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Außerdem aber ist nach dem 1. Februar von Amtswegen nachzuforschen, ob sich alle Gestellungspflichtigen angemeldet haben und find diejenigen, welche die Anmeldung unterließen, zur unverzügliche» Nachholung anzuhalten. Andererseits dürfen aber nicht Pflichtige, welche sich irgendwo auswärts in Deutschland aufhalten, aufgesordert werden, blos zum Zweck der Gestellung in ihre Heimat zurückzukehren, da der Militärpflicht in allen Staaten des deutschen Reichs in gleicher Weise Genüge geleistet werden kann.
2. Alle sich Anmeldenden sind nach vorgängiger Prüfung ihrer Verhältnisse zutreffenden Falls sogleich in die Stammrolle einzutragen oder es ist eine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung auszustellen.
Hinsichtlich der Führung der Stammrollen wird auf Z. 58 der Mil.-Ers.-Jnstr., auf die Verfügung des K. Oberrekruti- rungsrathS v. 14. August 1871 (Staatsanzeiger v. 1871 Nr. 192) und auf die im Jahre 1871 hinausgegebene auf der ersten Seite des Musterformulars für Stammrollen enthaltene Instruktion hingewiesen und weiter bemerkt:
a) der Eintrag der Pflichtigen der Altersklasse 1854 hat in der gehefteten Stammrolle auf der nächsten Seite nach der letzten gemeinderäthlichen Unterschrift zu beginnen.
d) Die alphabetische Reihenfolge ist genau einzuhalten. Bei Gleichnamigen entscheidet der Taufnamen und wenn auch diestr gleich sein sollte, das Alter.
a) Die Pflichtigen früherer Altersklassen sind je bei ihren Jahrgängen in dis hiefür gelassenen freien Räume einzuschreiben.
ck) Bei nicht bezirksangehörigen Pflichtigen dieser Art sind die von ihnen vorgezeigten Losungsscheine mit der Stammrolle dem Oberamte vorzulegen, welches dieselben nach geschehener Prüfung sofort wieder zurückgeben wird.
e) Bei Ausgewanderten ist stets das Datum der Entlassungsurkunde einzusetzen. Von diesen sind wohl zu unterscheiden die unr mit Reisepaß nach Amerika Gezogenen.
k) Bei den auswärts sich aushaltenden Pflichtigen ist überhaupt der Aufenthaltsort, sofern solcher bekannt ist, unter den Bemerkungen anzugeben.
8) Etwaige Bemerkungen in den Geburtslisten sind stets in die Stammrollen nberzutragen.
Den 7. Januar 1874.
K. Oberamt. Gau pp.
An die Königl. Pfarrämter.
Denselben wird nachstehender Erlaß des K. Statist.-Topographischen Büreau in Betreff der Fertigung der Verzeichnisse und Ilebersichten über die Eheschließungen, Geburten und Todesfälle zur Kenntnißnahme und Darnachachtung bekannt gegeben, zugleich werden dieselben wiederholt auf den Erlaß gleichen Betreffes „Enzthäl. 1873. Nr. 25" aufmerksam gemacht.
Neuenbürg, 3. Januar 1874.
K. Oberamt.
G a u p p.
Das
Königl. Statistisch-Topographische Bureau an
das K. Oberamt Neuenbürg.
Bei Revision der jährlichen Uebersichten über die Bewegung der Bevölkerung hat sich ergeben, daß über mehrere Punkte der zu Anfertigung derselben erlassenen Vorschriften Zweifel obwalten und zwar
1) wird die Ueberschrift der Rubrik 5 der Geburtstabelle (Beil, ö zur Ministe- rialverfügung vom IS. Januar 1871) „darunter von Mehrgeburten" häufig so verstanden, als ob bei den einzelnen Monaten nur die Zahl der Fälle von Mehrgedurten anzugeben wäre, während hier vielmehr sämmmtliche bei Mehrgeburten zur Welt gekommenen Kinder nach Anzahl und Geschlecht noch einmal auszuheben sind, damit berechnet werden kann, in welchem Verhältniß die Zahl der bei Mehrgeburten Geborenen zur Gesammtzahl der Geborenen überhaupt steht.
Hinsichtlich der Zahl der Fälle von Mehrgeburten dagegen ist es genügend, wenn solche am Schluß der Tabelle bei Berechnung der Summen für das ganze Jahr angegeben wird. Hiebei ist alsdann die Zahl der Fälle von Zwillings, Drillings- rr. Geburten aufzuführen.
2) wird die Ueberschrift der Spalte 8 der Sterbetabelle (Beil. 6. zur Ministerial- verfügung vom 25. Januar 1871) „bei Kindern unter 1 Jahr Alter nach Monaten so aufgefaßt, als ob bei solchen Kindern, wenn sie gestorben sind, ehe sie das Alter
eines Monats erreicht haben, dieses überhaupt nicht anzugeben wäre, und in solchen Fällen daher häufig ein Nullzeichen (0) eingesetzt. Dadurch entsteht aber Zweifel, ob das Pfarramt damit Todtgeboreue habe bezeichnen wollen, welche zur Controls der Geburtstalle hier gleichfalls vorzutragen sind, (conf. den Erlaß vom Id. Februar 1873 Nr. 1298) oder Lebendiggeborene, welche das Alter eines Monals nichi erreicht haben. Es ist daher zu Avschneidung von Mißverständnissen in der bezeichncten Spalte auch bei Kindern welche das Alter eines Monats nicht erreichen, die Lebensdauer inZukunftüberall beizusetzen. Endlich werden 3) häufig Gestorbene, welche zur Beerdigung in eine andere Gemeinde übergeführt werden, nicht am Orte wo sie starben, sondern au dem Orte an welchem sie begraben wurden in die Sterbekabelle ausgenommen. Da aber bei Fertigung der Letzteren nach Punkt 1 des 8- 3 der Verfügung vom 25. Januar 1871 die Beziehung zum Familienregister nicht zu berück sichtigen ist, so sind solche Slerbefälle dem Wortlaut jener Verfügung gemäß immer da zu verzeichnen, wo sie vorgekommen sind.
Gegenwärtiger Erlaß ist in dem Amtsblatt des Bezirks zu veröffentlichen, ebenso der Erlaß vom 19. Februar 1873 Nr. 1298, wo dieß noch nicht geschehen ist.
Stuttgart den 18. Dezember 1873.
N i e ck e.
Neuenbürg.
Än die Ortsvorsteher.
Dieselben erhalten den Auftrag, die im Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern Nro. I S. 2 verlangten Notizen bezügl. der Pflastergrlder binnen 5 Tagen einzusenden.
Den 8. Januar 1874.
K. Oberamt.
G a u p p.
Forstamt Neuenbürg.
Verkauf von abgängigen JnventarstüÄen
2 hölzerne Gabelmaße, 1 Tirolersäge,
1 amerikanische Spaltaxt und verschiedenes Holz- und Eisenwerk,
Montag den 12. Januar d. Js. Vormittags 11 Uhr auf der hiesigen Forstamtskanzlci.
Revier E n z k l ö st e r l e.
Kleimiah- und Lrciiiiholz- Verkans.
Am Dienstag, den 13. Januar ans Staatswald Schöngarn 5, Fallenkopf, und zwar:
12 Stück stärkere birkene Stangen, 3440 „ Hopfenstangen,
39750 „ Floßwieden.
Ferner: 2 Um. buchen Anbruch, 62 Um. Nadelholzlcheiter, 38 Um. dto. Prügel und 26 Um. dto. Anbruch, 11 Um. buchene und 30 Um. tannene Neisprügel.
Beginn des Verkaufs Morgens 10 Uhr beim sog. Kohlstich
Altenstaig, den 5. Jan. 1874.
K. Forstanit.
H e r d e g e n.
Revier Naislach.
Der Hohmachcrlohnsaccord
vom Revier Naislach wird für die 1874er Holzschläge am
Mittwoch, den 14. d. Mts. Vormittags 9 Uhr
auf dem Nathhaus inWürzbach abgeschloßen und hiezu auch auswärtige Holzmacher eingeladen.
Den 7. Januar 1874.
K. Revieramt. Metzger.
Unterlengenhardt.
WiUd-Verkaus.
Der Nadelwald der Kappler'schen Töchter von hier kommt in Folge Nachgebots am Freitag, den 16. Januar 1874, Vormittags 10 Uhr
auf dem Ralhhause in Unterlengenhardt letztmals in, öffentlichen Ausstreich zum Verkauf.
K. Amtsnotariat Wildbad:
Fehleise n.