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Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend

Kmtsölatt für den HöeramlsöezirL Aeuenöürg.

30. Jahrgang.

Neuenbürg, Samstag den 6. April

Nr. »2.

1872 .

Amtliches.

Vorladung

zur Schuldenliguidaüon.

In der Gnntsache des Friedr. Klaile, Mich. S., Bürgers in Grimbach und Zim- mermamis in Nußbaum, in Baden wird die Schuldenliquidation am

Montag den 10. Juni d. I.

Vormittags 8 Uhr

auf dem Rathhanse in Grünbach vor­genommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um ent­weder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme mir der Unterpsandsglänbiger welche weder in der Tagfahrt, noch vor der­selbe», ihre Forderungen und Vorzugs­rechte anmelden, sind mit denselben, kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpsandsglänbiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Ver­handlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagsahrt nicht erschei­nenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläu­biger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exec.-Ges. vom 1Z. Nov. 1885, bezüglich der Verwal­tung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kate­gorie beitretend, angenommen.

Das Ergebniß oes Liegenschaftsver- Mfts, welcher am

Freitag den 24. Mai d. IS.

Vormi'.tags 8 Uhr

auf dem Nachhause in Grunbach vor­genommen werden wird, wird nur den­jenigen bei der Liquidation nicht erschei­nenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert

sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tage der Liquidation an.

Als besserer Käufer wird nur Derje­nige betrachtet, welcher sich für ein höhZere Anbot hogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Neuenbürg, den 1. April 1872.

König!. Oberamrsgericht.

Nöme r.

Neuenbürg.

Eröffnung eines Gant- Erkenntniffes.

Gegen den entwichenen Christian Fried­rich Bützner, Schneider und Kleiderhänd­ler von Wildbad wurde in Folge ge- richtl. Auftrags am 2. April d. IS. Vcr- mögensuntcrsuchung vorgenommen, welche eine Ueberschuldung von 1924 fl. 2 kr. ergeben hat.

Es wurde deshalb durch Gerichtsbe­schluß vom Heutigen gegen Bätzner der Gant erkannt, was demselben mit dem Anfügcn eröffnet wird, daß solange sein Aufenthaltsort nicht angezeigt wird, ihm alle ferner in dieser Gantsache ergehenden Verfügungen lediglich durch Aushängen am Gerichtsgebäude werden zugestellt werden.

Den 5. April 1872.

Kgl. Oberamtsgericht.

Römer.

Revier Langrnbrand.

Stammholz K Stangen- Verkauf.

Donnerstag den II. April, Vormittags 10 Uhr

auf dem Rathhanfe in Langenbrand aus dem Schliffstein, Ueberrück, Heiligenwald, Neurißberg, Altenhau:

545 Stück tann. Lang- und Klotzholz, 100 Banmstickel; 600 Hopfenstangen; 21 buchene Schlittenläufer, 28 buchene Wagnerstangen, 50 tann. Gerüststangen.

Primtnachrichten.

R o t h e n f o l.

Verwandte, Freunde und Bekannte laden wir zur Feier unserer

am Dienstag den S. April

A? stattfind enden Hochzeit in das

K Gasthaus zurSonne

dahier frcundlichst ein.

M Kljristian Meiffer von Dobel,

^ Wlheünine Kircher,

El Schultheißen Tochter.

(ksikttM)

Iieilt der 8pe-üalar2t kür Lpilepsie vr. 0 . Ivilliseli in Lerlin, z'etrck Uoumonstr. 45 Uereits über Hundert vollständiZ Aölieilt.

II