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Donnerstag» den 2V. April 1899.
MertelMrlicher Lbonnemeniiorei? in der Sladt Mk. I. lv in» Haut zrdracht, Mk. I. ld durch die Post bezogen im Bezirk. Außer Bezirk W. !. SS.
AmLkiche Aekanntmachunge«.
Kekanntmachnng.
In Weltenschwa««, Gde. Altburg, ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.
Calw, den 19. April 1899.
K. Oberamt. Gottert, Amtm.
DaS Reichsgesetzblatt Nr. 13 enthält folgende neue Kaiser!. Verordnung vom 27. März 1899, betr.
Die Hauptmängel und Gewährfristen beim Viehhaudel:
8 i.
Für den Verkauf von Nutz- und Zuchttieren gelten als Hauptmängel:
I. bei Pferden, Eseln, Mauleseln und Maultieren:
1. Rotz (Wurm) mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen;
2. Dummkoller (Koller, Dummsein) mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen; als Dummkoller ist anzusehen die allmählich oder in Folge der akuten Gehirnwassersucht entstandene, unheilbare Krankheit des Gehirns bei der das Bewußtsein deS Pferdes herabgesetzt ist-
3. Dämpfigkeit (Dampf, Hartschlägigkeit, Bauch- schläzigkeit) mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen; als Dämpfigkeit ist anzusehen die Athembeschwerde, die durch einen chronischen, unheilbaren Krankheitszustand der Lungen oder des Herzens bewirkt wird;
4. Kehlkopfpfeifen (Pfeiferdampf, Hartschnaufig- keit, Rohren) mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen; als Kehlkopfpfeifen ist anzusehen die durch einen chronischen und unheilbaren Krankheitszustand des Kehlkopfs oder der Luftröhre verursachte und durch
ein hörbares Geräusch gekennzeichnete Aihem- flörung;
5. periodische Augenentzündung (innere Augenentzündung, Mondblindheit) mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen; als periodische Augenentzündung ist anzusehen die auf inneren Einwirkungen beruhende, entzündliche Veränderung an den inneren Organen des Auges;
6. Koppen (Krippensetzen, Aufsetzen, Freikoppen, Luftschnappen, Windschnappen) mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen;
II. bei Rindvieh:
1. tuberkulöse Erkrankung, sofern in Folge dieser Erkrankung ein« allgemeine Beeinträchtigung des NährzustandeS deS Tieres herbeigeführt ist, mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen;
2. Lungenseuche mit einer Gewährfrist von achtundzwanzig Tagen;
III. bei Schafen:
Räude mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen;
IV. bei Schweinen:
1. Rotlauf mit einer Gewährfrist von drei Tagen;
2. Schweineseuche (einschließlich Schweinepest) mit einer Gewährfrist von zehn Tagen.
8> 2.
Für den Verkauf solcher Tiere, die alsbald geschlachtet werden sollen und bestimmt sind, als Nahrungsmittel für Menschen zu dienen (Schlachttiere), gelten als Hauptmängel:
I. bei Pferden, Eseln, Mauleseln und Maultieren: Rotz (Wurm) mit eine Gewährfrist von vierzehn Tagen;
II. bei Rindvieh:
tuberkulöse Erkrankung, sofern in Folge dieser Erkrankung mehr als dis Hälfte des
Schlachtgewichts nicht oder nur unter Beschränkungen als Nahrungsmittel für Menschen geeignet ist, mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen;
III. bei Schafen:
allgemeine Wassersucht mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen; als allgemeine Wassersucht ist anzusehen der durch eine innere Erkrankung oder durch ungenügende Ernährung herbeigeführte wassersüchtige Zustand des Fleisches;
IV. bei Schweinen:
1. tuberkulöse Erkrankungen unter der in der Nr. II bezeichnrten Voraussetzung mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen;
2. Trichinen mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen; .
3. Finnen mit einer Gewährfrist von vierzehn Tagen.
Tagesuenigkeitsn.
-x. Calw. In der ihrer Vollendung ent- gcgengchenden neuen evangelischen Stadtkirche in Pforzheim wird in den nächsten Tagen eine Turmuhr aufgestellt die in der mechanischen Werkstätte von Heinrich Perrot hier angefertigt wurde. Dieselbe ist mit einer selbstthätigen eleltrischen Aufziehvorrichtung versehen, die nach einem von Hrn. Perrot erfundenen System konstruiert ist. Hiernach geschieht das Aufziehen der Uhr, je nach Ablauf von 24 Stunden mittelst eines elektrischen Motors von selbst und zwar der Reihe nach für das Gchwerk, daS Viertelstunden- und das doppelte Stundenschlagwerk. Für den regelmäßigen Gang der Uhr wird demnach die Thätigkeit des Meßners überhaupt nicht in Anspruch genommen. Dis Uhr ist außerdem zur elektrischen Uebrrtragung ihres Laufs auf eine Anzahl
^ i ^ ^ öE 11- Nachdruck »erboten.
Die beiden Admirale.
Orgmal-Roman
von Carl Ludwig panknin, Marine-Schriftsteller.
(Fortsetzung.)
„William," rief Lord Klayriston, besorgt näher tretend, „wir wollen doch lieber das Gespräch abbrechen, es schadet Deiner noch schwachen Gesundheit. Komm' in's Zimmer, mein Junge, hörst Du!"
„Nein, Vater," wehrte der Kranke fast schroff ab, „nein, laß' es endlich einmal klar werden zwischen uns, da wir dieses Thema nun einmal berührt haben. Du sagtest selbst, daß Kathy auf Deine Veranlassung mich verstoßen hat, nicht wahr? Hast Du auch dabei gedacht, wie Du mich, Deinen Sohn, dadurch zum Ehrlosen stempelst, einen Klayriston zum Schurken machtest!"
„William, Junge! wie kannst Du wagen, diese schwere Beschuldigung gegen unfern Namen zu schleudern I Du bist Deiner Sinne nicht mächtig."
„Ich denke in diesem Augenblicke vollständig klar, bin bei völlig reiner Vernunft! Ja, Vater, Du hast mich zum gemeinen Buben gemacht dadurch, daß Du mir die Gelegenheit nahmst, mein Wort zu halten, daß Du mich hindertest, mein schweres Vergehen an Kathy gut zu machen."
„Mein guter Sohn, daS Mädchen trägt die Hauptschuld. Warum vergaß sie sich soweit, daß sie ihre Tugend preisgab, und der Schande sich überlieferte. Du hast nur die gesetzliche Pflicht für das Kind, allenfalls auch für die Unterhaltung der Mutter, zu sorgen; weiter nichts. Wenn Du das thust, stehst Du vollständig gerechtfertigt da, niemand darf Dir einen Vorwurf ma-"
„Nicht weiter," schrie William, indem er wie von einer Tarantel gestochen emporschnellie und dicht vor den Lord trat. Auf seinem Gesicht wechselte in schneller Reihenfolge Leichenblässe mit dunkler Zorncsrötc, während die Augen in vulkanischer Glut leuchteten und flammten. „Nicht weiter, Vater," wiederholte der Kranke. Doch dieses Mal mit leiser, -bebender Stimme, „so wird eine Dirne behandelt und nicht ein Wesen, welches man aus tiefstem Grunde seines Herzens liebt, dem man mit der kleinsten Faser seiner Seele angehört."
„Ich muß dabei bleiben, William, was ich vorhin sagte, eine junge Dame, die Anspruch erhebt auf Tugend, Sitte, darf sich nicht so betragen, wie diese Kaufmannstochter, die sich, ich bleibe dabei, der Schande überlieferte, ihre Ehre leichtsinnig befleckte."
„Sie hat nicht ihre Ehre fortgeworfen, sondern ich, Vater, ich bin es gewesen, der sie verführte, der sie dem Spott, dem Hohn der Welt preisgab. Ihr einziges Vergehen besteht darin, daß sie meinen Worten, meinem Versprechen Glauben schenkte, welches Du, Vater, mich hinderst, einzulösen und mich dadurch zum meineidigen Schurken machst. Ja, ja, Vater, eS ist so, ich kann Dein Kopfschütteln nicht gelten lasten, ich denke darüber anders, wie Du und viele Altersund StandeSgenoffsn, die sich leicht darein finden, ein armes, bethörteS Weib der Verachtung zu überlassen, und da glauben, genug gethan zu haben, wenn sie der Verführten eine goldgefüllte Börse in den Schooß werfen. Feige, erbärmliche Wichte sind'S, weiter nichts! Hallunken, die möglicherweise noch damit prahlen, daß sie durch ihre Verführungskünste ein weibliches Wesen unglücklich gemacht haben, die Zukunft eines vertrauensseligen, anständigen Mädchens für alle Zeiten vernichteten."
„Höre mal William," entgegnete der Admiral überlegen lächelnd, „wenn Deine Ansichten wahr würden, so möchte eS doch bald in unseren Kreisen bunt aussehen."