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Der Emlhäler.

Anzeiger und Anterhaltungs-Alatt für das ganze Enzihak und dessen Amgegend.

Amtsblatt sür den Obcramtsbezirk Neuenbürg.

26. Jahrgang.

e 35. Neuenbürg, Samstag, den 21. März_ 1868.

Der Enzthäler erscheint Dienstag, Donnerstag und Samstag. Preis halbjährlich im Bezirk 1 fl. 12 kr., auswärts 1 fl. 20 kr. einschl. Postaufschlags. In Neuenbürg abonnirt man bei der Redaktion, Auswärtige bei den Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 V, kr. Anzeigen, welche je Tags zuvor spätestens 10 Uhr übergeben sind, finden Aufnahme.

Amtliches.

Das Ministerium des Innern

an das

K. Oberamt Neuenbürg.

Der Verleger der in Stuttgart erscheinenden deutsche» Feuerwehrzeitung hat neuerdings um Beförderung der weiteren Verbreitung dieser Leitung gebeten.

Da nun die Feuerwehrzeitung vielfache Mit­theilungen enthält, welche nicht nur für die Handhabung des Feuerlöschwesens und der Feuer­polizei im Allgemeinen von Werth sind, sondern insbesondere auch den Gemeinden die Ausbildung der Feuerwehren und die Anschaffung von zweck­mäßigen Feuerlöschgeräthschasten erleichtern und demgemäß die weitere Verbreitung dieses Blattes sich als ganz wünschenswerth darstellt, so wird das Oberamt wiederholt veranlaßt, die Zeitung den Gemeindebehörden zur Anschaffung zu em­pfehlen.

Stuttgart den 14. März 1868.

G e ß l e r.

Neuenbürg.

Schuldenliqiridation.

In der Gantsache des Carl Bätzner, Steinhauers von Rudmersbach werden die Schul­denliquidation und die gesetzlich damit verbun­denen weiteren Verhandlungen am

Dienstag, den 14. April d. I., von Morgens 8Vr Uhr an auf dem Rathhaus in Ottenhausen vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab­sonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen wer­den, um entweder persönlich oder durch hinläng­lich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liqui­dations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schrift- «chen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für dre Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht

liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre For­derungen nicht aus den Gerichtsacten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs, und der Bestätigung des Güter­pflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetz­liche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgesunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 13. März 1868.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Neuenbürg.

Fahrniß-Verkauf.

Aus der Gantmasse der Amalie geb. Mohl, Ehefrau des Benjamin Fr. Bittrolff, Kro- nenwirths hier, kommt die entbehrliche Fahrniß nächsten

Dienstag den 24. März d. I. von Morgens 8 Uhr an im öffentlichen Aufstreich gegen baare Bezahlung zum Verkauf und zwar:

Gold und Silber, Leinwand u. Schrein­werk, worunter 1 Sopha; wozu Kaufsliebhaber eingeladen werden.

Den 18. März 1868.

K. Gerichtsnotariat.

Bauer.