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Neuenbürg.

WLL

Auf den Wunsch mehrerer Wähler wird der von den Bezirken Böblingen und Neuenbürg zum Candidaten in Vorschlag gebrachte

Hr. vr. Otto ClLen aus Stuttgart

hier eintrefsen, um in einer abzuhaltenden Versammlung

nächsten Sonntag den 8. Mär)

Mittags halb 3 Ahr in -er alten Post

in öffentlichem Vortrag seinen Standpunkt zu entwickeln.

Es ist hiermit den Wählern Gelegenheit gegeben, Hrn. Elben persönlich kennen zu lernen und sich mit seinen Ansichten bekannt zu machen. Zu zahlreicher Theilnahme ladet ein

Den 4. März 1868.

Aas geschästsl. Konnte.

Stuttgart.

Lokalverändenmg und Empfehlung.

Mein Geschäftslokal befindet sich von jetzt an in meinem Neubau

2S Königsftraße 2S

ehemalige Hauptwache.

Gleichzeitig halte mich für den An- und Verkauf aller Staatspapiere, Ein- und Ver­wechslung von Geldsorten sowie zur Abgabe von Wechseln auf Amerika unter Zusicherung reellster Bedienung bestens empfohlen.

G. Sontheimrr.

Bank- und Wechselgeschäft.

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. Altstadt, 0 ., Xr. 332, Pforzheim.

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Kronik.

Deutschla ud.

Berlin, 26. Febr. Die Ernennung des preußischen Generalmajors v. Beyer zum Kriegs- minister in Baden hat einigen Blättern Befrem- den. erregt, während die Ausübung hoher mili­tärischer Funktionen in Preußen durch Männer, welche daselbst nicht geboren sind, gar nichts ungewöhnliches ist. So wird z. B. das preu­ßische Gardecorps von dem Prinzen August von Württemberg commandirt. General v. Beyer M bei Uebernahme seiner neuen Stellung aus dem preußischen Dienste geschieden. Zur Ver­

waltung derselben erscheint er ganz besonders dadurch befähigt, daß er 12 Jahre hindurch im preußischen Kriegsministerium eine hohe Stellung bekleidete, in welcher derselbe seine Befähigung für die militärische Verwaltung überhaupt durch die That zu bekunden Gelegenheit hatte. (A. Z.)

Berlin, 25. Febr. Der Zollbundesrath ist zum 2. März d. I. nach Berlin berufen. Die betr. k. Verordnung vom 22. Febr. ist im St.-Anz. veröffentlicht und lautet:Wir Wil­helm, von Gottes Gnaden König von Preußen re., verordnen auf Grund der nach dem Vertrage zwischen dem norddeutschen Bunde, Bayern, Würt­temberg, Baden und Hessen vom 8. Juli 1867 Uns zustehenden Prüsidialbefugniß was folgt: Der Buudesrath des deutschen Zollvereins wird berufen, am 2. März d. I. in Berlin zusammen­zutreten, und beauftragen Wir den Vorsitzenden des Bundesrathes mit den zu diesem Zwecke nöthigen Vorbereitungen. (S. M.)

Blos in der Erzdiözese Köln hat im