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Beilage zum Girzthälee Neo. S7.
Mittwoch, den 17. Juli 1867.
Amtliches.
Ankündigung eines theoretisch- praktischen Lehrknrfes im Hus- befchlag für Husschmiedmeister Ln der Thierarzneischule.
Wie im vorigen Jahre, wird auch Heuer vom 3. September an in der K. Thierarzneischule ein besonderer Lehrkurs für Hufschmiede staltsinden, in welchem dieselben in den auf der Beschaffenheit des Hufes beruhenden Grundsätzen des Beschlags unterrichtet und geübt werden sollen. Die Dauer des Unterrichts ist auf 14 Tage festgesetzt, wobei täglich Vor- und Nachmittags abwechselnd mit dem theoretischen Vor trag praktische Uebungen im Beschlag unter Anleitung des Lehrschmieds stattfinden werden. Der Unterricht wird unentgeldlich crtheilt, cs haben aber die daran Theilnehmenden für ihren Unterhalt zu sorgen. Diejenigen Hufschmiede, welche die dargebotene Gelegenheit zu ihrer weitern Ausbildung zu benützen gesonnen sind, haben sich, unter Angabe ihrer persönlichen Verhältnisse und Nachweisung über den Besitz der zum Aufenthalt allhier erforderlichen Mittel, bei Unterzeichneter Stelle spätestens bis den I. August d. I. zu melden, wonach die Auswahl der Zu- znlassenden, welche auf 10 beschränkt wird, unter Mitwirkung der beiden Centralstellen für die Landwirthschaft und für Gewerbe und Handel getroffen, und die zur Aufnahme Bestimmten werden einbernfen werden. Am Schlüße des ^ Unterrichts erhalten die Theilnehmer ein Zeugnis; über den erlangten Grad ihrer Befähigung.
Stuttgart den 4. Juli 1867.
K. Thierarzneischnle.
Hering.
Bekanntmachung, betreffend die Aufnahme von Zöglingen in die Gartenbanschnle zu Hohenheim.
Auf den 1. Oktober d. I. können in die im Jahre 1842 zum Andenken der 25jührigen Regierung Seiner Majestät des verewigten Königs Wilhelm an der hiesigen Anstalt gegründete Gar- tenbauschnle wieder sechs Zöglinge eintreten. Zweck dieser Anstalt ist: junge Männer aus dem Stande der Gärtner, Weingärtner und Land- wirthe durch passenden Unterricht und praktische Einübung mit der Theorie und Praxis des ländlichen Gartenbaues bekannt zu machen. Die Aufnahme erfolgt auf ein Jahr und zwar unter , folgenden Bedingungen: 1) Die Aufzunehmenden müssen das 17. Lebensjahr zurückgelegt und 2) sich wenigstens drei Jahre für ihrer Berns praktisch vorbereitet haben, und zwar die eigentlichen Gärtner, die Landwirthe durch Vollendung eines ganzen Kurses an einer Ackcrbauschule, die Weingärtner theils durch Weinbauarbeiten, theils durch Beschäftigung bei einem Gärtnerei- hetricb und durch letzteren nicht unter 1 bis 1^/2 Jahren; 3) wird erwartet, daß die Bewer
ber gesund und körperlich so erstarkt seien, um die Arbeiten mit Ausdauer verrichten zu können und 4) daß sie genügende Befähigung zu Auffassung von populären Lehrvorträgen besitzen, gute Fertigkeit im Lesen, Schreiben und Rechnen und daß sie auch im Zeichnen womöglich einige Uebung haben. Die Bewerber müssen sich hierüber bei der Aufnahmeprüfung ausweisen. Kost und Wohnung erhalten die Zöglinge frei. Sie haben dagegen alle vorkommenden Arbeiten zu verrichten und die Verpflichtung zu übernehmen, den einjährigen Lehrkurs vollständig durchzumachen.
Sodann ist auch dieses Jahr wieder — wie voriges Jahr erstmals — die Einrichtung getrosten, daß zwei Gartenbauschüler, welche sich beim einjährigen Kurs durch Strebsamkeit und gutes Verhalten ausgezeichnet haben, ein weiteres Jahr mit mäßigem Taggeld beim praktischen Obst- und Gartenbau beschäftigt werden, noch in der Gartenbanschule wohnen und an dem Unterricht Theil nehmen können.
Die Bewerber werden nun aufgefordert, unter Anschluß eines Taufscheins, Impfscheins, gemeinde- räthlicher Zeugnisse über Heimathrecht, Prädikat und Vermögen, einer Urkunde über die Einwilligung des Vaters, beziehungsweise des Vormundes und unter Nachweisung der nach Punkt 2 vorgeschriebenen praktischen Vorbereitung innerhalb drei Wochen bei der Unterzeichneten Stelle sich zu melden und sich, wofern sie nicht durch besonderen Erlaß zurückgewiesen werden sollten, zur Aufnahmeprüfung am 2. August d. I. Vormittags 7 Uhr in der Gartenbauschule hier ein- zufindcn.
Die K. Oberämter sind ersucht, vorstehenden Bcwerberaufruf durch die Bezirksintelligenzblüt- ter bekannt zu machen.
Hohenheim den 6. Juli 1867.
K. Jnstitutsdirektion.
Werner.
Miszellen.
Soll man fein Leben verffcherm und wo folt man es verficherrr?
(Schluß.)
Die vorzugsweise in Süddeutschland arbeitenden Gegenseitl'g'eiismstitute sind um so glücklicher gewesen — die Stuttgarter Bank hat z. B. mit einer Dividende von 35 Prozent abgeschlossen und was über den demnächst erfolgenden Rechenschaftsbericht der Allgemeinen Nentenanstalt in Stuttgart, die ja auch seit einigen Jahren die Lebensversicherung in ihren Geschäftskreis gezogen hat, verlautet, ist gleichfalls beruhigend. Dagegen haben bei einzelnen, insbesondere norddeutschen Aktiengesellschaften die ungünstigen Einflüsse des vorigen Jahres tiefe Spuren zurückgelaffen und noch tiefere Schäden aufgedeckt. Die im vorigen Jahr in einigen Gegenden Deutschlands aufgetretene Cholera ist es nämlich nicht allein, welcher die größere Sterblichkeit unter den bei diesen Gesellschaften