Der Enzthäler.
Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Enzthal nnd dessen Umgegend.
Amtsötalt für den Köeramlsbezirk Hleuenbürg.
82. Jahrgang.
Nr. 2. Neuenbürg, Samstag den 3. Januar_I87L.
Erscheint Dienstag. Donnerstag und Samstag. - Preis halbj. im Bezirk t fl. 20 kr. auswärts 1 fl. So kr. - In Neuenbürg ahonnirt man bei der Rcdaction, auswärts beim nächstgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsprels die Zeile oder deren Raum 2'/, kr., bei Redactionsauskunft 4 kr. — Je spätestens 9 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Ausnahme.
Amtliches.
Neuenbürg.
An die Ortsvorsteher und Wahlvorsteher.
Betr. die Reichstags-Abgeordnetenwahl
Bezüglich der Wahl selbst werden folgende Aufträge ertheilt:
1. Die Wahlvorsteher werden wiederholt daran erinnert rechtzeitig Protokollführer und Beisitzer (mindestens 3) zu bestellen und Sorge dafür zu tragen, daß am Wahltage selbst sämmtliche Mitglieder des Wahlvorstandes zu vorgeschriebener Stunde im Wahllokale sich einfinden.
Wenn und soweit die Mitglieder des Wahlvorstandes als solche schon bei der Wahl von 1871 Dienste geleistet haben, genügt statt der erneuerten Vornahme der Verpflichtung die Hinweisung derselben auf die frühere Verpflichtung.
2. Die Ortsvorsteher haben dafür zu sorgen, daß am Wahltage das Wahllokal in vorschriftsmäßiger Ordnung sich befindet und die Wahlurne, sowie ein Exemplar des Wahlgesetzes und Wahlreglements (s. Nr. 1 des Reg.-Bl. v. 1871), welche während der Wahl aufzulegen sind, bereit zu halten.
Das an dem Wahllokal anzuschlagende Plakat wird den Ortsvorstehern vom Oberamt zugehen (s. die Belehrung Ziff. 3).
3. Bezüglich der bei der Wahlhandlung selbst zu beobachtenden Vorschriften wird auf das Wahlreglemcnt §.11 und ff., auf die mehr erwähnte Belehrung und das Amtsblatt des K. Min. des Innern 1873, Nr. 35 hingewiesen.
4. Besonders aufmerksam gemacht wird aber noch darauf, daß
u) die bei der Wahl abgegebenen Stimmen mittelst Kreuzes in Rubrik 7 der Wählerliste, welche die Ueberschrift führt „Ordentliche Wahl, Erste Wahlhandlung", zu vermerken sind;
b) daß nach der Wahl auch die Wählerliste zu beurkunden ist und zwar" durch die Worte:
„die Richtigkeit der bei der heutigen Wahl in Columnc 7 gemachten Ab- stimmungsvermerke beurkundet '
N. N., den 10. Januar 1874. .
Der, Wahlvorstand:
Vorsteher. Die Beisitzer. Der Protokollführer.
c) daß Abfassung nnd Beurkundung der Wahlprotokolle und Gegenlisten ganz nach den hinausgegebenen Formularien zu geschehen hat.
5. Sämmtliche Wahlvorsteher haben die Wahlprotokolle mit den bei der Wahl benützten Wählerlisten und allen zugehörigen Schrift- stücken (Gegenliste und den nach §. 20 des Reglements dem Protokoll besonders beizuheftenden Stimmzetteln) am Schluffe, der Wahl ungesäumt nnd jedenfalls so zeitig dem Wahlkommissär, Herrn Oberamtmann Doll in Calw (Adresse einfach: K. Oberamt Calw) unmittelbar einzusenden, daß sie spätestens am 13. Januar d. I. in dessen Händen sind.
Die Wahlvorsteher sind für die pünktliche Ausführung dieser Vorschrift verantwortlich.
cl) die Ortsvorsteher haben gegenwärtiges Amtsblatt den Wahlvorstehern zur Eröffnung vorstehenden Erlasses znzustellen, überhaupt denselben alles zu ihrer Belehrung dienliche rechtzeitig zu übergeben.
Schließlich spricht das Oberamt die bestimmte.Erwartung aus, daß die Mitglieder aller Wahlvorstände sich die äußerste Mühe geben, nicht blos daß die Wahlhandlung durchaus nach den bestehenden Vorschriften vor sich geht, sondern auch daß Wahlprotokoll, Wählerlisten und Gegenliste pünktlich ausgefertigt und abgeschloffen werden.
Den 2. Januar 1874.
Neuenbürg.
An die Drlsvorsteher.
Unter Hinweisung auf das Amtsblatt des K. Ministeriums des Innern Nr. 38, S. 300 erhalten die Ortsvorsteher die Weisung, auf Grund der Wählerliste zu der Reichstagswahl sofort die Zahl der Wahlberechtigten jeder Gemeinde und der hierunter begriffenen Angehörigen der verschiedenen Konfessionen (vergl. die Rubriken 3—7 des Schemas auf S. 302 und 303) dem Oberamte anzuzeigen.
Den 2. Jan. 1874.
K. Oberamt.
Ganp p.
" Revier N a i s l a ch.
Holz-Verkauf
Montag den 12. Januar,
Morgens 10 Uhr
im Lamm zu Agenbach aus verschiedenen Abteilungen der Distrikte Frohnwald: 1 Um. eichene Scheiter, 2 Um. dto. Prügel 208 Um. Nadelholzprügel und Anbruch- Holz, 43 Um Reisprügel und 350 Stück ungebundene Nadelholzwellen. Ferner wiederholt : 796 Um. aufbereitetes und 1 Um. unaufbereitetes Stockholz.
Nagold-Bahn.
SaulMe-Verkaus.
Höherer Anordnung zu- U^Ws^Rüfolge wird die beim Bahn- U^^fsH^UHof U nterreichenbach Bauhütte zum Verkauf aus den Abbruch ausgesetzt.
Dieselbe ist 9,3 Elster lang, 7,74 Äle- ter breit und enthält 4 Zimmer, eine Dachkammer und Magazinräumlichkeiten. Liebhaber hiezu werden eingeladen, ihre schriftlichen Offerte längstens bis
Samstag den 17. Januar 1874 Vormittags II Uhr
auf unserem Bureau dahier abzngeben, wo auch die Verkaufsbedingungen aufliegen.
Wegen der Besichtigung der Bauhütte möge man sich an Herrn Bauführer Schmis in Unterreichenbach wenden.
Pforzheim den 31. Dezember 1873: ' K. Eisenbahnbauamt.
S ch m o l l e r.
Arnbach.
Holz-Verkauf.
Am Montag, den 12. Januar 1874 werden aus dem Gcmeindewald verkauft
K. Obcramt. Gaupp.