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Anzeiger und Unterhaltungs-MM für das ganze Enzthat und dessen Amgegend.
Amtsblatt für den Oberamtsbczirk Neuenbürg.
27. Jahrgang.
143. Neuenbürg, Donnerstag den 2. Dezember 1869.
Der Enzthäler erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. - Preis halbjährlich im Bezirk l fl. 12 kr., auswärts l fl. 20 kr. cinschl. Postaufschlags. — I» Neuenbürg abonnirt man bei vor Redaktion, Auswärtige beiden Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. - Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2Vr >r. Anzeigen, welche je Tags zuvor spätestens 10 Uhr Vorm, übergeben sind, finden Aufnahme.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die Erd- und Spreng-Arbeiten, Stützmauern, Dohlen- und Fahrbahn-Herstellung für die neue Würmthalstraße zwischen Pforzheim und Würm im Anschlag von ca. 22,000 fl., sollen in kleineren Loosabtheilungeu im Wege öffentlicher Versteigerung vergeben werden.
Die Verhandlung findet auf dem Platze selbst statt:
Donnerstag den 9. k. Mts.
und ist die Zusammenkunft Vormittags 10 Uhr beim Kupferhammer nächst Pforzheim.
Carlsruhe den 29. Nov. 1869.
Gr. Wasser- und Straßenbauinspektion.
Privatnachrichten.
W i l d b a d.
Ich zeige hiemit an, daß ich nunmehr bei Herrn Christian Volz, Holzhäudler dahier, Nr. 155 L.., gegenüber dem Bahnhofe, wohne. Den 30. Nov. 1869.
__Noll. vr. Schönleber.
W i l d b a d.
Ein gebrauchtes, noch in gutem Zustand erhaltenes Schiedmaier'sches Clavier hat billig zu verkaufen
Nell. Or. Schöuleber.
Ä
Unterlengenhardt.
MMs-Elöffniliig.
Nächsten Sonntag eröffne ich meine Wirtschaft,wozu ich beigutem Getränke alle meine Freunde und Bekannte freundlichst einlade.
Den 28. Novbr. 1869.
ZE Christian Schönhardt.
Ottenhausen. Pflegschaftsgeld leiht gegen gesetzt. Sicherheit aus
Friedr. O t t.
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Eine Flinte ist zu verkaufen, wo sagt die Redaktion.
Neuenbürg.
Linderspielmaaren, Schirme L Lammmaaren,
in schöner und großer Auswahl empfiehlt bestens Christian Blaich, Kamm- und Schirmmacher.
Kalender pr. 1879
in allen gebräuchlichen Sorten bei
Jak. M e e h.
WM
Wir ersuchen die hiesigen Herren Geschäftsleute wiederholt „ohne Auweisungen keine Maaren für unsere Rechnung abzugeben."
Bei Einreichung der Rechnungen sind diese Anweisungen beizulegen und wir erküren hiemit
„daß Rechnungen ohne beigelegte Anweisungen für die Folge von uns rriHL „bezahlt werden.
Am 28. November 1869.
Fabrik-Verwaltung. Fr. Loos.