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Deutschland-
Aus der bayrischen Nheinpfalz, 26. Febr. In Kaiserslautern soll jetzt ein dritter Kindergarten errichtet werden, nachdem der Andrang in die benetzenden zwei so stark geworden ist, daß dieselben nicht mehr ausreicheu. Aus der Stadtkasse werden 1200 dazu gegeben; das Uebrige besorgt der sog. Kindergartenverein.
Württemberg.
Bekanntmachung in Trlegraphensachen.
Vom I. März d. I. ab treten folgende Abänderungen und Ergänzungen der Telegraphenordnung für das Deutsche Reich vom 21. Juni 1872 in Wirksamkeit:
1. Gewöhnliche Telegramme.
Für das gewöhnliche Telegramm auf alle Entfernungen wird erhoben:
eine Grundlaxe von 20 Pfennigen (ohne Rücksicht auf die Wortzahl), eine Worttaxe von 5 Pfennigen für jedes Wort.
2 .
Wortzählung.
Bei Ermittlung der Wortzahl gelten die folgenden Regeln:
a. Alles, was der Aufgeber in die Urschrift seines Telegramms zum Zwecke der Beförderung niederschreibt, mit Ausnahme der unter 1c aufgesührten Interpunktionszeichen, wird bei Berechnung der Gebühren gezählt.
b. Der Name der Aufgabestation, das Datum, die Stunde und Minute der Aufgabe werden von Amts wegen in die dem Adressaten zuzusicllende Ausfertigung niedergeschrieben.
Der Aufgeber kann diese Angaben ganz oder lheilweise in den Text seines Telegramms ausnehmen. Sie werden alsdann bei der Wortzählung mitgerechnet.
o. Das Maximum der Länge eines Wortes ist aut 15 Schrift,eichen nach dem (durch das Reglement zu dem jeweilig gil- tigen internationalen Telegraphen-Vertrage eingeführten) Morse-Alphabet festgesetzt.
Der Ueberschuß, immer bis zu 15 Buchstaben, wird für ein Wort gezählt.
ck. Die durch einen Bindestrich verbuu denen Ausdrücke zählen für so viele Wörter, als zu ihrer Bildung dienen.
e. Die durch einen Apostroph getrennten Wörter werden für ebensoviel einzelne Wörter gezählt.
I. Die Eigennamen von Städten und Personen, die Namen von Ortschaften, Straßen, Plätzen, Boulevards u. s. w., die Titel, Vornamen, Partikel und Eigen- schastsbezeichnuiigen werden nach der Zahl der zum Ausdruck derselben vom Aufgeber gebrauchten Wörter gezählt.
§. Dem Sprachgebrauch zuwiderlausende Worlzusammenziehunge» sind nicht zulässig.
k. Die in Ziffern geschriebenen Zahlen werden für soviel Wörter gezählt, als sie je fünf Ziffern enthalten, nebst einem Worte mehr für den Ueberschuß. Dieselbe Regel findet Anwendung auf die Zählung von Buchstabengruppen.
i. Jedes einzeln stehende Schriftlichen, Buchstabe oder Ziffer, wird für ein Wort gezählt; dasselbe gilt für das Unterstrei- chungszeichen.
Ic. Die Interpunktionszeichen, Bindestriche , Apostrophe, Anführungszeichen, Klammern und Zeichen sür den Absatz werden nicht gezählt.
l. Jedoch werden die zur Bildung der Zahlen benutzten Punkte und Kommata, sowie die Bruchstriche, sür je eine Ziffer gezählt. (Fortsetzung folgt.)
Stuttgart, 29. Febr. Ihre Maj. die Königin ist von St. Petersburg und vom Sterbebette Ihrer theuren Schwester, der Großfürstin Maria, zurückkebrend, heute Vormittag 10 Uhr 27 Min. mittelst Extrazugs hier eingelroffe». Se. Maj. der König war, die tieftrauerude Gemahlin zu begrüßen, der Königin bis Waiblingen entgegengereist.
Leonberg , 27. Febr. Die auf diesseitiger Markung zwischen hier und Ditzingen gelegene Fleischmühle ist sammt 30 Morgen Feld für 34,000 fl. verkauft und soll in eine Fabrik sür Metallwareufabri- kation umgewaudelt werden. Die Mühle wird somit als Getreidemühle aufhören. Die Nähe der Eisenbahn, die theuren Hokz- nud Steinkohlenpreise mögen mahl dazu beitragen, daß Wasserwerke derDampskraft vorgezogen werden.
Langenburg, 27. Februar. Die theuren Holzpreise stehen gegenwärtig hier wie in der Umgegend auf der Tagesordnung. Sollte man cs doch für kaum möglich Hallen, daß in unserer so holzreichen Gegend der Raummeter buchene Scheiter in den fürstlichen Waldungen bis zu 9 fl. verkauft wurde.
Altenstaig, 28. Febr. Der Gewerbebetrieb, mit Ausnahme der Roth- gerberei, geht auch wie sonst ziemlich flau, es will insbesondere in den Langholzhandel kein richtiges Leben kommen. Nur die Schnittwaare ist etwas gesuchter, und das Brennholz hat einen Preis erreicht, wie kaum einmal. Es werden für 4 Nm. Tan- nen-Scheiterholz 35—40 bezahlt und Buchenholz ist gar'nicht aufzutreiben.
Korrespondenz.
Hrn. W. in R.!
Künftig wird nur nach „Narrweil" adressirt.
Enzth.
Mit einer Beilage.
Redaktion, Druck und Verlag von Jak. M eeh in Neuenbürg. (Markt- und Thalstr.)