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Amts- und AUxkiZMslk für den Vegrk Calw.
74. Jahrgang.
«HchnaS Dikvrtog«, D»u«-r»,ag« und Sam«tagS. " »ikiWig«Sü;r -- ' - " ' -
Di« 'Morj>Li>^Sg>dLhr iürLg! im Dqirk und in »Schst-r Um,,»«»!, » u;z. dt« Lrtli, ««»« «üs«r!» 1» Psg.
Donnerstag, -en 16. Jebruar 1899.
in« Hau« Nutz« Bezirk
Bimeiil-rltchrr Monnrmrnttprei« in der Elad, Mk. 1.10 k oebrocht. M!. 1 . IS durch di- Post bezogen im Bezirk, ezirk Mk. 1. SS.
K«Mchr KBs»«tzMsH««KS«.
Die Ortsbehörden
werden aufgefordert, die im abgelaufenen Vierteljahr (1. Nov. 1898 bis 31. Jan. 1899) bei ihnen abgegebenen Quittungskarten sofort als portopflichtige Dienstsache einzusenden.
Eo. ist Fehlanzeige zu erstatten.
Calw, den 14. Februar 1899.
K. Oberamt.
Votiert, Amtmann, g. Stv.
Nekarmtruachuug der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, vetrefferrd di« Aramierrmg von Schafvieh.
Am Mittwoch den 29. März d. I. wird in Backnang die jährliche Staatsprämierung für ausgezeichnetes Schafvieh vorgenommen.
Für diese Prämierung gelten folgende Bestimmungen.
1) Die auSgesetzten Preise sind:
». für die besten, höchstens oierschaufeligen Widder je zwei Preise zu 80 70
60 50
d. für die besten, mindestens oierschaufeligen, höchstens scchsschaufeligen weiblichen Tiere je zwei Preise zu 70 60
50 40
zusammen 16 Preise mit 960
2) Die Preisbewerber müssen ihre Tiere am 29. März d. I., vormittags 8 Uhr, in Backnang auf dem Musterungsplatz aufgestellt haben.
Der Platz für die Schafschau wird durch Anschlägen an den Eingängen der Stadt bekannt gemacht werden.
3) Die Preisbewerber haben obrigkeitlich beglaubigte Zeugnisse beizubringen, daß ihre Tiere entweder von ihnen selbst oder doch im Inlands gezüchtet worden stad.
4) Die Bewerber um die für weibliche Tiere auSgesetzten Preise haben wenigstens zwanzig Stück, darunter minde st enS zehn Mutterschafe mit ihren Lämmern auszustellen.
Bei der Zuerkennung der Widderpreise wird die Anzahl guter Zuchttiers, die der einzelne Bewerber zur Konkurrenz verführt, berücksichtigt werden.
5) Bei Zuerkennung der Preise kommt sowohl die gute Beschaffenheit der Wolle, als auch die Neichwolligkeit, der Körperbau und die gute Pflege der Tiere in Anschlag.
6) Diejenigen, welche im letzten Jahre in Kirch- heim für Widder und Schafe einen Preis erhielten, können für die gleichen Tiere in diesem Jahre nicht als Bewerber auftreten.
Auch wird keinem Züchter mehr als ein Preis für Widder oder Schafe zuerkannt.
7) Dis Mitglieder des Preisgerichts werden von der Zentralstelle ernannt.
8) Den Schafzüchtern, welchen einer der sechszehn Preise zuerkannt wird, wird der Preis auf dem im Septbr. d. I. abzuhaltenden landwirtschaftlichen Hauptfest in Cannstatt eingehändigt. Auch haben die Preisträger eine kleinere Anzahl ihrer prämierten Tiere auf dem Fest in Cannstatt gegen eine ihnen zu reichende billige Reis,-Entschädigung vorzuführen.
Stuttgart, den 6. Februar 1899.
v. Ow.
Bekanntmachung.
Belehrung über de« Selbstschutz gegen die Rotlaufkrankheit der Schweine.
Drr Rotlauf der Schweine gehört zu den ansteckenden Krankheiten und wird durch kleinste lebendige Krankheitserreger (Bacillen) verursacht, die nicht bloß von kranken auf gesunde Tiere übertragen werden, sondern unter geeigneten Verhältnissen auch außerhalb des Tierkörpers leben beziehungsweise sich vermehren und von hier aus bei Gelegenheit auf — der Ansteckung ausgesetzte — Schweine krankmachend einwirken können. Die Ansteckung erfolgt für gewöhnlich nicht durch Vermittlung der Luft; der Ansteckungsstoff wird vielmehr in der Regel an festen und flüssigen Körpern (Futter, Trinkwaffer u. s. w.) haftend in den Verdauungskanal ausgenommen. Von Tier auf Tier geschieht dis Uebertragung am häufigsten in der Weise, daß der Kot oder sonstige Abgänge kranker Tiere bezw. Abfälle oder Teil von an der Krankheit gefallenen oder wegen derselben geschlachteten Tieren von gesunden Schweinen verzehrt werden. In letzterer Beziehung ist besonders zu erwähnen, daß die Krankheit durch das Fleich wegen Rotlaufs geschlachteter Schweine sehr häufig über ganze Ortschaften oder, wenn solches Fleisch auf dem Wege des Hausierhandels vertrieben wird, gleichzeitig über mehrere Ortschaften verschleppt wird. Durch das übliche Verfüttern des zum Abwaschen derartigen Fleisches benützten Wassers und selbst durch die Verabreichung der Küchenabfälle an gesunde Schweine wird in solchen Fällen die Uebertragung vermittelt. Ebenso werden gesunde Schweine auch nicht selten dadurch angesteckt, daß die beim Schlachten kranker Tiere verunreinigten Gefässe ohne weiteres wieder zum Tränken der gesunden Schweine benützt werden oder daß das Tränkwasser beim Spülen der beim Schlachten verwendeten Geräte verunreinigt wird. Endlich ist noch zu beachten, daß die Ratten und Mäuse für die Krankheit ebenfalls empfänglich sind und sich in verseuchten Schweine- flällen oder durch Anfressen von Rotlaufkadaoern rc. sehr leicht anstecken können; nicht selten werden die Kadaver von am Rotlauf verendeten Ratten oder Mäusen von Schweinen aufgefreflen, wodurch die Krankheit dann wieder auf die letzteren übergeht. Außerhalb des Tierkörpers, in der freien Natur hat der NotlaufbacilluS ebenfalls eine weite Verbreitung gefunden; er kann in gewissen Gegenden, besonders in Thälern mit langsam fließenden Gewässern, sowie auf schwerem feuchtem Lehmboden, viel weniger auf Sand- und Granitboden, sich sehr leicht dauernd ansiedeln und so einheimisch werden. Stehende faulige Gewässer und sumpfiger morastiger Boden sind seiner Ankeimung ebenfalls günstig. Große Hitze und Gewitterluft scheint die Entwicklung des Ansteckungsstoffs besonders zu fördern, weshalb auch die meisten Erkrankungen in den Sommermonaten Vorkommen, obwohl die Krankheit vereinzelt auch im Winter auftritt. Feuchte, dumpfe, morastige Stallungen, sowie Verabreichung verdorbenen schlechten Futters scheinen den Ausbruch der Krankheit ebenfalls zu unterstützen. Soviel steht aber fest, daß der Rotlaufbacillus allein die direkte veranlassende Ursache bildet und daß dieser nirgends von selbst entsteht, sondern daß er, wo er sich findet, dort erst auSgesäet worden sein muß.
Aus Vorstehendem ergiebt sich für die Verhütung des Schweinerotlaufs zunächst, daß es, wo immer durchführbar, angezeigt ist, neu angekaufte Schweine mindestens acht Tage lang getrennt zu halten, ehe sie in größere Bestände oder wertvolle Zuchten eingestellt werden. DeS Weiteren ist für möglichste
Trockenlegung, Reinhaltung und Lüftung der Schweinestallungen zu sorgen und auf Fernhaltung von Ratten und Mäusen aus den «Stallungen thunlichst hinzuwirken. Sodann ist den Schweinen, namentlich in den Sommermonaten, nur durchaus gesundes Futter zu reichen und besonders streng darauf zu achten, daß weder das Abwaschwaffer des Fleisches rotlaufkranker Tiere, noch die sonstigen von diesem Fleisch her- rührenden Speise- und Kücheabfälle in die Nahrung der Schweine oder an Oertlichkeiten gelangen, wo eine Ansiedelung des Ansteckungsstoffes möglich ist. All« Abgänge der kranken Tiere (Kot, Streu u. s. w.) und alle Abfälle der geschlachteten Tiere (Blut, Eingeweide, Wasch- und Spülwasser rc) müssen sorg- fältigst gesammelt und wie die ganzen Kadaver der gefallenen Tiere in mindestens 1'/- m tiefe Gruben gebracht und verscharrt oder in anderer geeigneter Weise unschädlich beseitigt werden, wie überhaupt jede Verstreuung von Trägern des Ansteckungsstoffs mit peinlichster Sorgfalt zu verhüten ist. Ferner ist es unerläßlich, alle mit kranken, geschlachteten oder gefallenen Tieren in Berührung gekommenen und von solchen oder ihren Abgängen und Abfällen besudelten Gegenstände, sowie alle mit Trägern des AnfleckungS- stoffs beschmutzten Oertlichkeiten (Ställe, Dunglegen, Jauchegruben, Schlachtstätten rc.) zu desinfizieren. Zu diesem Zwecke werden alle Gerätschaften zunächst mit heißer Lauge gründlich gereinigt, eiserne Gegenstände sodann ausgeglüht und hölzerne mit dicker Chlorkalkmilch ang-strichen. Wandungen, Tröge und Fußböden der Ställe müssen zuerst sauber abgekratzt, erdige Fußböden, so weit sie feucht sind, ausgehoben und die hierbei erhaltenen Abfälle, wie der Dung vergraben werden. Hölzerne Wandungen und die Tröge (hölzerne, steinerne und eiserne) werden alsdann, soweit die Holzteile rissig sind, nach vorheriger Glättung, mit heißer Lauge gründlich abgewaschen; hierauf sind dieselben wie auch massive Wände mit dicker Chlorkalkmilch anzustreichen. Morsche und zerfressene Holzteile sind ganz zu entfernen und durch neue zu ersetzen. Hölzerne Fußböden sind in der Regel zu entfernen; wenn sie noch neu und nicht stark durchfeuchtet sind, können sie wie hölzerne Wände behandelt werden; steinerne und ähnliche Böden sind nach dem Abkratzer, mit heißer Lauge zu waschen und dann mit dicker Chlorkalkmilch reichlich abzuschlämmen, erdige Fußböden sind nach der Entfernung der durchfeuchteten Schicht mit Chlockalkmilch reichlich zu begießen und dann mit einer neuen Erdschicht zu bedecken. Der Inhalt der Dunglegen und Jauchegruben ist abzuführen und unschädlich zu beseitigen beziehungsweise an Orten unterzupflügen, wo weder Schweine hingelangen noch Schwsinefutter gewonnen wird; die leeren Dunglegen und Jauchegruben sind sodann reichlich mit Chlorkalkmilch zu behandeln.
Endlich ist noch besonders zu empfehlen, im Falle des Ausbruchs der Seuche in einem Bestände sofort alle noch gesunden (und nicht etwa die bereits erkrankten) Tiere aus dem verseuchten Stall herauszunehmen und dieselben, wenn irgend möglich, in anderen Räumlichkeiten unterzubringen. Zu bemerken ist hierbei, daß die Saugferkel erfahrungsgemäß durch die Milch der kranken Mutter nicht angesteckt werden und daß überhaupt junge, noch nicht drei Monate alte Tiere viel widerstandsfähiger gegen das Rotlaufgist sind, als die hiefür empfänglichsten 3—12 Monate alten Schwein«.
Da, wo die Krankheit einheimisch ist, oder durch öfteres Auftreten dies zu werden droht, empfielt sich die Schutzimpfung.