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Der Enzthaler.

Anzeiger L UnterhEnngs-Blatt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

Amts-katt für dm Höeramtsvezirk Mmenvürg.

30. Jahrgang.

Nr. 117. Neuenbürg, Samstag den 28. September 1872

Erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis halbj. im Bezirk 1 fl. 80 kr. auswärts 1 fl. SO kr. In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaction, auswärts beim nächstgelegenen Postamt. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungspreis die Zeile oder deren Raum 2'/, kr., bei Redacttonsauskunft 3'/r kr. Je spätestens 10 Uhr Vormittags zuvor übergebene Anzeigen find n Ausnahme.

Amtliches.

Neuenbürg.

Die Aufnahme des Viehstands und die

Vertheilung des landwirthschaftlichen Grundbesitzes betreffend.

Um den Bedarf an Formularen für die durch die gemeinschaftliche Verfügung der Königl. Ministerien des Innern und der Finanzen angeordnete Aufnahme des Viehstands rc. bemessen zu können, werden die Ortsvorsteher aufgesordert, längstens bis zum 5. Oktober über folgende Punkte zu berichten:

1 ) über die annähernde Zahl der ern landwirthschaftl. Grundstück bewirth- schaftenden Güterbesitzer, welche zu­gleich Vieh von den nachstehenden Gattungen halten, und zwar Pferde, Maulesel, Esel, Rindvieh, Schaafe, Schweine, Ziegen, Bienen/Seiden­raupen, Geflügel.;

2) über die annähernde Zahl von Vieh­besitzern , welche nichtzugIeich land­wirtschaftliche Grundstücke bewirth- schaften;

3) über die annähernde Zahl solcher, die zwar ein landwirthschaftl. Grund­stück umtreiben, aber kein Vieh halten.

Dabei werden die Ortsvorsteher darauf i aufmerksam gemacht, daß alle Haushaltungs- j Vorstände in Berechnung zu nehmen sind, welche landwirthschaftliche Grundstücke um­treiben, seien es eigene oder gepachtete, in oder außerhalb der Markung gelegene, und daß, wo größere Komplexe in mehreren Abtheilungen verpachtet sind, auch die Zahl der im Ort befindlichen Pächter, welche ! keine eigenen Güter besitzen, zu berücksich­tigen sind.

i Den 25. Sept. 1872.

Königl. Oberamt.

G a u p p.

Neuenbürg.

Gebäude-Brandvcrsicherungs- Einschatzung betr.

Zum Zweck des Vollzugs der ordentl. Jahresschätzung der Gebäude wird den Orts­behörden Folgendes zu erkennen gegeben:

In der ersten Hälfte des Monats Okto­ber d. I. haben die Gemeiuderäthe die ! Feuerversicherungsbücher von Nummer zu l Nummer zu durchgehen und die Versiche­

rungsanschläge insbes. in der Richtung g e- nau zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Werthverminderung erlitten haben, und deßhalb in. dem Ver­sicherungsanschlag zu ändern seien; wobei namentlich die Vorschriften in Absatz 2 u. 4 des Art. 19 des Gebäudebrandversiche­rungsgesetzes vom 14. März 1853 über das allmälige Altern und über andere au­ßergewöhnliche Entwerthungsursachen zu be­achten sind.

Zu dieser Prüfung der Versicherungs­anschläge sind die Ortsfeuerschauer, die bei ihren jedesmaligen Umgängen in der Ge­meinde ein besonderes Augenmerk auf et­waige Werthsveränderungen der Gebäude und ihrer Zubehörden zu richten haben, mit berathender Stimme beizuziehen.

Nach Vollzug dieses Geschäfts und vor­gängigem öffentlichen Aufruf an die Ge- bäudeeigenthümer zur Anmeldung der bei ihnen im Lauf des Jahrs vorgekommenen Aenderungen ist sodann dem Oberamt spä­testens bis

15. Oktober d. I.

zu berichten, ob und wie viele Gebäude des Gesammtgemeindebezirks einer neuen und veränderten Schätzung oder Klassen- eintheilung zu unterwerfen seien.

Diese Berichte sind von den Gemeinde- räthen mit dem Anfügen zu beurkunden, daß die Prüfung der Versicherungsanschläge unter Zuziehung der Ortsfeuerschauer in vorschriftsmäßiger Weise vorgenommen und welche Verfügungen hiebei getroffen wor­den seien.

Bemerkt wird schließlich, daß:

1. bei nicht rechtzeitiger Anmeldung von Aenderungen, welche auf die Klassifikation Bezug haben, von Seiten der Betheiligten, falls der Jahresbeitrag zu erhöhen war, das Zuwenigbezahlte, sobald der Mangel zur amtlichen Kenntniß gelangt, vom Ein­tritt der Aenderung an.nachzubezahlen ist, dagegen, wenn der Jahresbeitrag sich ver­mindert hätte, der Betheiligte keinen An­spruch auf Ersatz des Zuvielbezahlten hat;

2. die Gemeindebeamten der Unterpfands­behörde unverweilt Nachricht zu geben ha­ben, wenn der Brandversicherungsanschlag eines Gebäudes, sei es auf Verlangen des Eigentümers oder von Amtswegen (ent­weder bei der jährl. Katasterrevision oder bei außerordentlicher Einschätzung) herab­gesetzt wird, sodann

3. die Gebühren für die Katasterrevision (und für die Brandsteuerumlage)

u. nach der auf den 1. Januar jeden Jahres wirklich vorhandenen Gebäudezahl zu berechnen sind, und

b. auch denjenigen Gemeinden, in denen neue Feuerversicherungsbücher angelegt wor­den oder in denen keine Katasteränderun­gen vorgekommen sind, verwilligt werden.

Den 26. Sept. 1872.

Königl. Oberamt.

G a u p p.

Revier Herrenalb.

Holz-Verkauf.

Am Mittwoch den 2. Oktober Vormit­tags 11 Uhr kommen auf dem Rathhaus in Herrenalb

68 Stück tann. Langholz aus dem Her­renalber Brentenwald zum Aufstreichs­verkauf.

Forstamt Wildberg.

Stammholz-Verkauf.

Am Montag den 7. Oktober Morgens 10 Uhr auf dem Rathhaus in Calw:

1) vom Revier Naislach aus denAbthl.

Eichelgrund und Teufelshaus:

557 St. Lang-L Sägholz mit 552 km.

2) Vom Revier Stamm heim, aus den

Abth. Oberer Lindenrain, Jägerwiese

und Weilerstich:

633 St. Lang- L Sägholz mit 537 km.

Revier Liebenzell.

Wiesen-Verpachtung.

Nächsten Donnerstag den 3. Oktober Vormittags 11 Uhr werden im Staatswald Moos von den alten Mooswiesen iVs Morgen in zwei Parzellen verpachtet.

Liebenzell, den 26. Sept. 1872.

Königl. Revieramt.

Heigelin.

Neuenbürg.

Accord

über Markuugsgrrnzsteinr.

Zur Vermarkung der Grenze zwischen Neuenbürg und Dennach beim Rothenbach- Werk sind 14 Steine erforderlich, 4' 5" lang, am verjüngten Haupt 8" stark, ei­nerseits mit dem Stadtwappsn, andererseits mit dem Ortszeichen Dennach versehen.

Ueber deren Anschaffung wird am Dien­stag den 1. Oktober d. I. Morgens 8 Uhr