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Der En;t
Anzeiger <L Unterhaltungs-Blatt siir das ganze Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsölalt für den Köeramlsöezirk Menenöürg.
30. Jahrgang.
Nr. 131 . Neuenbürg, Donnerstag, den 31 . Oktober 1872 .
Erscheint Dienstag. Donnerstag und Samstag. — Preis Halbs, im Bezirk 1 fl. Io kr. auswärts 1 fl. 50 kr. — In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaction, auswärts beim nächitgelegeuen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungspceis die Zeile oder deren Raum 2V, kr., bei RedactionSauskunft 3'/r kr. — Je spätestens 10 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen finden Aufnahme.
Amtliches.
Neuenbürg.
An die Ortsvorsteher.
Da das Obernmt aus verschiedenen mündlichen Anfragen von Ortsvorstehern ersehen hat, daß bei den Ortsbchörden noch vielfach Zweifel über das denselben nach dem Gesetz vom 27. Dezember 1871 Reg.-Bl. S. 391, Art. 51 und ff. zustehende Vcrordiiungs-Nccht in Polizei-Suchen bestehen, so wird folgendes bekannt gemacht.
In mehreren Artikeln des angeführten Gesetzes z. B. im Art. 19. 21. 22. 24. 30. 34. und 37, ilt eine Strafe nur angedroht, wenn die Ortsbehörden zuvor eine ortspolizeiliche Vorschrift erlassen haben. Es haben daher die letzteren in diesen Fällen zu berathen, ob sie nach den örtlichen Verhältnissen eine ortspolizeiliche Vorschrift zu geben haben oder nicht. Dieß mag in dem einen Orte bei diesem oder jenem Gegenstand nöthig sein, in einem anderen Orte nicht. Ferner mögen vielfach solche Vorschriften schon bestehen und vielfach können sich die Ortsbehördcn auch erst jetzt veranlasst sehen, solche zu erlassen. In allen diesen Fällen haben nun die Gcmeinderäthe zu berathen, welche Vorschriften sie geben wollen, letztere sodann in das Gemeinde- rathS-Prolokoll einzntragen und einen Auszug ans letzterem dem Oberamte zvr Genehmigung einzuscnden. Einzelne Vorschriften znm Schutz des flLigenthums oder zur Ordnung in der Feldmarkung werden wohl in jeder Gemeinde bestehen oder zu erlassen sein. Hiebei wird ans die Vorworte in den Servitntenbüchern hingewiesen, welche häufig feldpolizeiliche Anordnungen enthalte».
Fehlanzeigen erwartet das Oberamt nicht, es macht aber wiederholt darauf aufmerksam, daß bisher bestandene Anordnungen der fraglichen Art mit dem 1. Januar k. Js. aushören zu gellen, wenn sie nicht erneuert und dem Obcramte zur Genehmigung vorgelegt worden sind, sowie daß in denjenigen Fällen, in welchen unsere Poli- zeistraf-Novelle vom 27. Dezbr. 1871 eine ortspolizeiliche Anordnung voraussetzt eine Strafe nicht verhängt werden kann, wenn eine solche Anordnung nicht im Orte erlassen worden ist.
Selbstverständlich können auch nach dem I. Januar k. Js. noch solche Orts- Slatuten erlassen werden, wenn sich nachher ein Bedürfnis für dieselben zeigt.
Den 29. Oktober 1872.
König!. Oberamt Gau pp.
GesLeiLuttg der Nekruten in Neuenbürg.
Die Herren Ortsvorstände werden ersucht, die auf den
15. November ds. Js. Vormittags 8 Uhr vor das Rathhaus in Neuenbürg beorderten Rekruten anZumeisen, daß sie wegen veränderten Eisenbahn-Fahr- tenplans schon früh 7 Uhr sich auf dem Sammelplätze zu gestetlen haben. Calw, den 28. Oktober 1872.
Landwehröezirks-Kommando.
N encnbürg.
All die Ortsvorsteher.
Düst'lben erhalten den Auftrag, die Mililär-Stammrollen der Jahrgänge 1850, l8öl und 1852 ohne die Geburts-Listen sowrt cinzu'enden.
Den 30. Okt. 1872.
König!. Oberamt.
Gaup p.
Neuenbürg.
An die Ortsvorsteher.
Dieselben erhalten die Weisung, unverzüglich für die gehörige Oeffnung der Seitengräben an allen Wege» zu sorgen. Den 30. Ott. 1872.
König!. Oberamt.
G a u p p.
G r u n b a ch.
Eine als gesunden übergebene
kann auf Nachweis des Eigenthums binnen 8 Tagen bei Unterzeichneter Stelle in Empfang genommen werden, widrigenfalls zu Gunsten des Finders verfügt würde.
Den 29. Oktober 1872.
Das Schuktheißenamt.
Büchenbronn.
Faßel - Bich - Versteigerung.
Die hiesige Gemeinde versteigert bis Samstag den 2. Novbr. dl I. zwei ritlfähige schöne Faßel, (auch für Metzger geeignet.) Die Zusammenkunft ist
Nachmittags 2 Uhr
bei Wilhelm Srhn znm „deutschen Kaiser" wozu etwaige Liebhaber freundlichst crnge- laden werden.
Büchenbronn, 28. Okt. 1872.
Bürgermeister Heinz, Nalhschr. Hang.
Privalimchrichlen.
8 Neuenbürg. K
8 , Von der erfreulichen Geburt eines ge- 8 8 sunden Knaben setzen auf diesem Wege 8 8 alle Theilnehmenden in Kenntnis; K
8 den 30. Oktober 1872. K
8 O--A.-Geometer Zoller. 8
8 Zirtte Zoller. 8
W i l d b a d.
"UrMge u. LWpMkWg.
Unterzeichnete erlaubt sich einem geehrten Publikum die ergebenste Anzeige zu machen, daß das Institut für weibliche Handarbeiten, als:
Kleidermalheir, Weißnähen, Häkel- und Strickarbeiten, Weiß- nud Buntstickereien, Filet- u Fantasie-Arbeiten rc.
am Montag den 4. November wieder eröffnet werden wird. — Preis monatlich 2 fl.
Zu zahlreichem Besuche ladet ergebenst ein
Jndnstrielehrerin.
gebenst ein