amte genehmigt und 107 Bauveränderungen unbeanstandet erklärt.

Für die Landgemeinden wurden 58 Neu­bauten und Bauveränderungen genehmigt, bezw. unbeanstandet erklärt, von welchen 82 auf die Gemeinde Brötzingen fallen.

(Pf. B.)

Württemberg.

S. Mast der König haben nach vor­gängiger Zustimmung S. Mas. des Kaisers allergnädigst zu verfügen geruht durch Aller­höchste Ordre vom 29. Dezember: v. Stülp­nagel, k. preußischer General der Infan­terie von der Armee, von dem General­kommando des königlichen Armeekorps ent­hoben, v. Schwartzkoppen, k. preußischer General der Infanterie ü In suite der Armee, das Generalkommando des k. Ar­meekorps übertragen.

Ausland.

Da in Württemberg noch ziemlich viele sind, die theils selbst im Amerikanischen Kriege gedient haben, theils Eltern hinler- ließen, welche bisher nur immer das Sold­guthaben ihrer in diesem Kriege umgekom­menen Söhne erhalten haben, so wird es erwünscht sein, wenn wir einer Korresp. der N.A. Staatsztg. aus Washington den 25. Nov. über die bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen entnehmen.Bisher war es äußerst weitläufig für Eltern (hier oder in Deutschland) die durch den Tod ihrer Söhne im diesseitigen Dienste einer Stütze beraubt wurden, eine Pension zu erlangen, weil die sehr allgemein ausgesprochene Bedingung des Gesetzes: stattgehabte gänzliche oder theilweise Abhänglichkeit im Lebens-Unter­halte von dem Verstorbenen, der Auslegung ein zu weites oder zu enges Feld ließ, und da man sich auf letzteres beschränkte, und den empfangenen Unterhalt haarklein nachgewiesen verlangte, so konnte nur in wenigen Fällen den gestellten Anforderun­gen mit genügenden Belegen entsprochen werden. In dem konsolidirten Pensions­gesetze vom 3. März d. I. ist dem auf ver­nünftige und erfreuliche Weise abgeholfen worden und der Sinn des Gesetzes in eine bestimmtere Fassung gebracht. Dieses lau­tet jetzt dahin, daß der Pensions-Anspruch einer Mutter (die auch bei Lebzeitigen bei­der Eltern dem erwerbsunfähigen Vater vorgeht) als begründet erachtet werden soll, wenn sie zur Zeit des Todes des Sohnes keine hinreichenden andern Unterhaltsmittel besaß, als den Ertrag der Arbeit der ei­genen Hände und die Beihülfe von ihrem Sohne, oder irgend welchen anderen nicht gesetzlich zu ihrer Unterstützung verpflich­teten Personen, und wenn (unter diesen Umständen) der Sohn durch wirklich gelei­stete Beiträge oder auf irgend eine an­dere Art seine Verpflichtung anerkannt hatte, zur Unterstützung seiner Mutter beizutra­gen, oder gesetzlich zu solcher Unterstützung verpflichtet war. Dasselbe gilt von der Pensionsberechtigung des Vaters oder min­derjähriger Geschwister; doch soll in der Beurtheilung der eigenen Unterhaltsmittel des Vaters das Einkommen, welches er von der eigenen Händearveit bezog oder zu beziehen befähigt war, in Berechnung gezogen werden. (S. M.)

Miszellen.

Stephan Drake.

Geschichte einer falschen Vrrurtheilung durch rin Schwurgericht.

(Von Dr. K.-b.)

(Fortsetzung.)

Der Gefangene (sagt eine zum Gericht gehörige Person) hörte wie verdutzt und ohne ein Wort zu sprachen den Zeugen zu. Als das Verfahren so weit gediehen war, um die Anklage im Namen der Krone zu begründen, wurde er gesragt, was er für sich vorkubringen habe. Nach einigem Be­sinnen erbat er sich Zeit, die Sache in Er­wägung zu nehmen, da er nicht wisse, wo ihm der Kopf stehe. Sein Gesuch wurde genehmigt und ein weiteres Verhör aus acht Tage später aaberaumt.

An dem gedachten Tage trat der Ad­vokat Masters für den Angeklagten auf und verschaffte durch seinen Vortrag der Ange­legenheit bald ein ganz anderes Gesicht. Zunächst ging er auf Stephan Drake's früheres Verhältniß zu Maria Bissington ein, aus dem er alles Nöthige hervorhob, verbreitete sich dann über seinen ruhmvol­len Dienst in der königlichen Flotte, und erzählte, wie er, als er Maria in den Abtei- Ruinen traf, unglücklicherweise die frühere Beziehung mit der, wie er meinte, illegiti­men Nichte des Mr. Parsons wieder an- knüpste. Den letzteren Glauben habe er festgehalten, bis er das Zeugniß hörte, das die Dienerschaft des Ermordeten vor Ge­richt ablegte. Der Einfluß der Weibs­person über den empfänglichen Matrosen war grenzenlos. Sie stellte sich an, als erwiedere sie seine Neigung, und es wurde zwischen ihnen ausgemacht, daß sie mit ein ander entlaufen, sich bei erster Gelegenheit heirathen und nach den Pflanzugen aus­wandern wollten. Der Gefangene gebe zu, gewußt zu haben, daß sie Juwelen und andere Kostbarkeiten, Geschenke ihres On­kels, mitbringen werde. Während diese Verabredungen im Gang waren, kam die Reitschule oder der Circus nach Southamp­ton, und da Drake im Direktor der Gauk­lerbande den Mann erkannte, von dem er glaubte, daß Maria Bissington ihn zu fürch­ten habe, so drang er darauf, die Sache baldigst zu Ende zu bringen. Maria lhat nicht minder ängstlich; die Zeit ves Ent­weichens nebst andern Einzelheiten wurde schleunigst festgestelll, und Drake sollte, wie er meinte, um elf Uhr an eine Stelle des Wegs, wo dieser an den Southamptoner Sumpf grenzte, mit ihr Zusammentreffen. Die späte Stunde überraschte ihn aller­dings; aber er meinte, Miß Bissington werde ihre guten Gründe dafür haben, wie er denn auch ein Fährboot bereit zu fin­den hoffte, welches sie über den Jtchen führte, so daß sie, wenn sie die ganze Nacht durchgingen, um Sonnen.ufgang Ports­mouth erreichen konnten. Die Botschaft war mit Absicht oder aus Versehen irr­tümlich ausgcrichlet worden. Miß Bis­singlon hatte nicht elf, sondern neun ge­nannt, war pünktlich um diese Zeit gekom­men und unmulhig auf der Straße hin und her gegangen, weil sie sich dachte, daß ihr Liebhaber nur durch eiu unüberwind­liches Hinderniß habe aufgehalteu werden

können. Um elf Uhr stellte sich dieser ein. Es kam zu Vorwürfen, zu Erklärungen, und zuletzt vereinigte man sich zu alsbal­diger Ausführung des früheren Plans. Wenn sie an dem Jtchen kein Fährboot trafen, so wollten sie bis zu der Northam- Fähre gehen, wo sie sicher Mittel zur l eber- fchrt zu finden hofften. Wie sie ülur den Jtchen kamen, ist dem Leser bekannt.

(Fortsetzung folgt.)

Die Frauenarbeitsschule zu Reutlingen.

(Schluß.)

Suchen wir der Frau ihr Bestes, ihr Eigenstes, den häuslichen Beruf zu erhal­ten, denselben ihr durch Bereicherung ihrer Kenntnisse werth und interessant zu machen und die Gesellschaft wird selbst den besten Nutzen daraus ziehen! Suchen wir die weibliche Arbeitskraft erst zu heben in der Frau selbst, ehe wir für dieselbe auf neue Berufsarten sinnen, welche sich häuslichem Wirken nicht immer anpaffen lassen. Doch Eines schickt sich nicht für Alle", Talent und Neigung werden stets auch beim weib­lichen Berufe maßgebend bleiben.

Die wohl berechtigte Würdigung der Verdienste Reutlingens um die Frauenar­beit hat die K. Centralstelle für Gewerbe und Handel veranlaßt, dort die Anregung zu einer allgemeinen Fachschule für weib­liche Arbeit zu geben, in welcher die streb­same Jungfrau nicht nur für den Berus der zukünftigen Hausfrau, sondern auch für eine paffende Lohnarbeit und für die Un­terrichts-Ertheilung in derselben ihre Aus­bildung erhält.

Methodischer Unterricht, auf der Grund­lage des Zeichnens beruhend, hat die seit­her vielfach nnd mechanisch betriebene Hand­arbeit in künstlicheres Schaffen umgewan­delt und jo kann die eingeschlagene Rich­tung der Reutlinger Frauenarbeitsschule bereits maßgebend für andere Schulein­richtungen genannt werden, wie zahlreiche Nachahmungen im In- und Auslande be­weisen. Die Arbeitslehrerinnen in Mün­cheil, Speyer, Bamberg, Kornthal, Süßen, Biberach rc. erhielten da ihre Vorbildung, denn die Reutlinger Frauenarbeitsschule weiß sich aus ihrem Standpunkte zu er­halten und möchte auch fernerhin weiteren Kreisen als Musterlehranstalt dienen; sie hat sich aus sich selbst entwickelt, ihre Lei­stungsfähigkeit nachgewiesen und vermag, nun in ihren Bestrebungen nicht stille zu stehen, da sie sich ihre Ziele ganz nach dem gegebenen Bedürfnisse, höherund höher gesteckt hat.

Ursprünglich zur Hebung der Reut­linger Industrie gegründet, har sich du Anstalt Töchtern des In- nnd Auslandes nützlicherwiesen; und es könnte eine erheb liche Anzahl von Mädchen genannt werde'.. welche mit Hülfe ihrer Zengmsse Bei, > und Erwerb an Schulen, in Geschäften u ^o Familien gesunden haben.

Nach dem Motto des allgemeinen deut­schen Fraueuvereins ist nur derjenige glück­lich, wer sich nützlich macht; wohlan! hier ist eine Stätte gegründet, von welcher aus sich der Segen der Arbeit in die Familie und in die geschäftlichen Etablissements durch die fleißige Hand der Frau tragen läßt.