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Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt snr das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den HberamtsöezrrN Weuenöürg.

31. Jahrgang.

Nr. 102. Neuenbürg, Donnerstag, den 28. August 1873.

Erscheint Dienstag. Donnerstag uns Samstag. Preis Halbs, im Bezirk 1 fl. 2o kr. auswärts I fl. 50 kr. In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, auswärts beim nächstgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 2s, kr., bei Redactionsauskunft 4 kr. I« spätestens 9 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.

Amtliches.

Neuenbürg.

An die Schnltheißemrmter.

Dieselben werden an die rechtzeitige Vorlage der Sportelrechnuugen pro Juni bis August 1873 erinnert.

Den 25. August 1873.

Köniql. Ober amt.

I. A. :

v. Buhler, Akt.

N e u e n b ü r g.

Bekanntmachung.

Tic badische Stadtgemeinde Pforzheim beabsichtigt, aus den von ihr erworbenen Wiesen-Parzellcn Nr. 642» und 631 im Größelthale aus der Markung Engelsbrand die daselbst befindlichen Duellen, die sog. Iaxtquel 1 e und die sog. Reich- stetters Quelle zu fassen und nach Pforzheim zn leiten.

Das Wasser beider Quellen soll je in solid zu mauernde n und stollcnartig aus- znsühreiideil unterirdischen Gewölben, sog. Gallerien, mitleist Seilenschlitzen und Sicker- dohlen aufgenommeii und in sog. Haupt­sammlern gesammelt werden. Von dem­jenigen der Jaxtquclle ans wird das Wasser zunächst in 230 mm. lichtweiten gußeisernen Röhren über die Parzellen Nr. 643, 640, 644, 637, 636, 635, 634, sowie durch de» EngclSbach und die Viciualstraße von Neuenbürg nach Engelsbrand in den Haupt­sammler der Reichsstelters Quelle geleitet werden. Von hier ans wird sodann das vereinigte Wasser beider Quellen in 300 bis 356 mm. lichtweiten und wenigstens 1,2 m. tief unter dem natürlichen Terrain liegenden gußeisernen Röhren durch die Parzellen Nr. 630c, 630», 6304, 6303, das hinter der untern Größelthalsägmühle vorspringende Waldeck und die Parzelle Nr. 630», hierauf unter dem am Saume des Staatswalds hinsührenden Weg und endlich bei Parzelle Nr. 622 durch erstere selbst zunächst noch durch den dort in nord­östlicher Richtung sich hinziehenden Wald­weg bis zur Landesgrenze geführt werden.

Die beiden oben genannten Haupt- Sammler werden mit besonderen Uebercichen versehen werden, durch welche alles über­schüssige Wasser den bisherigen Wassergrä­ben im Thale wieder zukommen soll.

Wer gegen dieses Vorhaben glaubt Einwendungen erheben zu sollen, hat solche binnen 14 Tagen bei dem Oberamt anzu­bringen. Diese Frist nimmt ihren Anfang mit dem Ablauf des Tags, an welchem gegenwärtiges Blatt ausgegeben wird und ist für alle Einwendungen, welche nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen, ous- schließend.

Die Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne sind auf der Kanzlei des Oberamts aistgelegt und können in den gewöhnlichen Geschäfts-Stunden eingcsehen werden.

Den .26. August 1873.

König!. Oberamt.

G a u p p.

Neuenbürg.

An die Ortsvorsteher und das ürMche Personal des LeMs.

Um Mißbräuche und Mißstände bei dem Jnkostgeben kleiner Kinder bei fremden Personen möglichst zu verhindern, werden in Folge einer Verfügung des Königs. Medicinal-Kollegiums vom 14. ds. Mts. (Ministerialamtsblatt Nr. 24) die Aerzte, Wundärzte und Hebammen des Bezirks angewiesen, Mißstünde der gedachten Art, welche sie in Erfahrung bringen, unverweilt nicht nur den Ortsvorstehern, sondern auch dem Oberamtsarzte anzuzcigeu, worauf die Ortsvvrsteher soviel möglich auf deren Be­seitigung hinwirkeu werden.

Die Letzteren erhalten den Auftrag, vor­stehende Anordnung den in der Gemeinde wohnenden Aerzte», Wundärzten und Heb­ammen unterschristlich zu eröffnen, Eröff- ittingsurkunde an das Oberamt eiuzusenden und sich selbst nach obiger Weisung zu be­nehmen.

Den 26. August 1873.

Kgl. Oberamt u. Oberamtsphysikat.

Gaupp. Fischer, A. B.

Revieramt Schwann.

Beisuhr und Lleinschlagen von Muschelkalkfteinen

von 180 Xm. auf den Enzthal- und Neuen- Weg

am Samstag den 30. d. Mts.

Morgens 7 Uhr auf der Revieramts-Kanzlei.

Schwann, den 26. August 1873.

König!. Revieramt.

Neuenbürg.

Entleerung der Abtritte, Dungstätten und Winket.

Eine solche Entleerung hat nach den Ortspolizeischristen auf den 1. September stattziifinden und muß umso mehr aut dem Vollzug beharrt werden, als nicht nur die Erhaltung eines guten Gesundheitszustandes die größte Reinlichkeit erfordert, sondern auch der Stand des Mondes vom 31. ds. an die nächtliche Reinigungsarbeit begünstigt und bei ernstem Willen Jeder einen Käufer des Dungs oder einen Platz für diesen auf seinen Grundstücken finden wird.

Indem daher an die Entleerung der Dungstätten aller Art gemahnt wird, wird weiter bemerkt, daß das Reinigender Cloake, Winkel rc. nur Nachts nach 11 Uhr geschehen darf, die Abfuhr solcher Stoffe aber Mor­gens vor 5 Uhr geschehen muß.

Es wird Nachvisüation gehalten werden. Den 26. August 1873.

Stadtschultheißenamt. Weßin g e r.

Btrkenfeld.

VergebrmgvonZteinhauer-

Arbeiten.

Die Herstellung eines 180 M. langen Kanales im hiesigen Ort, dessen Kosten nach dem Voranschlag zu 724 fl. berech­net sind, wird am

Samstag den 30. August Mittags 1 Uhr

auf dem hiesigen Rathhaus im öffentlichen Abstreich vergeben.

Von der Zeichnung, dem Kostenvoran­schlag und den Akkordsbedingungen kann bei der Unterzeichneten Stelle Einsicht ge­nommen werden.

Den 19. August 1873.

Schultheißenamt.

Wagner.

Tagesordnung der Schoffengerichtsfitzung

am Samstag 30. August 1873. V.-M. 8 Uhr:

1) Rechtssache zwischen Christoph Friedr. Weißinger von Gaisthal, Kl. und

Jakob Pfeifer, Fuhrmann von Ro- thensol, Bekl., Herausgabe von Eigen­thum betr.