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Der Eiythäler.

Anzeiger und Anlerhastungs-Matt flr das ganze Enzthal und dessen Amgegend.

Amtsblatt für den Obnamtsbczirl Neuenbürg.

28. Jahrgang. ^

68 . Neuenbürg, Donnerstag den 9. Juni 18 ? 0 .

Der Enzthäler erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. - Preis halbjährlich im Bezirk l fl. 12kr. auswärts l fl. 20 kr. einschl. Postaufschlags. In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtrge bet den Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. - Emrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 Vr kr. Anzeigen, welche je Tags zuvor spätestens 10 Uhr Vorm, übergeben sind, finden Aufnahme.

Amtliches.

Neuenbürg.

Die Abonnements-Gebühr für den Staats- Anzeiger auf I. Juli 1870/71 ist mit je 4 fl. von den Gemeindepflegen sämmtlicher Amtsorte in Bälde hieher zu senden.

Den 8. Juni 1870.

K. Oberamt. Häberlen, A.V.

Neuenbürg.

Vorladung M Schuldenliquidstion.

In der Gautsache des Jakob Heinrich Lich- tenberger, vormal. Militär-Einstehers von Kapfenhardt werden die Schuldenliquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Ver­handlungen am

Freitag den 19. August d. I. von Morgens 8 Uhr an auf dem Rathhause in Kapfenhardt vorgenom­men werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgela­den werden, um entweder in Person oder durch ge­hörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraus­sichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Recesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte gel­tend zu machen und die Beweismittel dafür, so­weit ihnen solche zu Gebote stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger, - welche weder in der Tagsahrt, noch vor derselben, ihre Forder­ungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben, kraft Gesetzes von der Masse ausge­schlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismit­tel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüße bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güter­pfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevoll­mächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, un­beschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzes vom 13. November 1855, be­

züglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaß-Ver­gleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Den 4. Juni 1870.

K. Oberamtsgericht. Römer.

Herrenal b.

Steinlieferungs-Mkord.

Nächsten Freitag den 10. l. M. Nachmittags 5 Uhr

wird die Lieferung des Straßenunterhaltungs- Materials auf die Ettlingen- Gernsbacherstraße in der Markung Herrenalb von den Steinhäusle» bis Rennbachweg auf dem Rathhaus in Herren­alb verakkordirt, wozu tüchtige Fuhrleute einge­laden werden.

Hirsau den 6. Juni 1870.

K. Straßenbau-Inspektion. Feldweg.

K. Eisenbahnbsrlamt Pforzheim.

Bau-Akkord.

WLM

Die Erdarbeiten zur Erweiterung des Brötzinger Bahn­hof - Einschnitts im Kostenvoran­

schlagsbetrage von

6200 fl.

werden höherem Aufträge zu Folge im Sub­missionswege vergeben.

Die nöthigen Transportgeräthe stellt die Bau­verwaltung und ist das Nähere bei Einsichtnahme der Pläne, des Kostenvoranschlags und der Be­dingungen auf dem Bauamtsbureau zu erfahren.

Offerte, welche das Abgebot an den Voran­schlagspreisen in Prozenten ausgedrückt enthalten muffen, wollen schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift

Aushub des Brötzinger Bahnhof-Einschnitts"