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5 fl. 34 kr. 9 fl. 56 kr. 9 fl. 46 kr. - 9 fl. 26 kr. Fcbr. 1869.

Anzeiger und Anterhatlungs-Matt für bas ganze Enzthal miss dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Neuenbürg.

27. Jahrgang.

23 . Neuenbürg, Dienstag den 23. Februar 1869 .

Der Enzthäler erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. - Preis halbjährlich im Bezirk l fl. 12 kr., auswärts Ist. 20 kr. emschl. Postaufschlags. In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei den Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. - Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2Vs kr. A nzeigen, welche je Tags zuvor spätestens 10 Uhr Vorm, übergeben flnd, finden Aufnahme.

Amtliches.

Neuenbürg.

An die Gemeinderäthe.

Durch ß 31, Abs. 4 des Verwaltungs-Edikts ist den Gemeindebehörden zur Pflicht gemacht, bei neuem oder sonst bedeutendem Bauwesen der Gemeinde, sowie bei andern Akkorden, deren Beurtheilung besondere technische Kenntnisse er­fordert, vor dem Angriff der Arbeit ordentlichen Riß und Ueberschlag fertigen, solche jedesmal durch einen von der Staatsbehörde.hiezu ermäch­tigten Kunstverständigen prüfen zu lassen, und dre von diesem nach technischen. Rücksichten er- theilten Vorschriften genau zu befolgen.

Wiederholte Wahrnehmungen haben jedoch gezeigt, daß manchfach die Ansicht zu bestehen scheint, als ob Unternehmungen zu Beschaffung von Trinkwasser für die Gemeinden nicht unter diese Vorschrift fallen, und daß da und dort be­trächtliche Summen für solche verausgabt wur­den, ohne daß beim Mangel wirklich sachkundi­ger Berathung etwas Befriedigendes und Zweck­entsprechendes damit geschaffen worden wäre.

Hiedurch werden nicht nur Gemeindcgelder nutzlos ausgegeben, sondern es wird auch be­wirkt, daß die Gemeinden vor weiterer rationel­ler Wasserversorgung Angesichts der bereits ohne den gewünschten Erfolg gemachten Ausgaben zurückschrecken, und daß vemzufolge manche nütz­liche Einrichtung der wünschenswerthesten Trink­wasserversorgung unterbleibt. Je größere Auf­merksamkeit nun aber die Fürsorge der Gemein­den für gutes und hinreichendes Trinkwasser verdient, desto mehr erscheint es angezeigt, zu Verhütung weiterer Mißgriffe für die Fälle der Wasserversorgung einzelner Gemeinden auf die oben angeführte gesetzliche Bestimmung ausdrück­lich aufmerksam zu machen.

Indem dieß in Folge höherer Weisung hie- mit geschieht, wird den Gemeindebehörden die genaue Einhaltung jener Gesetzesbestimmung in Erinnerung gebracht.

Den 20. Febr. 1869.

K. Oberamt.

Luz.

Revier Naisloch.

StrZMMholz- Verkauf.

Am Samstag, den 27. ds., Vormittags 11 Uhr auf dem Nathhaus in Calw aus dem Frohnwald, Abth. Lndwigsebene und aus dem Weckenhardt, Abth. Birkenebene,

1240 Nadelholzstämme.

Wildberg, den 20. Februar 1896.

K. Forstamt. Niethammer.

Revieramt Calmbach.

Am 24. d. M., Vormittags 8 Uhr, wird in der Nevieramts-Canzlei die Beifuhr von

138 StückTelegraphcnstangen aus der Rinn­bachhalde und 100 Stück dergl. aus dem Scheurengrund

zu den Bahnhöfen Calmbach und Wildbad in Accord gegeben.

Den 2!. Februar 1869.

Köm'gl. Revieramt. Günzler.

Revieramt Calmbach.

Am Samstag, den 27. d. M-, Nachmittags 3 Uhr, werden an der Eyachholzwiese 1°/is Klstr. Buchen-Prügel,

6 Nadelholz Scheiter,

17 » do. Prügel

an den Meistbietenden verkauft.

Zu derselben Stunde und an derselben Stelle wird die Verpachtung der Ochner'schen Wiese am Tröstbachhof auf Markung Höfen wiederholt vor­genommen.

Den 21. Februar 1869.

Köm'gl. Revieramt.

Günzler.

Oberniebelsbach.

Die in den Nummern 21 und 22 des Enz- thälers angezeigte Veraktordirung der Arbeiten für Errichtung zweier Brunnenstuben findet vorerst nicht statt.

Den 28. Februar 1869.

Schultheißenamt.