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Kurts- und AMigeLlM für den Bezirk Calw.
74. Jahrgang.
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Dienstag, Len 21. Jebruar 1899.
BirrteljZhrlichtr W<>»«en>«nUpreii tn der Sladt Mk. 1.1» ins Hau« x-droüt, ML ». IS durch di- Post bezogen Im Bezirk. Sub-r B-zlrk ML i. LS.
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Kekannlmachnng
In Ostelsheim ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Calw, den 18. Februar 1899.
K. Oberamt.
Votiert, Amtmann,
Die Ortsbehorden
derjenige» Gemeinden, in welchen Krankenkassen bestehen, werden hicmit veranlaßt, die vorgeschriebenen
Nachweisnagen für das Jahr 1898 spätestens bis znm IS. März d. Js. hieher vorzulegen.
Bei Aufstellung der Nachweisungen ist auch der Ministerialerlaß vom 9. Dezember 1897 (Min.-A- Bl. S 400 und Calwer Wochenblatt von 1897 Nro 154) zu beachten. Um das letztere kontrolieren zu können, ist auf Seite 4 des Nachweisungsformulars der Vordruck zu II -S., b insoweit zu durchstceichen, als die Krankenkasse keine Schulddokumente der ,n genannter Rubrik bezeichnet«» Art besitzt.
Calw, den 20. Februar 1899.
K. Oberamt.
Voelter.
Bekamltmachung.
In Stammheim und Altbnlach ist die Maul- und Klauenseuche erloschen.
Calw, den 20. Februar 1899.
K Oberamt. Gottert, Amtm.
Bekanntmachung,
betr. das Musterungsgeschäft pro 1899.
1. Das hmrize Mustsrungsgeschäft wird im Oberamtsbezirk Calw in folgender Weise vorgenommen werden.
Freitag, den 10. März, vorm. 9 Uhr, Musterung in Liebenzell.
Hiebei haben zu erscheinen morgens 8'/- Uhr: die Pflichtigen von Dennjächt, Ernsirnühl, Hirsau, Liebenzell; morgens 9 Uhr: die von Monakam, Möttlingen, Ncuhengstett, Oberkollbach, Obsrreichen- bach, Ottenbronn; morgens 9'/- Uhr: die von Simmozheim, Unterhaugstett, Unterreichenbach.
Samstag, den 11. März, vorm. 10 Uhr, Musterung in Neuweiler.
Hiebei haben zu erscheinen morgens 9'/- Uhr: die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbulach, Bsrgorts, Breitcnderg, Embera, Hornberg; morgens 10 Uhr: die von LiebelSberg, MartinsmooS, Neubulach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen; morgens 10'/- Uhr: die von Röthenbach, Schmieh, Würzbach, Zwerenberg.
Montag, den 13. März, vorm. 9 Uhr, Musterung in Gechingen.
Hiebei haben zu erscheinen morgens 8'/, Uhr: dis Pflichtigin von Allhengsteti, Dachiel, Dcckenpfronn, Gechingen; morgens 9 Uhr: die von Holzbronn, Ostelsheim, Stammheim.
Dienstag, den 14. März. dorm. 8 Uhr, Musterung in Calw.
Hiebei haben zu erscheinen morgens 7'/- Uhr: die Pflichtigen von Altburg, Calw; morgens 9 Uhr: die Pflichtigen von Sommenhardt, Speßhardt, Teinach, Zavelstein.
2. Die Losung findet für sämtliche Militär- pflichtiqe des Bezirks statt
am Mittwoch, den 16. März, vorm. 7 Uhr, in Calw
mit den Pflichtigen der diesjährigen Altersklasse. Das Erscheinen bei der LoSziehung ist freigestellt und wird für die Abwesenden durch ein Mitglied der verstärkten Ersatzkommisston das Los gezogen.
3. B« der Musterung haben die Militärpflichtigen des Jahrgangs 1879, sowie diejenigen der
Jahrgänge 1878. 1877 und früherer Jahrgänge über deren Militärpflicht noch nicht ei.dgiltig entschieden worden ist, zu erscheinen, sofern nicht einzelne auf Ansuchen von der Gestellung ausdrücklich durch das Oberamt entbunden worden sind.
Die Pflichtigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine zuverlässig mitzubringen, ebenso die Schulamtskandidaten ihre Prü- sungszeugniffe. Diejenigen, welche nicht mehr im Besitz ihres Losungsscheinss sein sollten, haben sich vor der Musterung beim Oberamt ein Duplikat gegen Bezahlung von 50 ^ ausstellen zu lassen.
Sämtliche Gestellungspflichtige werden hiemit aufgefordert, zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen» Zwangsmittel und Rechtsnachteile an den vorgenannten Tagen in den Musterungsstativmn (Musterungslokal je im Rathaus) rechtzeitig sich einzufinden, auch wenn sie keine spezielle Vorladung erhalten haben sollten. Unpünktliches Erscheinen kann den Verlust der Vorteile der Losung; böswilliges oder wiederholtes Nichterscheinen die sofortige Einstellung zum Truppenteil zur Folge haben. Unterlassene Anmeldung zur Stammrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht.
4. Dis OrtSvorsteher haben sämtliche Pflichtigen, über deren Militärverhältnis die Stammrollen noch keine Entscheidung enthalten, insoweit znr Musterung vorzuladen, alS sie in der Gemeinde zur Zeit ihren Aufenthalt habe«. Di« Abwesenden sind im Bezirke des Aufenthaltsorts gestellungspflichtig. Bei denjenigen, welche sich vor der Musterung zu Hause einfinden, um an derselben teilzunehmen, haben sich die Ortsvorsteher zu vergewissern, ob nicht eine Scheinverziehnng vorliegt, d. h. ob dis Pflichtigen nach der Musterung nicht wieder dahin zurückzukehren beabsichtigen, wo sie vorher waren. Solche dürfen nicht zur Musterung vorgeladen Werde«, sondern sind in den Bezirk ihres Aufenthaltsorts zu verweisen. Im Anfiandsfalle ist beim Oberamt Bescheid zu holen.
Asulüüelsn. Nachdruck o-rboten.
heimliche Tiebe.
Roman von Helene Voigt.
(Fortsetzung.)
Plötzlich fuhr der Senator aus seinem Träumen auf, trat vom Fenster zurück und schloß dasselbe; es pochte leise an der Thür und er rief: „Herein."
Sein alter Diener trat auf den Zehen in's Zimmer winkte Albrscht und flüsterte: „Die gnädige Frau schläft, aber der Herr Assessor läßt bitten."
„Ich komme," winkte van der Huplen, „Gott sei Dank, daß der arme Lothar wieder besser ist"!
Der Kranke hatte sich im Bett aufgesetzt, sein Gesicht war farblos, das Auge trübe und wehmütig drückte er des Schwagers Hand, als dieser zu ihm trat.
„Armer Lothar," sagte dieser mit gedämpfter Stimme und zog sich geräuschlos einen Stuhl an das Lager, „Du hast uns alle so erschreckt durch Deinen Fieberanfall; wie kamst Du dazu, hast Du Dich erregt?"
Der Diener zog sich zurück und Trahlow erwiderte, nachdem er nach dem Nebenzimmer gehorcht: „O, Albrecht, ich hatte Nora das Wort abgenommen, Dir nichts zu sagen von all' dem Unheil, aber eS drängt mich, zu reden, Dir noch in dieser Nacht alles zu erzählen."
„Was hast Du, lieber Schwager, Du siehst so verstört aus; ich kenne Dich kaum wieder?"
„Van der Huylen, Du kennst das Gefühl nicht, welches einen Sohn erfüllt, wenn er sagen muß, solange seine Mutte? noch lebt: „Ich habe keine
Mutter!" Es ist furchtbar, aber der Mensch kann es auch überleben — Du siehst es an mir!"
„Lothar, Du sprichst im Fieber." —
„O nein, ich war noch nie so bei Bewußtsein, als eben in diesem Augenblick. Hast Du Zeit, die ganze empörende Geschichte anzuhören?"
„Ja, ich habe viel Zeit," nickte jener düster; es war ja gleichgültig, ob er die letzten wenigen Lebensstunden verschlief oder wachend zubrachte.
„Nun denn so höre l Frau von Trahlow, welche wir bisher Mutter genannt, — ist — o Gott, wie soll ich's Dir sagen I" —
„Rege Dich nicht auf, Lothar — hier nimm einen Schluck Wasser." — Laß mich, Albrecht, Du mußt es wissen, Du, den sie aus Hochmut so abfällig behandelt! Sie hält eine Spielhölle in Wiesbaden, sie ruinirt die jungen Leute." —
„Allmächtiger Himmel, ist es möglich I"
„Ja," lachte der Assessor bitter auf, „das habe ich auch gesagt und dennoch — hatte ich den greifbaren Gegenstand in Händen, welcher die Wahrheit des Gesagten bewies. Aber das ist — noch nicht alles!"
„Arme Nora, armer Lothar," murmelte der Senator und drückte teilnehmend die Hand des Kranken, „daher also jener rätselhafte Luxus, die außerordentliche Eleganz im Auftreten — der Dame."
„Jawohl, aber Gott sei Dank, daß wir, ihre Kinder, nichts davon mitgenossen haben, es kleben Thränen an dem Golde, Albrecht, blutige Thränen."
„Wie ist ek möglich, daß eine gebildete Frau das als Erwerbszweig sich sucht, wovon sonst nur — zweifelhafte Wesen leben?"
„Sie konnte nichts verdienen, haha; sie, die vornehme Dame hätte niemals gearbeitet! O mein Gott, mein Gott — es war meine Mutter!"