Mihrung stanoen. i wurde», qaetsch- ! Pfoten sehr em- aSTHiir zu einem nken, welche Roth hervorzubringen. Eine unsägliche obe schreien, bis nach einer Reihen- en bis zuin stürk- Ute. Nicht besser orgel. Bei dieser h lange Stacheln Das Abstimmen l schmieriger, als s nun die ersten beschuhen, erfolgte i, das in Folge die Schweine für Gefährten ünßer- ierliches Kreischen > den Zuhörern ui. Was wiir- e jetzt zu solchen agen! Es ist doch c in der Welt gc-

e-nrsnifle in t.

i 19. April:

Ist. l6 kr. 1 fl. 20 kr. 52 kr. 5 kr. 8 kr. 18 kr.

1 fl. 18 kr. 1 fl. 12 kr. 14 kr. 14 kr. 8 kr. 8 kr.

4 fl. 48 kr. hne Zug. 56 kr.

48 kr. hne Zug. 48 kr.

44 kr. Zugabe 48 kr. 44 kr. 34 kr. 32 kr. 100 Gramm. 1 fl. 48 kr. 1 fl. 12 kr.

14 kr. 9 fl. kr. 7 fl. 30 kr.

5 fl. 15 kr. 18 fl. kr. .gen.

l Marktklafter.

Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt jür das ganze Cnzthal und dessen Umgegend.

KmLsölaLL für den Höemmtsbezirk MnenVürg.

31. Iabracinn.

Nr. >18. Neuenbürg, Donnerstag, den 24. Avril 1873.

Ericheini Dienstag. DonnerNng und Snmitag. -- Preis InUds. ini Bezirk 1 si. 2<> kr. auswärts I fl. k>0 kr. In Neuenbürg abonnirl man bei der Nednciwn, auswärts beim nnclistgelegcnen Postamt. Vrstcllnngen werden täglich angenommen. Einrücknngspreis die Zeile oder deren Raum 2'/, kr., bei Nednctionsnnsknnft 4 kr. - Je ipä teste ns 9 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Ausnahme.

Amtliches.

Neuenbürg.

Dl die Ortsvorsteher.

Nach tz. 43. Ziffer 4 der Mil.-Ers.- Jnstr. sind Biilitärpflichlige, welche aus irgend welchen ReUamalions-Gri'inde» be­rücksichtigt worden sind, den Zweck der gewährten Zurückstellung aber nicht erfüllen, wenn sie sich innerhalb der ersten 5 Jahre ihres dienstpflichtigen Alters befinden, so­gleich zur Ableistung ihrer vollen Dienstzeit heranzuziehen, auch wenn sie bereits der Reserve oder Ersatz-Reserve überwiesen sein sollten. Es sind also namentlich auch solche Leute zum Militär einzuziehen, welche zu- rückgestellt wurden, damit sie ihre Ange­hörigen mit ihrem Verdienste unterstützen und welche nun nach den Beobachtungen der Ortsbehörden diese Unterstützungen nicht gewähren.

Dich wird der bestehenden Vorschrift gemäß beim nächsten Ersatz-Geschäft kon- trolirt werden und erhalten daher die Orts- vorstehcr den Auftrag, sich bis dahin über die persönlichen Verhältnisse derjenigen Mi­litärpflichtigen vom Jahrgang 1850, welche zurückgestellt wurden, genaue und sichere Kemttniß zu verschaffen, um die erforder­liche Auskunft gebe» zu können.

Sollten inzwischen schon oben bezeichnetc Fälle, namentlich auch durch Verziehen eines Zurückgefl lltcn in einen anderen Ort, eiugcireten und dieselben trotz der schon früher crihcilten Weisung dem Oberamt noch nicht angezeigt sei», so hat dieß un­verzüglich zu geschehen.

(Handbuch von Netter, S. 48.)

Den 22. April 1873.

Königl. Oberamt.

G a u p p.

Vorladung

M Schuldeuliquidalion.

In der Gantsache des Johann Georg Not haker, Wirths in Kapfenhardt, wird die Schuldeuliquidation am

Moniag den 30. Juni 1873, Vormittags 9 Uhr

auf dem Rathhause tu Kapfenhardt vorgcnommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um ent­weder in Person, oder durch gehörig

Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme »nr der Unterpsandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt, noch vor der­selben, ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmelden, sind mit denselben, kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpsandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Ver­handlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erschei­nenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­biger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Excc.-Ges. vom 13. Nov. 1855, bezüglich der Verwal­tung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kate­gorie beitretend, angenommen, wenn sie nicht vor der Tagfahrt ihre diessällige Einwilligung im Voraus verweigert haben.

Das Ergebniß des Liegenschaftsver­kaufs, welcher am

Montag den 12. Mai l. Js.

Vormittags 10 Uhr

auf dem Rathhause in Kapfenhardt vorgenommen werden wird, wird nur denje­nigen bei der Liquidation nicht erschei­nenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tage der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur Derje­nige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Neuenbürg, den 21. April 1873.

Königl. Oberamtsgericht.

Röme r.

Revier Liebenzell.

Srenuhol)-Verkauf.

Am Mittwoch den 30. April Vormittags 10 Uhr

auf dem Rathkans in Licbenzell aus dem Steinberg, Schloßberg, Mohnbachhalde und Monakamcrberg:

152 Um. buchene Prügel,

8 eichene Prügel.

I I Nadclholz-ScheiterL Prügel, 3040 Stück buchene Wellen,

40 eichene Wellen.

.Holz-Verkauf.

Revier Liebenzell.

Am Moniag den 5. Mai Vormittags 10 Uhr

kommen im Löwen zn Unlerreichenbach zum Verkauf aus den Staatswaldungen Hasen­rain und Frauenwäldle:

36 Um. Natelholzscheiter,

77 Um. Nadelholzprügel.

Nene n b ü r g.

Dr die Schultheißenämter.

Die Schultheißenämter werden ersucht, die unten bezeichnten Notizen bezüglich der in ihren Gemeinden wohnenden Hebammen in möglichster Bälde an Unterzeichnete Stelle einzusendcn:

1. Vor- und Zunamen.

2. Jahr und Tag der Geburt.

3. ob die Hebamme öffentlich angestellt ist.

4. ob sie eine Auszeichnung erhalten.

5. ob ledig, vcrbeirathet oder Witiwe.

6. bezieht die Hebamme Gehalt aus einer öffentlichen Kasse, und wie viel?

7. wurden die Unterrichts-Kosten aus einer öffentlichen Kasse oder von der Hebamme selbst bestritten?

8. ob zum Schröpfen ermächtigt.

9. Jahr und Tag der Prüfung, Prü­fungsbehörde.

10. Jahr und Tag der jetzigen Nieder­lassung.

I I. war die Hebamme als solche früher an andern Orten thätig? wann und wo?

12. Staatsangehörigkeit.

Bezüglich der Leichenschauer braucht man blos:

1. Vor- und Zunamen,

2. Jahr und Tag der Geburt,

3. Berns.

Neuenbürg, den 22. April 1873.

Königl. Oberamtsphyfikat.