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Anzeiger L Unterhaltungs-Blatt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend
Kmtsölatt für den HöeramlsöezirL Aeuenöürg.
30. Jahrgang.
Neuenbürg, Samstag den 6. April
Nr. »2.
1872 .
Amtliches.
Vorladung
zur Schuldenliguidaüon.
In der Gnntsache des Friedr. Klaile, Mich. S., Bürgers in Grimbach und Zim- mermamis in Nußbaum, in Baden wird die Schuldenliquidation am
Montag den 10. Juni d. I.
Vormittags 8 Uhr
auf dem Rathhanse in Grünbach vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hierdurch vorgeladen werden, um entweder in Person, oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme mir der Unterpsandsglänbiger — welche weder in der Tagfahrt, noch vor derselbe», ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben, kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpsandsglänbiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagsahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger-Ausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exec.-Ges. vom 1Z. Nov. 1885, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend, angenommen.
Das Ergebniß oes Liegenschaftsver- Mfts, welcher am
Freitag den 24. Mai d. IS.
Vormi'.tags 8 Uhr
auf dem Nachhause in Grunbach vorgenommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert
sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tage der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur Derjenige betrachtet, welcher sich für ein höhZere Anbot hogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Neuenbürg, den 1. April 1872.
König!. Oberamrsgericht.
Nöme r.
Neuenbürg.
Eröffnung eines Gant- Erkenntniffes.
Gegen den entwichenen Christian Friedrich Bützner, Schneider und Kleiderhändler von Wildbad wurde in Folge ge- richtl. Auftrags am 2. April d. IS. Vcr- mögensuntcrsuchung vorgenommen, welche eine Ueberschuldung von — 1924 fl. 2 kr. ergeben hat.
Es wurde deshalb durch Gerichtsbeschluß vom Heutigen gegen Bätzner der Gant erkannt, was demselben mit dem Anfügcn eröffnet wird, daß solange sein Aufenthaltsort nicht angezeigt wird, ihm alle ferner in dieser Gantsache ergehenden Verfügungen lediglich durch Aushängen am Gerichtsgebäude werden zugestellt werden.
Den 5. April 1872.
Kgl. Oberamtsgericht.
Römer.
Revier Langrnbrand.
Stammholz K Stangen- Verkauf.
Donnerstag den II. April, Vormittags 10 Uhr
auf dem Rathhanfe in Langenbrand aus dem Schliffstein, Ueberrück, Heiligenwald, Neurißberg, Altenhau:
545 Stück tann. Lang- und Klotzholz, 100 Banmstickel; 600 Hopfenstangen; 21 buchene Schlittenläufer, 28 buchene Wagnerstangen, 50 tann. Gerüststangen.
Primtnachrichten.
R o t h e n f o l.
Verwandte, Freunde und Bekannte laden wir zur Feier unserer
am Dienstag den S. April
A? stattfind enden Hochzeit in das
K Gasthaus zur „Sonne
dahier frcundlichst ein.
M Kljristian Meiffer von Dobel,
^ Wlheünine Kircher,
El Schultheißen Tochter.
(ksikttM)
Iieilt der 8pe-üalar2t kür Lpilepsie vr. 0 . Ivilliseli in Lerlin, z'etrck Uoumonstr. 45 — Uereits über Hundert vollständiZ Aölieilt.
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