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Der Eiythäler.
Anzeiger un8 Unterhaltungs-Matt für das ganze Cnzthal und dessen Umgegend.
Amtsblatt sür den Obcramtsdczirl Ncuendürg.
26. Jahrgang.
Ur. 98. Neuenbürg, Dienstag, den 18 . August 1868.
Der Enzthäler erscheint Dienstag, Donnerstag n. Samstag. — Preis halbjährlich im Bezirk 1 fl. 12 kr., auswärts I fl. La kr. einschl. Postanfschlags. — In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei den Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum2 Vrkr. Anzeigen, welche je Tags zuvor spätestens 10 Uhr übergeben sind, finden Aufnahme.
Amtliches.
Neuenb ü r g.
An die Ortsvorsteher.
Nachstehendes Formular eines Bürgschafts- schcines für Soldaten, welche ins Ausland beurlaubt sein wollen, tritt an Stelle des unterm 13. Nov. 1854 AmtSbl. S. 367 bekannt gemachten. Die Ortsvorsteher haben sich hiernach zu achten.
Den 14. August 1868.
K. Oberamt.
Mrgschasts - Schein
für den Soldaten N. N. von N., Oberamts N. des Regiments . . welcher Urlaub nach N. auf die Dauer von . . . nachgesucht hat, leisten wir N. von N., Oberämts N.
N. von N., „ N.
durch gegenwärtige Urkunde in der Art Bürgschaft, daß wir uns hiemit verbindlich machen, aus den Fall, daß N. N. wegen ungehorsamen Ausbleibens über den ihm bewilligten Urlaub, oder über die ihm etwa durch Einberufung bestimmte Zeit durch kriegsrechtlichen Spruch der Desertion für schuldig erkannt werden sollte, ohne Verzug die baare Summe von .... als sofort verwirkte und nach Maßgabe des Art. 112 Abs. 4 des Kriegsdienstgesetzes vom 12. März 1868 dem Vereine zur Unterstützung der Witt- wen und Waisen der Unteroffiziere des Armeekorps zufallende Caution an die Oberamtspflege unseres Oberamts einzuzahlen.
Wir entsagen zugleich der Rechtswohlthat der Theilung, so daß es dem Kriegsministerium frei steht, ob es uns Beide oder Einen von uns allein zur Einzahlung der ganzen Cautionssumme anhalten lassen will.
V. Vor- und Zunamen.
V.
Daß oben genannten Bürgen in unserer Gegenwart vorstehende Urkunde am nachbemerkten Tage unterschrieben haben und daß solche nach
deren uns bekannten Vermögensverhältnissen wohl im Stande sind, die übernommene Bürgschafts- Verbindlichkeit zu erfüllen, beurkunden hiemit
N. den ....
Schultheiß und Gemeinderath. Die Aechthcit der Unterschriften des Schultheißen Wist» G«»Mi^MHW>eurkundet N., den .^. ^ >_
K. Oberamt.
(U. 8.)
.Neuenbürg.
Aufforderung.
Der laut Eintrags im Unterpfandsbuch zu Herrenalb Th. IV. Bl. 197 unterm 19. April 1842 von Hauptmann von Schraishuou gegen Frau Katharine Fuchs in Stuttgart und in Folge Cession die Pensionskasse der Buchdrucker und Schriftgießer in Stuttgart ausgestellte Pfandschein für ein Kapital von 4500 fl., welches in der Folge auf den Käufer der Pfandobjekte, Pfarrer M. Blum in Herrenalb, und von diesem auf den Wasserarzt Heinrich Kleinerz daselbst überging, ist verloren gegangen, die Schuld aber durch erneuerte Pfandbestellung Seitens des nunmehrigen Schuldners rc. Kleinerz getilgt worden.
Es ergeht daher an den etwaigen Inhaber des vermißten Pfandscheins hiermit die Aufforderung, binnen 30 Tagen von heute an, solchen vorzulegen und etwaige Ansprüche darauf geltend zu machen, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen würde.
So beschlossen im Königl. Oberamtsgericht den 15. August 1868.
G.-Akt.-V. Lemppenau, St.-V.
Revier Liebenzell.
Htammhoh-Verkauf.
Am Mittwoch den 26. August Vormittags II Uhr
auf dem Rathhause in Liebenzell aus den Staatswaldungen: Steinichshau, Obern und Untern Badwald, Obern Monakamerberg, Tannberg, Maile und Rentschler: