Der EnHäler.

Anzeiger und Unterhaltungs-Watt für das ganze Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Oberamtsbczirl Neuenbürg.

27. Jahrgang.

Nr. 59.

Neuenbürg, Donnerstag den 20. Mai

1869.

Der Enzthälcr erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. - Preis halbjährlich im Bezirk 1 fl. 12 kr.,

auswärts I fl. 20 kr. einschl. Postaufschlags. In Neuenbürg aöonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei den Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. - Ernrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2Vrkr. Anzeigen, welche je Tags zuvor spätestens 10 Uhr Vorm, übergeben sind, finden Aufnahme.

Amtliches.

Stuttgart, den 1l. Mai 1869.

Der Oberrckrutirungsrath an das K. Obcramt Neuenbürg.

Mehrfache Anfragen von Oberämtern über die Anwendbarkeit des § 11 der Coutroleiustruk- tion auf die bei ihren Abiheilungen zu kontro- lirenden Kriegsreservisten, Landwehrmäuuer und exerzirten Ersatzreservisten veranlassen den Ober- rekrutirungsrath, dem Oberamt hierüber Fol­gendes zu erkennen zu geben:

Da die ebengenanuten Kategorien von Kriegs- dienstpflichtigcn sich je am 1. April und l. No­vember nur dann beim Vorsteher ihres Hei­mathorts zu melden haben, wenn sie sich in diesem oder im Anslande befinden, so ver­mögen die Vorsteher des Heimat Horts be­züglich derjenigen Pflichtigen, die sich außerhalb des letzteren, aber im Inland, aushaltcn, und sich daher beim Vorsteher des Aufenthalts­orts zu melden haben, von welchem weitere Anzeige unmittelbar an die Kommandobehörde geht, nicht zu beurtheilen, ob dieselben die vor- geschriebene Meldung erstattet haben und sind mithin auch nicht in der Lage, gegen Säumige einzuschreiten. Dagegen werden die Ko man do­li ehör den von etwaiger Unterlassung dieser Meldungen Seitens der von ihnen zu kontro- lirenden Pflichtigen die Civilbehörden benachrich­tigen, welche sofort gemäß des Z 11 der In­struktion das Weitere einzuleiten haben. Außer­dem liegen den genannten Kategorien von Pflich­tigen sowohl, als den nichtexerzirten Ersatzreser­visten , abgesehen von den angeführten Terminen, nach Maßgabe der Controlevorschriften mannig­fache Meldungen bei den Vorstehern des Hei- math-, beziehungsweise des Aufenthaltsorts ob, von deren Erstattung diese nach 8 5, 6 und 8 der Instruktion den Kommandobehörden, bezie­hungsweise den Oberämtern alsbald Anzeige zu machen, oder bei deren Unterlassung sie sich, sobald solche zu ihrer Kenntniß kommt, ebenfalls nach ß ii der Instruktion zu benehmen haben.

Schall.

Neuenbürg.

Das am 22. Mai 1864 dem Michael Kraft von Bieselsberg ausgestellte Dienstbuch wird für ungültig erklärt.

Den 18. Mai 1869.

K. Oberamt.

Lu z.

Revier Wildbad.

Groß-, Klciimutz- und Bmmholz- vcrkauf.

Samstag den 29. Mai 1869 Vormittags I I Uhr

auf dem Nathhaus in Wildbad ans den Staats- walduugen Riesenstein, Rothwasser, Heidenberg, Eitergrund und vom Scheidholz:

1 Buche mit 17 C/, 39 Birken mit 675 C/,

2 Eichen mit 98 C/, 4521 Stück Nadel-, Lang- und Klotzholz, 44 Stück 14" starke Laubholz- und 50 Atück 14" und 469 Stück 47" starke Nadelholzstangen, 1 Klafter birkene und Kl. buchene Schleif­tröge, 4 Kl. buchene Scheiter, 48 Kl. dto. Prügel, 4 Kl. birkene Scheiter und Prügel, 34 Kl. Nadelholzscheiter, 55 Kl. dto. Prügel, 28 Kl. buchene und 81 Kl. Nadelholz-Reisprügel, sowie 138 Kl. tan- nenes Stockholz.

Revier Langenbrand.

Die Unterzeichnete Stelle beabsichtigt die Her­stellung eines ca. 170 Ruthen langen und 6" breiten Fußwegs im Staatswald Schloßwäldle in Akkord zu geben. Akkordsliebhaber wollen sich Samstag den 22. d. M. Nachmittags 4 Uhr an der vordern Schloßsteige einfindeu.

Den 17. Mai 1859.

K. Revieramt.

Schli pf.

B e r n b a ch.

Die Gemeinde will die Brunneuleitung mit gußeisernen Röhren im Lause der nächsten Mo­nate Herstellen lassen, und sollen die erforder­lichen Arbeiten im Submissionsweg in Akkord vergeben werden, und zwar:

Maurerarbeiten

im Betrag nach Voranschlag 707 fl. 4 kr.