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9. Bei den Mnsterungen haben je die Ortsvorsteher der zu musternde» Pflichtigen zu erscheinen, bei der Loosung

dagegen nicht.

Sie sind dafür verantwortlich, daß die Pflichtigen bei der Musterung vollzählig und rechtzeilig auf dem Nathhause sich einfinden und dort in Ordnung versammelt bleiben. Bei der Borladung schon ist den Letzlern ausdrücklich zu eröffnen, daß alles Schreien und Lärmen bei Strafe verboten sei.

Nach Borstehendem haben die Ortsvorsteher sofort das Weitere zu besorgen.

Den 30. März 1875. K. Oberamt.

Wick, Akt.-N. ges. St.

Aekannlnmchnngen über Einträge im Han-elsregifter.

II. im Register für Gesellschaftsfirmen und für Firmen juristischer Personen:

GerichtSstelle,

welche die Be- !

kamckmachung ,

-E Bmtraguns,

Wortlaut der Firma,

Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person;

Ort ihrer Zweigniederlassungen.

Rechtsverhältnisse

der Gesellschaft oder der juristischen Person.

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! Prokuristen; Liquidatoren; Bemerkungen.

K. Oberamts-

16. April

,

Mechanische Weberei

Als Prokurist wurde

Gericht

Neuenbürg.

1875.

Neuenbürg, Gebrüder Lutz.

bestellt:

Hr. August Zimmerle Kaufmann.

Z. B.

Oberamtsrichtcr

R ö m e r.

N e u e n b ü r g.

An die Ortsvorsteher.

Nach Z. 21, Abs. 2 des Reichsmilitärgesetzes vom 2. Mai 1874 können Mili­tärpflichtige welche aus irgend welchen Rsklamationsgründen berücksichtigt worden sind, den Zweck der gewährten Zurückstellung aber nicht erfüllen, wenn sie sich innerhalb der ersten 5 Jahre ihres d ienstpflichtigen Alters befinden, sogleich zur Ableistung ihrer vollen Dienstzeit herangezogen werden, auch wenn sie bereits der Reserve oder ErsatzrNeseroe überwiesen sein sollten. Es sind also namentlich auch solche Leute zum Militär einzuziehcn, welche zurückgestellt wurden, damit sie ihre Angehörigen mit ih­rem Verdienst unterstützen und welche nun nach den Beobachtungen der Ortsbe­hörden diese Unterstützungen nicht gewähren.

Dieß wird der bestehenden Vorschrift gemäß beim nächsten Ersatzgkschäft kontro- lirt werden und erhalten daher die Ortsvorsteher den Auftrag sich bis dahin über die persönlichen Verhältnisse derjenigen Militärpflichtigen vom Jahrgang 1852, welche zurückgestellt wurden, genaue und sichere Kennlniß zu verschaffen, um die erforderliche Auskunft geben zu können.

Sollten inzwischen schon oben bezeichnete Fälle, namentlich auch durch Vorziehen eines Zurückgestellten in einen andern Ort, eingetreten und dieselben trotz der schon früher ertheilten Weisung dem Oberamt noch nicht angezeigt sein, so hat dies unver­züglich zu geschehen.

Den 16. April 1875.

K. Oberamt.

Wick, A.-V.

Neuenbürg.

An die Ortsvorsteherbetr. die Anzeige pockenkrankerKühe.

Viehbesitzer , welche natürlich pockenkranke Kühe so zeitig zur Anzeige bringen, daß der Pockenstoff von denselben zur Impfung von Menschen mit Erfolg be­nützt werden kann, erhalten aus der Staatskasse eine B elo h nun g von 24 Nt ark.

Die Ortsvorsteher erhallen den Auftrag, dieke Bestimmung in ihren Gemeinden ohne Verzug mit der Aufforderung an die Viehbesitzer in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, sobald sie die natürlichen Pocken bei einer Kuh wahrnrhmen, dieß schleus nigst dem Ortsvorsteher anzuzeigen.

Eine Belehrung über die ursprünglichen Kubpocken enthält das Regierungsblatt von 1838 auf Seite 378 ff., ans welche für vorkommende Fälle hingewiesen wird. Unter den Vicbbesitzern ist diese Belehrung schon jetzt möglichst z u verbreiten.

Den 17. April 1875. K. Ooeramt. Wick, A..V.

K. Oberamtsgericht Neuenbürg.

Steckbrief

wird erlassen gegen den 36 Jahre alten Schneider Jakob Friedrich Knödel von Feldrennach wegen Verdachts zweier

am Ende März d. I. dahier an Christian Müller und Johann Heß von hier verüb' ten Unterschlagungen von Kleiderstoffen im Sinn von Sl.G.B. Z. 246. Knödel ist ungefähr 1,68 M. groß, mager, trägt dunkeln Schnurrbart, und ist besonders daran kenntlich, daß sein rechter Fuß ganz

nach auswärts gebogen ist, so er auf dem Oberleder des Stiefels anstatt auf der Sohle geht.

Den 17. April 1875.

Untersuchungsrichter Leinp p, J.Ass.

Nenner Enzklösterle.

Die

Lieferung

von 125 Kbm. Granulit auf den Lprollenwascn, Hirschthal und Nohnbach sowie von 90 Kbm. harten Sand st einen auf die Wege im Dictersberg und Schänfler- steig wird am

Mittwoch den 21. April 1875 Nachmittags 2 Uhr

im Waldhorn in Enzklösterle wiederholt verakkkordirt werden.

K. Revieramt.

Hch-Vkrsteigkliillg.

Wir versteigern aus Domäncnwald Distrikt III. Maisenbach, mit Borgfristbewilligung bis 1. November d. I.

am Montag den 26. April folgende Holzsoriimente:

52 Ztannene, 38 forlene Sägstämme, 82 tannene, 115 forlene, 12 lärchene, 15 eichene Baustämme und 15 eichene Wagnerstangen; 31 Ster Buchen-, 62 Ster Nadelscheitholz, 19 Ster Buchen- und 59 Ster Nadelprügelholz.

Die Zusammenkunft ist

Morgens 10 Uhr in der Marxzeller Mühle.

Das Holz wird auf Verlangen durch Domänenwaldhüter Weber in Langenalb vorgezeigt.

Ettlingen den 16. April 1875.

Großh. Bezirksforstei Mittelberg Maier.