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Der EnHäler.
Anzeiger und Unterhaltungs-Matt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt für den Obcramtsbczirk Ncimilckrg.
28. Jahrgang.
143 . ZLeuenbürft, Donnerstag den 17. November 18 ? 0 .
Der Enzthälcr erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. Preis halbjährlich im Bezirk l ff. 12 kr. auswärts l fl. 20 kr. cinschl. Postaufschlags. — In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei den Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. - Einrücknngsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2'/, kr. Anzeigen, welche je Tags zuvor spätestens 10 Uhr Vorm, übergeben sind, finden Aufnahme.
Dobel, Loffenau, Neusatz, Rotheusol umfaßt, den Schultheißen Schuon von Dobel.
Amtliches.
Neue n b ü r g.
Abgeordnetenwahl betreffend.
Die Obcramtswahl-Commission hat heute für die bevorstehende Abgeordnetenmahl nachstehende Wahlvorsteher gewählt:
1. Für den Abstimnumgsbezirk Ncucnbürg, welcher die Ortschaften Neuenbürg, Arnbach, Höfen und Waldrennach umfaßt, den Stadtschultheiß Wes; inger von Neuenbürg.
2. Für den Abstimmungsbezirk Conweiler, i
welcher die Ortschaften Conweiler, Dennach, s Feldrennach und Schwann umfaßt, den Gc- richtsnotar Bauer von Neuenbürg. j
3. Für den Abstimmungsbezirk Gräfenhauscn, welcher die Ortschaften Gräfenhaufen, Birkenfeld, Oberniebclsbach, Ottenhausen, Unterniebelsbach umfaßt, den Schultheißen Wagner von Birkenfeld.
4. Für den Abstimmungsbezirk Grnnbach, welcher die Ortschaften Grnnbach, Engelsbrand, Kapfenhardt, Salmbach umfaßt, den Schultheißen Wagner von Salmbach.
5. Für den Abstimmungsbezirk Herrrnalb, welcher die Ortschaften Herreualb, Bernbach,
6. Für den Abstimmungsbezirk Schömberg, welcher die Ortschaften Schömberg, Beinberg, Bieselsberg, Jgelsloch, Langenbrand, Maisenbach, Oberlengenhardt, Schwarzenberg, Unterlengenhardt umfaßt, den Schultheißen Hosch von Calmbach.
7. Für den Abstimmungsbezirk Wildbad, welcher die Ortschaften Wildbad, Calmbach und Euzklösterle umfaßt, den Stadtschult- hcißcn Mittler von Wildbad.
Indem dies; bekannt gemacht wird, werden die genannten Wahlvorsteher aufgefordert. Alles dasjenige vorzukehrcn, was nach den bestehenden Vorschriften zu geschehen hat; insbesondere den Z » der Verf. v. 20. April 1868 zu vollziehen und hierüber Urkunden bcizubringen, sonne Einleitung dazu treffen, daß in dem Wahllokal jedem Wahlberechtigten Gelegenheit gegeben ist, feinen Stimmzettel selbst zu schreiben und daß eine zum Abgeben der Couverts geeignete Person aufgestellt wird.
Ten 14. Nov. 1870.
K. Oberamt.
Gaup p.
r-'emLeLsuug dev Aisten zur MbgeordnetenwahZ.
Nachstehender h. Erlaß wird hiemit den Ortswahl-Commissionen behufs sofortiger pünktlicher Befolgung zur Kenntniß gebracht.
Neuenbürg, den 15. November 1870. K. Oberamt.
Akt. Hab erlen, g. St.
, Nach Art. 5, Abs. 2. des Wahlgesetzes vom 26. Mürz 1868 wählen die Wahlberechtigten vom Militärstande, welche sich bei der Fahne befinden, an dem Orte ihrer Garnison. Diese Bestimmung hat nach den ständischen Verhandlungen unzweifelhaft den Sinn, daß Angehörige des Militärstands nur an dem Drte ihrer Garnison, wenn sie sich zur Zeit der Wahl dort aushalten, wahlberechtigt und in die Wählerliste aufzunehmen sind, das Wahlrecht der aus der Garnison Ausmarfchirten aber für die Dauer ihrer Abwesenheit vom Garnisonsorte suspendirt ist. Hieraus ergibt sich, das; diejenigen Staatsbürger, welche sich gegenwärtig fern vom Garnisonsorte bei der Fahne befinden, da ihre Rückkehr bis zum Zeitpunkte der Wahl nicht anzunehmen ist, nicht als wahlberechtigt angesehen, folglich in die Wählerliste des Garnisonsorts nicht ausgenommen werden