin bis
I. Juli d. Js.
gegeben, nach dessen Ablauf Anzeige der Säumigen zur Bestrafung und Beseitigung des Materials im Exekutionsweg eintreten wird.
Den 4. Mai 1876.
K. Revieramt.
Schlipf.
Revier Lieben zell.
Weg-Verbot.
Im Staalewald Monakamer- berg zwischen Liebenzell und Monakam ist es bei Strafe verboten, außerhalb des bestehenden Fußwegs oder auf den abge« grabenen Wegen zu gehen.
Liebenzell, 3. Mai 1876.
K. Revieranit.
H e i g e l i n.
Revier Lieben zell.
Kulms «m timmm L buchenem KHz
unaufgebnnden, geschätzt zu 6000 Wellen,
in den Staatswaldungen Schwann und Tann (K ä l b l i n g)
am Mittwoch den 10. d. Mts. Vormittags 11 Uhr
bei der Hütte im Kätbling am Kreuzsträßle. Liebcnzell, 4. Mai 1876.
K. Nevieramt.
RevierHerrenalb.
Der dießjährige Ertrag der Staats« jagd an
«dkl- L Kehmild
wird am
Montag den 8. Mai Vormittags 9 Uhr
auf der Nevieramtskanzlei öffentlich versteigert.
K. Revieramt. Revier Schwann.
Kkis-Fildrr-Kkrkms
am D i e n st a g den 9. Mai Morgens 8 Uhr an der Eyachbrücke
6 Reisfuder gemischt aus Dennacher- berg und Lchlagraum aus Herrenacker und Straubenhardt, geschätzt zu 100 Wellen,
Morgens 10 Uhr
auf dem Eyachhangweg im Kieselrain 58 tannene Neisfnder.
Neuenbürg.
Etwaige
wollen sich am
Montag den 8. Mai Nachm. 2 Uhr
im Hause des Bierbrauers Link zu Schwann einfinden, zu dieser Stunde wird das vorhandene Bier
letztmals
versteigert.
K. Gerichtsnotariat. Stadt Ä ltensteig.
L«g- L KtMoh-Verkaus.
Am Montag den 8. Mai Vormittags 10 Uhr
kommen auf dem Rathhaufe dahier zum Verkauf aus den Stadtwaldungen Primen Ablh. 3 Kaiserberg 232 Stück mit 249,49 Fm.,
Primen Abth. 7 Primenacker 211 Stück mit 166,74 Fm.,
Primen Abth. 9 Strietle 408 Stück mit 228,16 Fm.,
Langenberg Ablh. 2 268 Stück mit 213,94 Fm.,
Langenberg Abth. 4, Markhalde 1, 2, Hafnermald, Vrandhalde 36 Stück Scheidhalz mit 18,14 Fm. Altenstaig den 2. Mai 1876.
A. A. Stadtsörster Pfister.
W ü r z b a ch.
Holl-Verkaus.
Die Gemeinde verkauft am Montag den 8. Mai Morgens 10 Uhr
aus ihrem Gemeindewald Hardt und Bruckmiß auf dem Ralhhaus im Aufstreich
4 44 Stämme forchenes Lang- und Klotzholz mit 174,92 Festmeter und 973 Rm. forchenes Klafterholz. Abfuhr auf die Bahnhöfe Calmbach und Hirsau sehr günstig. Liebhaber werden eingeladen.
Aus Auftrag: Waldmeister Keppler.
Ottenhause n.
Auf der Hafnersteige in Neuenbürg wurde am 4. Mai eine Reisetasche
Schilden.
Der rechtmäßige Besitzer kann dieselbe beim Schultheißenamt Ottenhausen in Empfang nehmen.
Den 5. Mai 1876.
Schultheißenamt.
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Verfügung des Finanzministeriums, betr. die Behandlung beschädigter und unbrauchbar gewordener Reichskafscnscheine.
In Bezug auf beschädigte und unbrauchbar gewordene Reichskassenscheine hat der Bundesrath die nachstehend abgedruckten Bestimmungen erlassen, welche hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht und zugleich sämmtlichen Staatskassenstellen unter Hinweisung auf das Gesetz, betr. die Ausgabe von Reichskasscnscheinen, vom 30. April 1874, zur Nachachtung eröffnet werden.
1. Sämmtliche Reichs- und Landeskaffen haben die ihnen bei Zahlungen ängebotenen beschädigten oder unbrauchbar gewordenen (einschließlich der geklebten und der beschmutzten) Neichskaffenscheine, deren Umtauschfähigkeit (vgl. Z. 6 Abs. 2 des Gesetzes, betr. die Ausgabe von Reichskassenscheinen, vom 30. April 1874, N. G. Bl. S. 40) zweifellos ist, anzunehmen, aber nicht wieder auszugeben, sondern an Sam- melsiellen (die ReichShauptkaffe und die Oberpostkasfin, für Preußen die Geueral- staatskaffe und die Negierungs- beziehungs. weise Bezirks-Hauptkassen, für die übrigen Bundesstaaten die Landes-Centralkassen, in