Bionik.

Württemberg.

Das Regierungsblatt vom 4. Febr. enthält eine Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr. die Be­nennung der Aufsichtskommission für die Staatskrankenanstalten und die Verleihung der Befugnisse eines Landeskollegiums an diese Behörde,

Das Postamt zu Mühlacker ist aus der Zahl derjenigen Postanstalten, welche zum Extrapost- und Estasettendienst auSgeschie- den.

Stuttgart, 3. Febr. Dem Ver­nehmen nach hat die Tiefbohrung am Schengelbrunnen jetzt das Steinsalzla­ger durchsunken; es hat sich dabei eine Mächtigkeit von 9 M. (über 30') ergeben. Die Bedeutung dieses Lagers ist eine sehr beachtenwerthe. Der Bohrer hat jetzt den Kalk erreicht.

Heilbronn, 2. Febr. Von den Arbeiten für unsere Wasserleitung erregen derzeit die Qnellsassungen des Ochsens­brunnens bei der Böllingermühle das meiste Interesse. Es ist nämlich der Sorgfalt der Bauleitung gelungen, außer den bereits^ bekannten Quellen noch weitere Wasseradern j zu erschließen, welche den schon zuvor zu Tage tretenden an Reichhaltigkeit fast gleich kommen. Das gestimmte Quellengebiet be­

steht aus einer Diluvialdecke von Sand und Geschiebe und liefert deßhalb vortreff­liches, für die Zwecke der Industrie, wie für diejenigen des Haushaltes gleich gut geeignetes Wasser. Die Bctheiligung der Einwohnerschaft an der Wasserleitung ist eine über alle Erwartung zahlreiche gewor­den und nimmt in dem Maße zu, als die Einführung in die Häuser vorrückt. Man kann schon jetzt verschiedene Straßen finden, in dem sich kein oder kaum einige Häuser von der Wasserversorgung ausgenommen haben.

Nottweil, 3. Febr. Heute früh zwischen 4 und 5 Uhr wurde hier ein starker Knall gehört, der alsbald der Ver- muthnng Raum gab, daß diel'/s Stunden von hier entfernte Pulvermühle in Niedereschach explodirt sei. Diese Ver- muthung hat sich auch wirklich bestätigt, indem nach soeben eingelausener Nachricht das das Mühlwerk enthaltende Gebäude in die Lnft geflogen ist. Die Arbeiter schockten sich eben an, in das Werk einzu- gehen, es ist deshalb glücklicherweise keine Beschädigung an Menschenleben zu bekla­gen.

Für die Monate Februar und März nehmen sämmt- liche Poststellen, im Bezirk auch die Postboten, Bestellungen auf den E n z t h ä l e r" zu Vs des Quartalpreises an.

MisMen.

"Höhen ?

der Markung Neuenbürg.

Neuenbürg, Stadtkirchthurm, Knopf

Dachtraufe

Geländer ob. Rand

Erdfläche

Wasserspiegel der Enz unter der unteren Brücke

Schloß Neuenbürg, westl. Dachtraufe Erdfläche am Portal

Ruine südl. Portal

Schloßsteig, Signalstein Erdfläche oben

Lippenwiesen, Erdfläche im Scheideweg Hinterberg II. , Signalstein, Erdfläche

Fixirpunkt auf einem Fels im Scheideweg

Neuenbürgerstube, oberer Balken der Schleuß«

Wasserspiegel der Enz unter der Schleuste Mißebene, Markstein oben Erdfläche JIgengarten, Eisenbahnpflock Nr. 12

Alleenplatz, Erdfläche der Eiche

Eisenfurtsägmühle, Erdfläche der westl. Ecke Unter der Mißebene, Markstein Erdfläche Wasserspiegel der Enz

Rothenbachsägmühle, Erdfläche an der Ecke Neues Thäle, Wasserspg. d. Enz unter d. Nothenbachw hr

Württ.

I. Fuß.

1257,97

1229,54

1206.93 1124,13 1109,76

1429.87

1381.87 1399,78

1264.72 1267,02 1142,60

1244.94 1226,56

1150.73 1142,31

1840.74

1149.74 1157,93 1159,49 1168,27 1159,85 1185,53 1189,41

Meter.

360.31

352.17 345,69 321,98 317,86

409.55 395,80 400,93 362,25 362,90 327,27 356,58

351.31 329,60

327.18 527,23

329.31

331.66 332,10 334,62 332,21

339.56

340.67

Berichtigung: In Nr. 12 d. Bits.Höhen-Verhältnisse im Bezirk Neuenbürg" muß es stattHorizont von Burch" heißen;H o r i z o n t v o n B u o ch." (Der bekannte Ort Buoch im Remsthal bildet den Normal-Horizont).

Jahr-Greise

für den direkten Personenverkehr zwischen der K. W. Enzthak-Hisenöakn einer- und den Hrh. Arabischen Staats-Eisenbahnen andererseits.

Von Neuenbürg

nach: i

I.

Tl. ^

II.

Cl->

lII.Cl.

fl.! kr.

fl-

kr.

fl.

kr.

Bietigheim . .

2

17

1

31

i

Bruchsal . . .

2

36

1

44

i

7

Cannstatt . .

3

32

2

22

i

31

Earlsrude . .

1

59

i

19

53

Dnrlach . . .

1

49

i

12

48

Enzberg . . .

58

-

v-39

27

Eßlingen . .

4

2-

40

i

44

Eutingen. . .

44

80

20

Großsachsenheim

1

58

1

19

51

Heilbronn . .

3

37

2

26

i

35

Illingen . . .

1

26

58

39

Jspringen . .

44

30

20

Königsbach . .

1

A

42

28

Ludwigsburg .

2

41

1

47

i

10

Maulbronn. -

1

26

- .

53

39

Mühlacker . .

1

9

46

3l!

Niefern . . .

49

34

23

Plochingen . .

4

25

2

57

i

54

Stuttgart . -

3

22

2

13

i

26

Ulm ....

7

44

5

8

3

18

Vaihingen . .

1

49

1

7

44

Zrillete. Für den direkten Verkehr kommen Cartondillete in den Farben

rosaroth für die I. Classe, ledergelb II.

weiß III.

zur Ausgabe. Außerdem tragen die Schnell- zugs billete einen zinnoberrothen Längestreifen.

Die Zuschlagsbillete sind hellgrün mit rothem Vertikalstreifen.

Die Billete für den Verkehr zwischen der Enzthalbahn und den übrigen württ. Bah­nen erhalten einen Coupon für die badische Bahnstrecke Pforzheim-Mühlacker, welcher vom badischen Fahrpersonal abgenommen wird.

Dis Retourbillete bestehen aus zwerThei- len und zwar einem Coupon für die Hinfahrt, welcher vom Conducteur vor Ankunft auf der Bestimmungsstation abgenommcn wird und einem Stamm für die Rückfahrt, der bis zur Beendig- gung der Reise in den Händen des Reisen­den verbleibt. Der Datumstempel ist bei al­len mit Coupons versehenen Billeten auf der Rückseite beider Theile des Billets aufzu­drucken.

Die Retrurbillete fiud nur für gewöhnliche Züge giltig; bei Benützung des Schnellzugs ist für die betreffende Strecke ein Zuschlagsbillet zuzukaufen.

Die Zuschlagsbillete gelten uur zur Fahrt in einer Richtung und es ist demnach, falls der Inhaber eines Retourbillets auf der Hin- und Rückreise einen Schnellzug benützen will, für jede Richtung ein Zuschlagsbillet zuzukaufen.

Auf der Vorderseite sämmtlicher Billete muß die Route aufgedruckt werden.

Die Hüttigkeitsdauer

der einfachen Billete betrügt 2 Tags der Retourbillete bis zu 74Kilometer ent­fernten Stationen zwei Tage; bei mehr als 74 Kilometer Entfernung drei Tage;

dieselbe ist den Billeten aufzudrucken.

Bei Bemessung der Gültigleitsdauer der Re­tourbillete bleiben die Sonntage und die Fest­tage Neujahr, Ostermontag, Christi Himmel­fahrt, Pfingstmontag, Christtag und Stephans­tag außer Betracht und zwar gleichviel, ch- diese Sonn- und Festtage den für die Bered o nung der Gültigkeitsdauer maßgebenden Werk­tagen unmittelbar vorausgehen, sich an dieselben anschließen, oder zwischen denselben liegen.

lieber die Mitternacht des letzten Tages der Benützbarkeit hinaus erstreckt sich die Gültigkeits­dauer der Retourbillete nur in so ferne, als der Reisende sich noch des letzten Zuges bedienen darf, der vor Mitternacht nach der Billetaus­gabestation abgeht.

Redaktion, Druck und Verlag von Jak. M eeh in Neuenbürg.