amte genehmigt und 107 Bauveränderungen unbeanstandet erklärt.
Für die Landgemeinden wurden 58 Neubauten und Bauveränderungen genehmigt, bezw. unbeanstandet erklärt, von welchen 82 auf die Gemeinde Brötzingen fallen.
(Pf. B.)
Württemberg.
S. Mast der König haben nach vorgängiger Zustimmung S. Mas. des Kaisers allergnädigst zu verfügen geruht durch Allerhöchste Ordre vom 29. Dezember: v. Stülpnagel, k. preußischer General der Infanterie von der Armee, von dem Generalkommando des königlichen Armeekorps enthoben, v. Schwartzkoppen, k. preußischer General der Infanterie ü In suite der Armee, das Generalkommando des k. Armeekorps übertragen.
Ausland.
Da in Württemberg noch ziemlich viele sind, die theils selbst im Amerikanischen Kriege gedient haben, theils Eltern hinler- ließen, welche bisher nur immer das Soldguthaben ihrer in diesem Kriege umgekommenen Söhne erhalten haben, so wird es erwünscht sein, wenn wir einer Korresp. der N.A. Staatsztg. aus Washington den 25. Nov. über die bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen entnehmen. „Bisher war es äußerst weitläufig für Eltern (hier oder in Deutschland) die durch den Tod ihrer Söhne im diesseitigen Dienste einer Stütze beraubt wurden, eine Pension zu erlangen, weil die sehr allgemein ausgesprochene Bedingung des Gesetzes: stattgehabte gänzliche oder theilweise Abhänglichkeit im Lebens-Unterhalte von dem Verstorbenen, der Auslegung ein zu weites oder zu enges Feld ließ, und da man sich auf letzteres beschränkte, und den empfangenen Unterhalt haarklein nachgewiesen verlangte, so konnte nur in wenigen Fällen den gestellten Anforderungen mit genügenden Belegen entsprochen werden. In dem konsolidirten Pensionsgesetze vom 3. März d. I. ist dem auf vernünftige und erfreuliche Weise abgeholfen worden und der Sinn des Gesetzes in eine bestimmtere Fassung gebracht. Dieses lautet jetzt dahin, daß der Pensions-Anspruch einer Mutter (die auch bei Lebzeitigen beider Eltern dem erwerbsunfähigen Vater vorgeht) als begründet erachtet werden soll, wenn sie zur Zeit des Todes des Sohnes keine hinreichenden andern Unterhaltsmittel besaß, als den Ertrag der Arbeit der eigenen Hände und die Beihülfe von ihrem Sohne, oder irgend welchen anderen nicht gesetzlich zu ihrer Unterstützung verpflichteten Personen, und wenn (unter diesen Umständen) der Sohn durch wirklich geleistete Beiträge oder auf irgend eine andere Art seine Verpflichtung anerkannt hatte, zur Unterstützung seiner Mutter beizutragen, oder gesetzlich zu solcher Unterstützung verpflichtet war. Dasselbe gilt von der Pensionsberechtigung des Vaters oder minderjähriger Geschwister; doch soll in der Beurtheilung der eigenen Unterhaltsmittel des Vaters das Einkommen, welches er von der eigenen Händearveit bezog oder zu beziehen befähigt war, in Berechnung gezogen werden. (S. M.)
Miszellen.
Stephan Drake.
Geschichte einer falschen Vrrurtheilung durch rin Schwurgericht.
(Von Dr. K.-b.)
(Fortsetzung.)
Der Gefangene (sagt eine zum Gericht gehörige Person) hörte wie verdutzt und ohne ein Wort zu sprachen den Zeugen zu. Als das Verfahren so weit gediehen war, um die Anklage im Namen der Krone zu begründen, wurde er gesragt, was er für sich vorkubringen habe. Nach einigem Besinnen erbat er sich Zeit, die Sache in Erwägung zu nehmen, da er nicht wisse, wo ihm der Kopf stehe. Sein Gesuch wurde genehmigt und ein weiteres Verhör aus acht Tage später aaberaumt.
An dem gedachten Tage trat der Advokat Masters für den Angeklagten auf und verschaffte durch seinen Vortrag der Angelegenheit bald ein ganz anderes Gesicht. Zunächst ging er auf Stephan Drake's früheres Verhältniß zu Maria Bissington ein, aus dem er alles Nöthige hervorhob, verbreitete sich dann über seinen ruhmvollen Dienst in der königlichen Flotte, und erzählte, wie er, als er Maria in den Abtei- Ruinen traf, unglücklicherweise die frühere Beziehung mit der, wie er meinte, illegitimen Nichte des Mr. Parsons wieder an- knüpste. Den letzteren Glauben habe er festgehalten, bis er das Zeugniß hörte, das die Dienerschaft des Ermordeten vor Gericht ablegte. Der Einfluß der Weibsperson über den empfänglichen Matrosen war grenzenlos. Sie stellte sich an, als erwiedere sie seine Neigung, und es wurde zwischen ihnen ausgemacht, daß sie mit ein ander entlaufen, sich bei erster Gelegenheit heirathen und nach den Pflanzugen auswandern wollten. Der Gefangene gebe zu, gewußt zu haben, daß sie Juwelen und andere Kostbarkeiten, Geschenke ihres Onkels, mitbringen werde. Während diese Verabredungen im Gang waren, kam die Reitschule oder der Circus nach Southampton, und da Drake im Direktor der Gauklerbande den Mann erkannte, von dem er glaubte, daß Maria Bissington ihn zu fürchten habe, so drang er darauf, die Sache baldigst zu Ende zu bringen. Maria lhat nicht minder ängstlich; die Zeit ves Entweichens nebst andern Einzelheiten wurde schleunigst festgestelll, und Drake sollte, wie er meinte, um elf Uhr an eine Stelle des Wegs, wo dieser an den Southamptoner Sumpf grenzte, mit ihr Zusammentreffen. Die späte Stunde überraschte ihn allerdings; aber er meinte, Miß Bissington werde ihre guten Gründe dafür haben, wie er denn auch ein Fährboot bereit zu finden hoffte, welches sie über den Jtchen führte, so daß sie, wenn sie die ganze Nacht durchgingen, um Sonnen.ufgang Portsmouth erreichen konnten. Die Botschaft war mit Absicht oder aus Versehen irrtümlich ausgcrichlet worden. Miß Bissinglon hatte nicht elf, sondern neun genannt, war pünktlich um diese Zeit gekommen und unmulhig auf der Straße hin und her gegangen, weil sie sich dachte, daß ihr Liebhaber nur durch eiu unüberwindliches Hinderniß habe aufgehalteu werden
können. Um elf Uhr stellte sich dieser ein. Es kam zu Vorwürfen, zu Erklärungen, und zuletzt vereinigte man sich zu alsbaldiger Ausführung des früheren Plans. Wenn sie an dem Jtchen kein Fährboot trafen, so wollten sie bis zu der Northam- Fähre gehen, wo sie sicher Mittel zur l eber- fchrt zu finden hofften. Wie sie ülur den Jtchen kamen, ist dem Leser bekannt.
(Fortsetzung folgt.)
Die Frauenarbeitsschule zu Reutlingen.
(Schluß.)
Suchen wir der Frau ihr Bestes, ihr Eigenstes, den häuslichen Beruf zu erhalten, denselben ihr durch Bereicherung ihrer Kenntnisse werth und interessant zu machen und die Gesellschaft wird selbst den besten Nutzen daraus ziehen! Suchen wir die weibliche Arbeitskraft erst zu heben in der Frau selbst, ehe wir für dieselbe auf neue Berufsarten sinnen, welche sich häuslichem Wirken nicht immer anpaffen lassen. Doch „Eines schickt sich nicht für Alle", Talent und Neigung werden stets auch beim weiblichen Berufe maßgebend bleiben.
Die wohl berechtigte Würdigung der Verdienste Reutlingens um die Frauenarbeit hat die K. Centralstelle für Gewerbe und Handel veranlaßt, dort die Anregung zu einer allgemeinen Fachschule für weibliche Arbeit zu geben, in welcher die strebsame Jungfrau nicht nur für den Berus der zukünftigen Hausfrau, sondern auch für eine paffende Lohnarbeit und für die Unterrichts-Ertheilung in derselben ihre Ausbildung erhält.
Methodischer Unterricht, auf der Grundlage des Zeichnens beruhend, hat die seither vielfach nnd mechanisch betriebene Handarbeit in künstlicheres Schaffen umgewandelt und jo kann die eingeschlagene Richtung der Reutlinger Frauenarbeitsschule bereits maßgebend für andere Schuleinrichtungen genannt werden, wie zahlreiche Nachahmungen im In- und Auslande beweisen. Die Arbeitslehrerinnen in Müncheil, Speyer, Bamberg, Kornthal, Süßen, Biberach rc. erhielten da ihre Vorbildung, denn die Reutlinger Frauenarbeitsschule weiß sich aus ihrem Standpunkte zu erhalten und möchte auch fernerhin weiteren Kreisen als Musterlehranstalt dienen; sie hat sich aus sich selbst entwickelt, ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen und vermag, nun in ihren Bestrebungen nicht stille zu stehen, da sie sich ihre Ziele ganz nach dem gegebenen Bedürfnisse, höherund höher gesteckt hat.
Ursprünglich zur Hebung der Reutlinger Industrie gegründet, har sich du Anstalt Töchtern des In- nnd Auslandes nützlicherwiesen; und es könnte eine erheb liche Anzahl von Mädchen genannt werde'.. welche mit Hülfe ihrer Zengmsse Bei, > und Erwerb an Schulen, in Geschäften u ^o Familien gesunden haben.
Nach dem Motto des allgemeinen deutschen Fraueuvereins ist nur derjenige glücklich, wer sich nützlich macht; wohlan! hier ist eine Stätte gegründet, von welcher aus sich der Segen der Arbeit in die Familie und in die geschäftlichen Etablissements durch die fleißige Hand der Frau tragen läßt.