Anzeiger und Unterhaltungs-Matt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt sür den Oberamtsbezirk Neuenbürg.
27. Jahrgang.
140 . Neuenbürg, Donnerstag den 25. November 1869 .
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Amtliches.
Vorladung zur Schnldeilliquidatioii.
In der Gantsache des Johann Georg Merkte, Fr. S., Taglöhners von Loffenau wird die Schutvenliquidation am
Montag, den 24. Januar 1870, Vormittags 10 Uhr
auf dem Nathhanse inLoffena u vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch, vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Necesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebote stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger, — welche weder in der Tagfahrt, noch vor derselben, ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben, kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüße bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Executionsgesetzcs vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Activprocesse gebunden. Auch werden sie bei Bch'g- und Nachlaß-Vergleichen als der Mehrheit. der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebnis des-Lisgenschafts-Verkaufs, welcher am
Mittwoch, den 8. Dezembers Js.
Morgens 8 Uhr
auf dem Nathhanse in Loffenau vorgc- nommen werden wird, wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläu- I
bigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines besseren Käufers vom Tage der Liquidation an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachmeist.
Neuenbürg, den 9. Sept. 1869.
K. Oberamtsgcricht.
Röme r.
Neuenbürg.
Die Lieferung eines auf der Markung Grimbach zu setzenden neuen Signalsteins wird am Mittwoch den I. Dezember d. I. Vormittags 9 Uhr
auf diesseitiger Canzlei verabstreicht und die Liebhaber hiezu eingeladen.
Die Ortsvorsteher haben für entsprechende Bekanntmachung zu sorgen mit dem Bemerken, daß die Akkordsbedingungen hier jeden Tag eingesehen werden können.
Den 23. Nov. 1869.
Kgl. Oberamt.
Akt. Braun, St.-V.
K. Qberamtsgericht Neuenbürg.
Aufforderung.
Wer seit Montag den 15. d. M. von dem Baumputzer Gottfried Samuel Schrägle von Neuenbürg wilde oder gezweigte Birnbäum- chen gekauft hat, wird aufgefordert, dieß seinem Ortsvorsteher oder dem Unterzeichneten anzuzeigen. Den 23. Nov. 1869.
Untersuchungsrichter: Lemppenau, J.-Asf. Revier Herren a l b.
SLaugeu-Verkaus.
Mittwoch den 8. Dezember d. I. Vormittags 11 Uhr
auf dem Rathhaus in Herrenalb aus dem Staatswald Vorderer Pfahlwald: 29,336 Stück 1—4"