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nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Das Ergcbniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dein Falle, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liqnidations - Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
Den 4. Oktober 1867.
K. Oberamtsgericht.
Röme r.
Neuenbürg.
Sehuldenliquidation.
In der Gantsache des Johannes Lam- part, Schuhmachers in Wildbad und Bürgers in Pfalzgrafenweiler, werden die Schuldenliquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am - - Montag den 4. November d. I., von Morgens 80s Uhr an, auf dem Rathhaus in Wildbad vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Absonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liqui- dations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden', soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsacten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagsahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot
l sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine ! Zahlungsfähigkeit nachweist.
Den 4, Oktober 1867. K. Oberamtsgericht.
Römer.
Neuenbürg.
G l ä u b i ft e r - A u fru f.
Der ledige Wilhelm Gottlob Bott, Schloßer von Calmbach beabsichtigt nach Amerika auszuwandern, ohne die vorgeschriebene Bürgschaft leisten zu können,
Etwaige Gläubiger desselben werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Schultheißenamt Calmbach
binnen 14 Tagen
geltend zu machen, widrigenfalls der Auswanderung stattgegeben würde.
Den 6. Oktober 1867.
K. Oberamt.
_Luz._
Neuenbürg.
Am Mittwoch den 16. d. Mts., Morgens 10 Uhr
findet eine Sitzung des Amtsversammlungsaus- schnsses statt.
Den 7. Oktober 1867.
K. Oberamt. Luz.
n Revier Calmbach.
Verkauf von Mustangm.
Dienstag,den 15. d. Mts., Vormittags II Uhr
in Dennach aus dem untern Forstmeistersg'fäll circa 400 Stück.
Neuenbürg 5. Oktober 1867.
K. Forstamt.
Forsta m t Altenstaig.
Revier P f alz graf enw eiler.
Lauft- n»d Klvtzholz - Verkauf.
Montag den 14. Oktober d. I., Morgens 11 Uhr
in Pfalzgrafenweiler, aus dem Staatswald Eschenrieth II, 3, Stutzberg:
1572 Stämme Langholz mit 132,143 CO und 631 Klöke mit 22,449 Co sowie 4 Buchen. Den 5. Oktober 1867.
K. Forstamt. Holland.
Neuenbürg.
Gläubiger- und Bnrgeu-Aufruf.
Alle Diejenigen, welche bei nachgenannten Geschäften des diesseitigen Bezirks in irgend einer Beziehung betheiligt sind, werden hierdurch aufgefordert, ihre Forderungen und Ansprüche binnen 15 Tagen
bei Gefahr der Nichtberücksichtigung bei Unterzeichneter Stelle anzumelden und rechtsgenügend zu beweisen.
Neuenbürg:
Neichstetter, Christoph Friedrich, Metzgers Ehefrau, Event.-Theilung.
Strecker, Friedrike, ledig, Real-Theilung.
Birkenfeld:
Schrank, Jakob, Schuhmacher aus Kleinenholzheim, Event.-Theilung.