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Der Einthiiler.
Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt jnr das ganze Enzthal nnd dessen Umgegend. AmLsötalL für den Höerarnlsöezirk AlenenSürg.
33. Jahrgang.
Nr. 8l. Neuenbürg, Samstag den Itt. Juli 1873.
Erscheint Dienüag, Donnerstag und Samstag. — Preis batbi. im Bezirk 2 Mark 5t) Pf., auswärts 2 Mark 90 Pf. — In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, auswärts beim nächstgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungspreis die Zeile oder Seren Raum 8 Pf., — Je s p ä t e st e u s 9 Mir Bormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Ausnahme.
Amtliches.
Neuenbürg.
An die Ortsvorsteher.
Die Ortsvorsteher derjenigen Gemeinden, welche den Staatsbeilrag zu den Kosten des Schneebahnens und Schneeschäufelns auf Staatsstraßen und auf — mit der Post befahrenen N a ch b a r s ch a s t s st r a ß e n für den Winter 1874/75 in Anspruch nehmen, werden angewiesen, die nach dem untenstehenden Formular zu fertigenden Kosten-Verzeichnisse bis zum 13. d. M. hieber einznsenden. Diese Verzeichnisse sind mit der Beurkundung abzuschließe», daß unter der ausgerechneten Summe keine Hand-, Spanndienste für das Schneebahnen aus Nachbarschafts- und Etterstraßen begriffen sind und vom Ortsvorsteher, Gemeiuüepfleger und Frohumeister zu unterzeichnen.
Bei Orten, von welchen solche Verzeichnisse binnen der bestimmten Frist nicht eiukommen, wird angenommen, daß keine derartigen Kosten vorgekommen seien.
Den I. Juli 1875. K. Oberamt.
Wendelstein A.V.
(Meröratt.)
(Zweite und dritte Seite.)
Bbersmt Ucuenbürg.
Aunvand für die SlaatSstraßenl
Gemeinde
Vkrzeichuiß der Koste«
des
Schnrebahucns auf den Staatsstraßen im Winter 18
Im letzten Verwaltungsjahr betrug der Gemeiiideschaden —j- die StaatSsteuer —
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R e u e n b ü r g.
Bekanntmachung.
Durch Gesetz vom 30. Mai 1858 sind bei allen Gerichten des Königreichs Ferien eiiigeinhrl worden, welche vom 15. Juli bis 25. August dauern. Während dieser Ferien haben nur solche Rechtsangelegen- lieiten Anspruch auf Beförderung durch die Gerichte, welche durch das gedachte Gesetz als „dringend" ausdrücklich bezeichnet sind.
Wünscht also außerdem Jemand eine Nechlsangelegenheit während der Ferien durch die Gerichte als erledigt zu sehen, so muß der Antrag hierauf gehörig begründet und, wenn schriftlich eingereicht, als „Feriensache" bezeichnet sein.
Dies wird zur Nachachtung hiemit be- kannt gemacht und Jedermann aufgefordert, sich aller Anträge und Gesuche in nicht dringlichen Angelegenheiten während der Ferien zu enthalten.
Den 5. Jnli 1875.
Königl. Oberamtsgericht.
_ Römer.
Neuenbürg.
Aufnahme von Zöglingen in dir Gartrnbauschulc Hohenheim.
Nach neuester Bekanntmachung der K.
Jnstitutsdirektion Hohenheim findet die Aufiiahmtprüfung in die dortige Gartenbauschule , nicht wie früher bestimmt am 12. Juli, sondern am 5. Aug. d. JabrS Vormittags 7 Uhr statt, und könne» An- Meldungen bis zum 31. d. M. bei der K. Jnstitutsdirektion in Hohenheim eingereicht werden. Die nicht durch besonderen Erlaß Zurückgewiesenen haben sich am 5. August rechtzeitig in Hohenheim einzufinden. Den 8. Juli 1875.
K. Oberamt. Wendelstein A.V.
Revier Langenbrand.
Hcidel- und Preiselbeeren
zu sammeln wird erlaubt
vom 15. d. M. an
in allen Staätswaldungen, ausgenommen sämmtliche in den letzten 3 Jahren ausgeführten Forchenkulturen, insbesondere in den Waldtheilen:
Bäumlesmiß, Eulenloch, Hundsthal, Bamnplatte, Seelach, Brennersberg, Neurißberg, Hirschgarten, Hirschhalde, Brand, Förtelberg, Hartebene und Hausacker.
K. Revicramt.
Revier Liebenzell.
Das Sammrln von Heidelbeeren
in den Staatswaldungen ist vom 12. d. M. an gestattet.
Den 8. Juli 1872.
K. Nevieramt. Hei gelin.
Revier Naislach
Heu- und Oehrndgras- Verpachtnng.
Am Montag den 12. d. Mts Vormittags 10 Uhr,
werden auf der Nevieramtskanzlei dahier der Heu- und Oehmdgrasertrag von Parz. Nr. 144 und 137 im Kleinenzthal mit 9^/s Mrg. 42,7 Rth. im öffentlichen Aufstreich verpachtet.
Die verehelichen Schultheißen-Aemter werden um Veröffentlichung in ihren Gemeinden ersucht.
Den 7. Juli 1875.
K. Revieramt.
Metzger.