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Plötzlich tritt allgemeine Stille ein, wenn auch Einzelnen, schon halb berauschten nur mit Mühe begreiflich gemacht wird, was geschehen ist.

Ein fremder Mann ist nämlich inzwischen an- gekommen. Er muß aus den von den Römern besetzten Gegenden sein, denn weder der Gürtel mit den metallenen Buckeln, welcher seinen Tuch­rock zusammenhält, noch das schöne, kurze, eiserne Schwert sind von deutschen Händen verfertigt. Er muß heut schon weit gewandert sein, denn seine engen Beinkleider von gegerbtem Leder und seine Bundschuhe zeigen, daß er srebcn durch Sumpf und Feld ging. Während er zum Hoch­sitze des Hausherrn schreitet, geht ein Gemurmel durch die Versammlung: »Ist's nicht der Chatte, welcher vorigen Jahrs unseres Holzvogts Bruder meuchlings erstach!"

Der Fremde hat Schuh und Gürtel abgelegt und faßt eine der bunte» Säulen zur Seite des Hausherrn. Dieser steht auf, nimmt den Man­tel von Bärenfell, welcher bis jetzt hinter ihm auf dem Stuhle lag, und schlägt denselben zum Zeichen des Schutzes um seine und des Gastes Schulter. Er spricht:Sei mein Gast! Aber ich kenne dich. Ka'nn dich nach dreien Tagen noch mein Arm erreichen, so soll mich Thor zerschmettern, wenn ich nicht den Mörder meines Bruders treffe mit Schwert und Lanze." Auf seinen Wink bringt ein Sklave eine Schüssel mit Haferbrei, streut Salz darüber, der Hausherr und der Gast essen davon, und Elfterer führt Letzteren dann zu dem sonnigen Gastsitze, ihm gegenüber, wo so­gleich reichliche Schüsseln vor dem Ermüdeten dampfen.

(Fortsetzung folgt.)

Die Trichinen sind dünne, fadenförmige, etwa Vs Linie lange Würmchen, welche sich manchmal im Schweinefleisch finden und dann in den menschlichen Körper gelangen, wo sie Krankheiten, ja selbst den Tod veranlassen. Sie kommen besonders auch in Ratten und Mäusen vor; man verhindere also, daß die Schweine dergleichen fressen. Im Schweinefleisch selbst sind sie ohne Vergrößerungsglas kaum be- merklich. Es ist deßhalb wichtig, das Schweine­fleisch so zuzubereiten, daß die Trichinen, falls sie darin sind, sicher gelobtet werden. Dieß ge­schieht durch vollständiges Sieden (Kochen)

oder Braten, wobei man darauf achten muß, daß die Hitze das Fleischstück ganz durchdringe. Dagegen sind Würste, Schinken oder Fleisch, wenn sie keine sv starke Hitze durchgemacht haben, nicht vor Trichinen gesichert.

Eine ausführliche Belehrung über dieseNzGe- genftand hat das Medizinalkollegium im Staats- Anzeiger vom 14. Oktober veröffentlicht.

Notizen aus dem Eisenbahnverkehr.

Beim Einfahren der Züge in die Stationen ist es dringeno geboten, das; die einsteigenden Reisenden so lange sich gedulden, bis die Angekommenen nusgestiegen sind; es ist dies nicht allein der Störungen, sondern auch vielmehr der eigenen Sicherheit wegen von arobcr Wichtigkeit.

Zeder Versuch zum (Ansteigen in einen bereits in Bewegung befindlichen Zug oder die Hilfeleistung hiezu, ebenso Vas Aussteigen aus den Wagen, ehe der Zug völlig stillsteht, ist bei Strafe verboten.

Während der Fahrt und beso,ders während der Bewegung der Bahuzüge auf den Stationen ist es sehr gefährlich, Kopf oder Arme rc. durch die Fenster­öffnungen der Wagen hinauszubeugeii.

Es ist ferner strenge verboten:

falsche Signale zu geben, resp. nachzuahmen, w. z. B. ähnliche einer Dampfpfeife, oder der Huppe eines Zugmeisters.

Das Äahnperfonai ist angewiesen, Uebertretungen jeder Art behufs Bestrafung zur Anzeige zu bringen.

Ueberhanpt dürfte vornnsgehenden Warnungen des Eisenbahnpersvnnls um so mehr Folge geleistet werden, weil dadurch mancher Unfall verhütet wer­de» kann.

Die Fahrbillete können an dem Tage, für welchen sie gelöst find und nach dein Bestimmungsort, auf welchen sie lauten für irgend eine Fahrt benützt werden.

Gegenstände, welch? von Reisenden znrückgelassen und in den Wartsälen, Wagen oder sonstigen Gelassen vorgefunden werden, sind dem Stations-Beamten oder dem Zugmeister abzuliesern.

Die Aneignung solcher Gegenstände von Seiten eines Reisenden ist strenge verboten und wird nach den bestehenden Gesetzen gerügt werden.

Schließlich möchte cs sowohl im Interesse des reisen­den Publikums liegen, als zur Vermeidung von Stör­ungen und schneller Abfertigung an der Kasse dienlich sein, beim Nehmen eines Billets sich zuvor mit dem bezüglichen (in der Nähe des Schalters verzeichnet«») Betrag (rund) oder wenigstens mit theilweisc kleiner Münze zu versehen.

Calw. Frucht-Preise am 24. Oktober 1868.

Getreide-

Gattungen

Vo­

riger

Rest

Ctr.

Neue

Zu­

fuhr

Ctr.

Ge-

sammt

Betrag

Crt.

Heu­

tiger

Ver­

kauf

Ctr.

Im

Nest

gebt.

Ctr.

Höchster

Preis

fl. l kr.

Mittel-

Preis

fl. !kr.

Niederster

Preis

fl. >kr.

Verkaufs

Summe

fl. i kr.

Gege

vorigen

schnitt

mehr

kr.

r den Dnrch- spreis we­niger kr.

Waizen . .

Kernen gem.

22

293

315

315

6

39

6

26

6

12

2030

26

4

Roggen . .

--

Gerste . .

10

10

10

5

12

52

Dinkel gem.

15

252

267

242

25

5

4

55

4

48

1192

3

15

Haber alt. .

40

122

162

152

10

4

18

4

7

3

54

626

18

16

neuer . .

--

Summe .

77

677

754

719

78

3900

47

Brodtaxe nach dem früheren Regulativ: 4 Pfd. Kernenbrod 16 kr., dto. schwarzes 14 kr., 1 Kreuzerweck soll wägen 5Vs Loth.

Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Meeh in Neuenbürg.