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Kronik.

Deutschland.

Berlin, 19. Juni. Das preußische Volk beging am 18. Juni die zweihundert­jährige Jubelfeier der ersten großen Waf- senthal, durch welche der brandenbnrgisch- preustische Staat als eine selbstständige Macht in die Reihe der europäischen Staaten eintrat, und mit welcher zugleich die glorreiche Entwickelung vom Kur­fürstenthum zum deutschen Kaiserreiche ihren geschichtlich greifbaren Anfang nahm. Das preußische Heer hat auch volles Recht, einen Tag als glorreichen Gedenktag seiner Waffen zu feiern, von dem schon Friedrich der Große sagt: Wenig Heerführer können sich eines Feldzugs, dem von Fehrbellin ähnlich, rühmen. Der Kurfürst entwirft einen so großen wie kühnen Plan und führt ihn mit staunenswerther Schnelligkeit aus. Er überfällt ein Standquartier der Schwe­den (Rathenow) während Europa meint, daß er noch in Franken verweile; er fliegt zu den Feldern von Fehrbellin. wo die Feinde sich ihm geschaart entgegensetzen; er schlägt mit einem kleinen Reiterkorps, welches von langen Märschen abgemattet ist, eine zahlreiche und achtnngswürdige Jnfanteriemacht, die das deutsche und das polnische Reich besiegt hatte. Dieser Zug, so glänzend wie »achdrucksvoll, verdientes, daß man auf ihn das Voni, vicke, viel des Julius Cäsar anwende. Der Kurfürst wurde von seinen Feinden gerühmt, von seinen pnterthgnen gesegnet, und seine

Nachkommen rechnen von jenem berühmten Tage den Beginn der bedeutsamen Stel­lung, zu welcher das Hans Brandenburg sich in der Folge emporstzwang."

Mainz, 20. Juni. Die als fran­zösische Ingenieure in den Fenungs-Werken verhafteten Männer haben sich als Eng­länder und unverdächtig lcgitimirt und wurden von dem Polizei-Eommissariat wieder entlassen.

Frankfurt, 19. Juni. Der hie­sige Verein zur Unterstützung der in der Schlacht von BeUe-Alliance invalid ge wordenen deutschen Krieger hat dem hiesigen königlichen Polizeipräsidium zur Vertheilung von je 00 Mark an 13 namhatt gemachte Invaliden die Summe von 780 Mark zur Verfügung gestellt.

Aus der Pfalz. Solche Aussich­ten wie Heuer haben die Weinbauern der Pfalz schon seit einer Reihe von Jahren nicht mehr gehabt: die Weinstöcke sind mit Scheinen überschüttet, und bei dem heißen Wetter, das wir seil Ende Mai haben, wird die Blüthe bald vorbei sein.

Württemberg.

Stuttgart, 15. Juni. Aus der Kammer. Ans der Tagesordnung der heutigen Sitzung stand die Berathung eines Berichts der volksmirthschastlicheu Commission über die von einer Anzahl von Wirihen eingcreichte Bitte um Reform der Weiubesteucruug. Die Commission bean­tragt Tagesordnung. Eine Min­derheit (Pfeiffer und Owen) stellt den Zn- satzantrag: In Anbetracht, der dem jetzigen System der Weinbesteurung inwohnendeu allseitig anerkannten Mängel und der mit der Erhebung des Umgelds verbunde­nen so überaus lästigen Controlmaßregeln wolle die hohe Kammer an die K. Staats regierung die dringende Bitte richten: die­selbe möge 1) wiederholt in Erwägung ziehen ob nicht eine Art der Weinbesteue­rung eingeführt werden könne, die ohne den Ertrag der Steuer zu beinträchtigen die hauptsächlichsten Mißstände beseitigen würde, welche mit der jetzigen Umgelder­hebung verbunden sind, 2) bis zur Er­reichung dieses Ziels das Eingehen von Akkorden für die Wirthe soviel als thun- lich zu erleichtern. Referent Kanzler v. Rümelin vertheidigt den Commissionsantrag auf Tagesordnung, behauptend, die seit­herige Art der Weinbesteuerung sei das Richtigste. Diejenigen, welche sie angreisen wissen entweder nicht was sie wolle», oder schlagen der Regierung vor, bei der Er- hebungswcise der Steuer es nicht so genau zu nehmen, sondern fünf gerade sein zu lassen. Namens der Minderheit empfiehlt Pfeiffer das in Elsaß-Lothringen einge- sührte System der allgemeinen Weinsteuer. Die Kammer beschloß mit 43 gegen 40 St. Tagesordnung. Gegen Tagesordnung sprach sich auch der Abgeordnete des Bezirks Neuenbürg Hr. Beutteraus. Wir lassen seine Rede wörtlich hier folgen:

Meine Herren! Ich habe mich znm Worte gemeldet ohne daß ich glaube, den Vorwurf zu verdienen, den der Hr. Kanzler ausgesprochen hat. Man kann in dieser Sache sprechen, ohne im Rückstände zu

bleiben mit positiven Vorschlägen. Ich glaube auch, mich nicht erst dagegen verwahren zu müssen, als ob ich die Absicht halte, der Regierung den Vorschlag zu machen, daß sie Fünfe gerade sein lassen soll.

Ich bin nicht der Meinung des Herrn Abgeordneten der Stadt Ulm, daß das Steuersystem in Elsaß-Lothringen bei uns eingeführt werden soll. Ich werde gleich­wohl für seinen Minoritätsantrag stimmen aber ich werde dies thun in der Voraus­setzung, daß dieser Antrag nicht zu einem System führen wird, wie es der Herr Abgeordnete der Stadt Ulm vorgeschlagen hat.

Ich bin überzeugt, daß eine allgemeine Weinsteuer nicht nur den Weingärtner­stand de-Z Landes im höchsten Grade schä­digen würde, sondern auch die Aermereu schwer treffen müßte; der Aermcre würde kaum mehr in der Lage sein, Wein und Obstmost einzulegen, wie seither, wo er von der Weinsteuer frei war. Nach meiner Ansicht hat im Wesentlichen die seitherige Gesetzgebung das richtige Princip verfolgt. Das Gesetz von 1827 bericht aus dem Princip, daß der Getränkeverschluß durch die Wirthe der Besteuerung unterworfen sein soll. Zu einem entgegengesetzten Syst em zu kommen, hat man auch nni deßwr'lten keinen Grund weil hiedurch der Wirlhs- hausbcsuch, der ohnedieß schon groß genug ist, nur noch mehr begünstigt wür^e.

Die Klagen die über das seitherige System zu vernehmen sind, habe ich mir auch naher angesehen, aber nur gesunden, daß sie hauptsächlich gerichtet sind gegen die Art der Erhebung der Steuer, nicht gegen den Betrag der Steuer selbst.

Daß wir das Umgeld nicht entbehren können, das wissen wir Alle, das wissen auch die Wirthe. Aber die Erhebungsweise, und ich glaube auf Grund 20jähriger Er­fahrung sprechen zu können, scheint mir nicht diejenige zu sein, die wir für alle Zukunst beibehalten müssen. Ich glaube es gibt überhaupt kein System das im Laufe der Zeit nicht verbessert werden könnte.

Ich sage also dis Klagen richten sich hauptsächlich gegen die Art der Erhebung der Steuer, darunter versiebe ich das Abstichsverfahren, das anznwenden ist wenn der Wirth mit dem Steuerbeamten nicht über einen Akkord sich verständigt. Diesem Uebelstande sollte entschieden abgeholfen werden; hierin bin ich mit dem Hrn. Ab­geordneten der Stadt Ulm ganz einver­standen, die Belästigungen, welche durch das Abstichsverfahren hervorgerufen werden, sind ganz eminente, ich könnte zu den Beispielen, die der Hr. Abgeordnete Pfeiffer angeführt, noch verschiedene andere Be­lästigungspunkte erwähnen, ich will das unterlassen, um die Debatte nicht zu ver­längern. Die Frage wird nun allerdings die sein, wie läßt sich das Abstichsverfahren vermeiden?

Mir scheint die Lösung nicht so schwer ja sie erscheint mir sogar sehr einfach zu sein. Es ist nicht Aufgabe eines Steuer­systems , auf Heller und Pfennig heraus­zubringen was der Betreffende zahl n muß; alle unsere übrigen Steuersysteme, beruhen auf Schätzung. Auf dem