Der EnHäler.
Anzeiger und Unterhaltungs-Watt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt für den Oberamtsbczirl Neuenbürg.
27. Jahrgang.
Nr. 59.
Neuenbürg, Donnerstag den 20. Mai
1869.
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Amtliches.
Stuttgart, den 1l. Mai 1869.
Der Oberrckrutirungsrath an das K. Obcramt Neuenbürg.
Mehrfache Anfragen von Oberämtern über die Anwendbarkeit des § 11 der Coutroleiustruk- tion auf die bei ihren Abiheilungen zu kontro- lirenden Kriegsreservisten, Landwehrmäuuer und exerzirten Ersatzreservisten veranlassen den Ober- rekrutirungsrath, dem Oberamt hierüber Folgendes zu erkennen zu geben:
Da die ebengenanuten Kategorien von Kriegs- dienstpflichtigcn sich je am 1. April und l. November nur dann beim Vorsteher ihres Heimathorts zu melden haben, wenn sie sich in diesem oder im Anslande befinden, so vermögen die Vorsteher des Heimat Horts bezüglich derjenigen Pflichtigen, die sich außerhalb des letzteren, aber im Inland, aushaltcn, und sich daher beim Vorsteher des Aufenthaltsorts zu melden haben, von welchem weitere Anzeige unmittelbar an die Kommandobehörde geht, nicht zu beurtheilen, ob dieselben die vor- geschriebene Meldung erstattet haben und sind mithin auch nicht in der Lage, gegen Säumige einzuschreiten. Dagegen werden die Ko man doli ehör den von etwaiger Unterlassung dieser Meldungen Seitens der von ihnen zu kontro- lirenden Pflichtigen die Civilbehörden benachrichtigen, welche sofort gemäß des Z 11 der Instruktion das Weitere einzuleiten haben. Außerdem liegen den genannten Kategorien von Pflichtigen sowohl, als den nichtexerzirten Ersatzreservisten , abgesehen von den angeführten Terminen, nach Maßgabe der Controlevorschriften mannigfache Meldungen bei den Vorstehern des Hei- math-, beziehungsweise des Aufenthaltsorts ob, von deren Erstattung diese nach 8 5, 6 und 8 der Instruktion den Kommandobehörden, beziehungsweise den Oberämtern alsbald Anzeige zu machen, oder bei deren Unterlassung sie sich, sobald solche zu ihrer Kenntniß kommt, ebenfalls nach ß ii der Instruktion zu benehmen haben.
Schall.
Neuenbürg.
Das am 22. Mai 1864 dem Michael Kraft von Bieselsberg ausgestellte Dienstbuch wird für ungültig erklärt.
Den 18. Mai 1869.
K. Oberamt.
Lu z.
Revier Wildbad.
Groß-, Klciimutz- und Bmmholz- vcrkauf.
Samstag den 29. Mai 1869 Vormittags I I Uhr
auf dem Nathhaus in Wildbad ans den Staats- walduugen Riesenstein, Rothwasser, Heidenberg, Eitergrund und vom Scheidholz:
1 Buche mit 17 C/, 39 Birken mit 675 C/,
2 Eichen mit 98 C/, 4521 Stück Nadel-, Lang- und Klotzholz, 44 Stück 1—4" starke Laubholz- und 50 Atück 1—4" und 469 Stück 4—7" starke Nadelholzstangen, 1 Klafter birkene und Kl. buchene Schleiftröge, 4 Kl. buchene Scheiter, 48 Kl. dto. Prügel, 4 Kl. birkene Scheiter und Prügel, 34 Kl. Nadelholzscheiter, 55 Kl. dto. Prügel, 28 Kl. buchene und 81 Kl. Nadelholz-Reisprügel, sowie 138 Kl. tan- nenes Stockholz.
Revier Langenbrand.
Die Unterzeichnete Stelle beabsichtigt die Herstellung eines ca. 170 Ruthen langen und 6" breiten Fußwegs im Staatswald Schloßwäldle in Akkord zu geben. Akkordsliebhaber wollen sich Samstag den 22. d. M. Nachmittags 4 Uhr an der vordern Schloßsteige einfindeu.
Den 17. Mai 1859.
K. Revieramt.
Schli pf.
B e r n b a ch.
Die Gemeinde will die Brunneuleitung mit gußeisernen Röhren im Lause der nächsten Monate Herstellen lassen, und sollen die erforderlichen Arbeiten im Submissionsweg in Akkord vergeben werden, und zwar:
Maurerarbeiten
im Betrag nach Voranschlag 707 fl. 4 kr.