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Privat-Ary-igeu

cr k w.

betreffend

die Entleerung der Adort- «nd Dungergrnden.

Auf Grund der Art. 30 und 51 des Polizeistrafgesetzes werden folgende

ortspolizeiliche Vorschriften

erlaffen:

8 1.

Die Entleerung der Aborrgruben darf nur mittelst der Luftpumpe und geschloffener Fässer erfolgen.

Eine Ausnahme von dieser Vorschrift findet statt, wenn der Besitzer der Aborigruden deren Inhalt während der vorgeschriebenen Zeit in dicht geschlossenen Erfassen auf feine eigenen oder gepachteten Grundstücks verbringt.

s 2.

Soweit hienach die Entleerung der Abortgruben ohne Anwendung der Luft­pumpe zulässig ist, hat Lies in der Zeit vom 1. April bis 30. September von abends 9 Uhr bis morgens 6 Uhr und vom 1. Oktober bis 31. März in der Zeit von abends 7 Uhr bis morgens 8 Uhr zu geschehen.

8 3.

Dos Ablagern von Fäkalstoffen (Abtritt) auf Dungstätten, welche sich weniger als 15 w von Wohngebäuden entfernt befinden, ist verboten.

8 4.

Dünger, der zum Wsgsühren aus Höfen, aus dem Innern der Gebäude oder aus versenkten Dunggruben herausgeschafft werden muß, ist alsbald auf einen bereit gestellten Wagen zu verladen der m möglichster Zeitkürze abgssührt werden muß. Nach erfolgter Dungabfuhr ist der Ausladeplatz sofort gründlich zu reinigen.

8 5.

Dis Abfuhr von Gülle aus Viehställen und übelriechenden Abfällen aller Art darf nur in dicht geschlossenen Fässern oder Wägen stattfinden.

8 6.

Die zur Abfuhr von Dünger, Schutt oder sonstigen losen Gegenständen zu benützenden Wagen sind mit Brettern so gut zu verwahren, daß jede Verunreinigung der Straßen unmöglich gemacht wird.

Bei Zuwiderhandlungen hat der Fuhrmann neben der Strafe die Kosten der außerordentlichen Straßenreinigung zu tragen.

8 7.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund des Art. 30 des Pol.-Str.-Grs. an Geld bis zu 18 ^ bestraft.

Vorstehende Vorschriften sind am 7. November 1898 vom Gemeinderat und Bürgerausschuß erlassen und am 9. November 1898 vom K. Oberamt Calw für vollziehbar erklärt worden.

Calw, den 12. Novbr. 1898.

Gemeinderat.

Vorstand Stadtschultheiß Haffner.

Revier Hirsau.

Aeeords-Gerrrhntigrmg.

Der am 10. Oktober d. I. vorge­nommene Steinbeifuhr Accord ist ge­nehmigt, es darf jedoch vorläufig je nur die Hälfte des in jedem einzelnen Accord vorgesehenen Quantums aufgeliefert werden.

Calw.

Am Dienstag, den 15. ds. Mts., findet im Amtszimmer des Stadtpflegers der allgemeine monatliche

Steuereinzug

statt.

Nachdem nun ^/-> von der Steuer pro 1808/99 verfallen sind, muß darauf gedrungen werden, daß, soweit dies noch nicht geschehen, entsprechende Zahlungen geleistet werden.

Die noch nicht ausgefüllten Steuer- büchlein wollen zur Ergänzung emge- fsndet werden.

Stadtpflege.

_ Schütz.

Calw.

Schafweide-

Verpachtnng.

Nächsten Montag, den 81. Nov., vormittags 11 Uhr»

wird auf dem Rathaus die hiesige Schaf­weide pro 1. April 1899 bis 1902 im öffentlichen

Aufstreich verpachtet.

Stadtpflege.

Schütz.

Ludwigsburg.

Ausruf au Gläubiger und Krben.

Ansprüche an den Nachlaß des An­gehörigen der Vereinigten Staaten von Nordamerika: Gottlieb Marti«

Wurster, Privatier, früher Bäcker in Hirsau, geb. am 4. Januar 1819, im Jahr 1850 (ohne seine indessen gestor­bene Ehefrau) nach Amerika ausgewan­dert, und von dort vor mehreren Jahren, unter Zurücklassung seines Vermögens in Amerika (wenigstens der Hauptsache nach) wieder nach Württemberg zurück- gekommen, und dahier am 24. August dieses JahreS gestorben, sind

bis zum 85. dieses Monats dahier geltend zu machen, widrigenfalls dem auf Grund vorgelegter Vollmacht gestellten Verlangen des Amerikanischen Konsulates, um Ausfolge der hier befind­lichen Nochlaßteile, zum Zweck derUeber- sendung an die in Amerika befindlichen Erben, ein weiterer Widerstand nicht ent­gegengesetzt werden würde.

Den 5. November 1898.

NamenS der Teilungsbehörde:

Gerichtsnotar Waisengerichtsvorstand Betz. Hartenstein.

Simmozheim.

Weinverkauf.

Nächsten Touuerstag, den 17. Nov., mittags 18 Uhr,

werden im Wege der Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gegen sogleich baare Bezahlung ungefähr 1590 Ltr. Wein verkauft.

Zusammenkunft vor dem Rathaus.

Gerichtsvollzieher.

Emendörfer.

Wir beehren uns, alle unsere Freunde und Bekannte zu unserer am 17. November im Gasthaus zum Lamm in Teiuach stattfindenden Hochzeitsfeier freundlichst einzuladen.

Sohn des Schultheiß Holzäpfel.

Barbara Sautter»

geb. Lörcher.

Liebeksverg.

Wir erlauben uns, Verwandte und Bekannte zu unserer am TovnerStag, den 17. Novbr.» im Gasthaus zurKrone" hier stattfindenden

freundlichst einzulaven.

Zakob Kübler,

Sohn des Jakob Kübler, Schmiedmeisters.

llchzeitsfeier

Maria Keppler,

Tochter des Jakob Keppler, Bauers.

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