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Der Eiylhäler.
Anzeiger und AntechMmgs-MaU für das ganze Enzthat und dessen Amgegend.
Amtsblatt sür den Obcramtsbczirk Rrucnbitrg.
26. Jahrgang.
Ur. 104 . Neuenbürg, Dienstag, den 1. September 1868 .
Der Enzthäler erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. — Preis halbjährlich im Bezirk 1 fl. I2kr., auswärts 1 fl. 20 kr. einschl. Postaufschlags. — In '? euenbürg abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei den Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — EinrückungSgebühr für dieZeile oder deren Raum2Vrkr. Anzeigen, welche je Tags zuvor spätestens 10 Uhr übergeben sind, finden Aufnahme.
Amtliches.
Neuenbür g.
An die Ortsbehörden.
In Folge der großen Trockenheit ist das Entwerfen der kleingeschlagenen Steine in die Straßen vielfach unterblieben. Mit dem Eintritte feuchter Witterung ist das Erforderliche nachzuholen.
Den 31. August 1868.
K. Oberamt.
Lu z.
Neuenbürg.
Schuldenliquidation.
In der Gantsache des Matthäus Flachsmann, Taglöhners von Grimbach werden die Tchul- denliquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am
Freitag den 2ö. September d. I., von Morgens 9 Uhr an auf dem Rathhaus in Grunbach vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Absonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsacten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer
den, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntügige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgesunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Den 26. August 1868.
K. Oberamtsgericht.
Römer.
Revier Herrenalb.
Hotz-Verkauf.
Bei dem am Donnerstag den 3. September Vormittags 11 Uhr
auf dem Rathhaus in Herrenalb stattfindenden Verkauf werden noch weiter gegen Baarzahlung am Verkaufstage und Abfuhr innerhalb 6 Tagen verkauft aus dem Staatswald Hinterer Wurstberg:
1 Buche mit 19 C/, 268 Stück Nadelholz Lang- und Klotzholz mit 7878 C/, 234 Nadelholzstangen über 4" stark, 9*/4 Klafter buchene und 28^/4 Kl. Nadelholzscheiter und Prügel; aus dem Vordern Axtloh 88 Radelholzstangen über 4" stark.
Neuenbürg, den 31. August 1868.
Königl. Forstamt.
E ir z b a h n.
K. Eisenbahn-Hochbauamt Heilbronn.
Verdingung von Lisenbnhn- Hochban-Arbeiten.
Höherem Aufträge zufolge ist die - fA Herstellung eines Bahnwärterhauses auf der Station Rothenbach im zu vergeben: Es " werden demgemäß die Akkordslieb-