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Plötzlich tritt allgemeine Stille ein, wenn auch Einzelnen, schon halb berauschten nur mit Mühe begreiflich gemacht wird, was geschehen ist.
Ein fremder Mann ist nämlich inzwischen an- gekommen. Er muß aus den von den Römern besetzten Gegenden sein, denn weder der Gürtel mit den metallenen Buckeln, welcher seinen Tuchrock zusammenhält, noch das schöne, kurze, eiserne Schwert sind von deutschen Händen verfertigt. Er muß heut schon weit gewandert sein, denn seine engen Beinkleider von gegerbtem Leder und seine Bundschuhe zeigen, daß er srebcn durch Sumpf und Feld ging. Während er zum Hochsitze des Hausherrn schreitet, geht ein Gemurmel durch die Versammlung: »Ist's nicht der Chatte, welcher vorigen Jahrs unseres Holzvogts Bruder meuchlings erstach!"
Der Fremde hat Schuh und Gürtel abgelegt und faßt eine der bunte» Säulen zur Seite des Hausherrn. Dieser steht auf, nimmt den Mantel von Bärenfell, welcher bis jetzt hinter ihm auf dem Stuhle lag, und schlägt denselben zum Zeichen des Schutzes um seine und des Gastes Schulter. Er spricht: „Sei mein Gast! Aber ich kenne dich. Ka'nn dich nach dreien Tagen noch mein Arm erreichen, so soll mich Thor zerschmettern, wenn ich nicht den Mörder meines Bruders treffe mit Schwert und Lanze." Auf seinen Wink bringt ein Sklave eine Schüssel mit Haferbrei, streut Salz darüber, der Hausherr und der Gast essen davon, und Elfterer führt Letzteren dann zu dem sonnigen Gastsitze, ihm gegenüber, wo sogleich reichliche Schüsseln vor dem Ermüdeten dampfen.
(Fortsetzung folgt.)
Die Trichinen sind dünne, fadenförmige, etwa Vs Linie lange Würmchen, welche sich manchmal im Schweinefleisch finden und dann in den menschlichen Körper gelangen, wo sie Krankheiten, ja selbst den Tod veranlassen. Sie kommen besonders auch in Ratten und Mäusen vor; man verhindere also, daß die Schweine dergleichen fressen. Im Schweinefleisch selbst sind sie ohne Vergrößerungsglas kaum be- merklich. Es ist deßhalb wichtig, das Schweinefleisch so zuzubereiten, daß die Trichinen, falls sie darin sind, sicher gelobtet werden. Dieß geschieht durch vollständiges Sieden (Kochen)
oder Braten, wobei man darauf achten muß, daß die Hitze das Fleischstück ganz durchdringe. Dagegen sind Würste, Schinken oder Fleisch, wenn sie keine sv starke Hitze durchgemacht haben, nicht vor Trichinen gesichert.
Eine ausführliche Belehrung über dieseNzGe- genftand hat das Medizinalkollegium im Staats- Anzeiger vom 14. Oktober veröffentlicht.
Notizen aus dem Eisenbahnverkehr.
Beim Einfahren der Züge in die Stationen ist es dringeno geboten, das; die einsteigenden Reisenden so lange sich gedulden, bis die Angekommenen nusgestiegen sind; es ist dies nicht allein der Störungen, sondern auch vielmehr der eigenen Sicherheit wegen von arobcr Wichtigkeit.
Zeder Versuch zum (Ansteigen in einen bereits in Bewegung befindlichen Zug oder die Hilfeleistung hiezu, ebenso Vas Aussteigen aus den Wagen, ehe der Zug völlig stillsteht, ist bei Strafe verboten.
Während der Fahrt und beso,ders während der Bewegung der Bahuzüge auf den Stationen ist es sehr gefährlich, Kopf oder Arme rc. durch die Fensteröffnungen der Wagen hinauszubeugeii.
Es ist ferner strenge verboten:
falsche Signale zu geben, resp. nachzuahmen, w. z. B. ähnliche einer Dampfpfeife, oder der Huppe eines Zugmeisters.
Das Äahnperfonai ist angewiesen, Uebertretungen jeder Art behufs Bestrafung zur Anzeige zu bringen.
Ueberhanpt dürfte vornnsgehenden Warnungen des Eisenbahnpersvnnls um so mehr Folge geleistet werden, weil dadurch mancher Unfall verhütet werde» kann.
Die Fahrbillete können an dem Tage, für welchen sie gelöst find und nach dein Bestimmungsort, auf welchen sie lauten für irgend eine Fahrt benützt werden.
Gegenstände, welch? von Reisenden znrückgelassen und in den Wartsälen, Wagen oder sonstigen Gelassen vorgefunden werden, sind dem Stations-Beamten oder dem Zugmeister abzuliesern.
Die Aneignung solcher Gegenstände von Seiten eines Reisenden ist strenge verboten und wird nach den bestehenden Gesetzen gerügt werden.
Schließlich möchte cs sowohl im Interesse des reisenden Publikums liegen, als zur Vermeidung von Störungen und schneller Abfertigung an der Kasse dienlich sein, beim Nehmen eines Billets sich zuvor mit dem bezüglichen (in der Nähe des Schalters verzeichnet«») Betrag (rund) oder wenigstens mit theilweisc kleiner Münze zu versehen.
Calw. Frucht-Preise am 24. Oktober 1868.
Getreide-
Gattungen
Vo
riger
Rest
Ctr.
Neue
Zu
fuhr
Ctr.
Ge-
sammt
Betrag
Crt.
Heu
tiger
Ver
kauf
Ctr.
Im
Nest
gebt.
Ctr.
Höchster
Preis
fl. l kr.
Mittel-
Preis
fl. !kr.
Niederster
Preis
fl. >kr.
Verkaufs
Summe
fl. i kr.
Gege
vorigen
schnitt
mehr
kr.
r den Dnrch- spreis weniger kr.
Waizen . .
Kernen gem.
22
293
315
315
—
6
39
6
26
6
12
2030
26
—
4
Roggen . .
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
--
—
—
Gerste . .
—
10
10
10
—
—
—
5
12
—
—
52
—
—
—
Dinkel gem.
15
252
267
242
25
5
—
4
55
4
48
1192
3
15
—
Haber alt. .
40
122
162
152
10
4
18
4
7
3
54
626
18
16
—
neuer . .
—
—
—
—
—
—
—
—
—
—
--
—
—
—
—
Summe .
77
677
754
719
78
3900
47
Brodtaxe nach dem früheren Regulativ: 4 Pfd. Kernenbrod 16 kr., dto. schwarzes 14 kr., 1 Kreuzerweck soll wägen 5Vs Loth.
Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Meeh in Neuenbürg.