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Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetz­liche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den II. Juli 1867.

K. Oberamtsgericht.

____ R öm e r.

Neuenbürg.

Aufruf an einen Verschollenen.

Christian König von Unteruiebelsbach, geb. den 8. April 1797, Sohn des st Matthäus König gewes. Schweinhirten von da, ist längst verschollen und hätte, wenn er noch am Leben wäre, das 70. Lebensjahr zurückgelegt.

Es ergeht daher an den genannten Verschol­lenen oder seine etivaigen Leibeserben hiermit die Aufforderung sich innerhalb 90 Tagen dahier zu melden und sein nach der letzt gestellten Pflegrechnung auf 415 fl. 54 kr. sich belaufen­des Vermögen in Empfang zu nehmen, widrigen­falls derselbe für todt erklärt und das Vermögen unter seinen diesseits bekannten Jntestaterben ver­theilt werden würde.

So beschlossen im königl. Oberamts-Gericht.

Den 13. Juli 1867.

Oberamtsrichter Römer.

Revier Calmbach.

Wegsperre.

Wegen des Eisenbahnbaues wird der untere Theil des Rauhengrundwegs auf circa 6 Wochen abgesperrt und kann für diese Zeit vom Rauhen­grunderteich an nur der zu den Leimenückern herabführende Schleifweg befahren werden.

Den 12. Juli 1867.

K. Nevieramt.

Günz ler.

Neuenbürg.

Hans-Verkauf.

Auf den Antrag der Eigenthümer wird das Zstockige Wohngebäude Nr. 200 in der Burg­straße, (früher Gasthaus zum Schwanen) mit 36,6 Rth. Gemüsegarten dabei

am Samstag den 20. Juli d. I., Nachmittags 3 Uhr

auf dem Rathhause hier zum Aufstreich gebracht.

Den 10. Juli 1867.

Stadtschultheißenamt.

Weßinger.

Calmbach.

Haus-Verkauf.

Am Donnerstag den 18 . d. Mts., Morgens 8 Uhr wird auf dem hiesigen Rath­hause aus der Verlassenschaft des Herrn Jakob Fried. Barth, gewesenen Schultheißen dahier, im öffentlichen Aufstreich verkauft:

Gebäude:

M. 15,1 N. 1 zweistöckiges Wohnhaus mit 2 Wohnungen und gewölbtem Keller.

M. 16,6 N. 1 Scheuer mit Therme und Stallungen,

M. 4,2 R. 1 Remise. Alles unter einem Dach;

M. 2,7 R. ^ Waschhaus mit Backofen von Dtein;

M. 32,0 R. H ofraum,

Vs M. 22,6 R. an der Straße nach Neuenbürg. Gärten:

°/s M. 36,1 R. Gras-, Baum- und Gemüsegar­ten allda, auf 3 Seiten an das Haus stoßend.

Das Anwesen ist sehr schön gelegen und im besten Zustande; auch sind die Zahlungsbedin­gungen günstig gestellt.

Den 15. Juli 1867.

Schultheiß Ho sch.

Privatnachrichten.

Neuenbürg.

Generalversammlung -er Gewerlielmnk.

Am nächsten Sonntag den 21. d. M.,

Mittags 4 Uhr

findet bei Fr. Schnepf die halbjährliche Gene­ralversammlung der Gewerbebank statt, wobei auch ein neuer Cassier zu wählen ist.

Den 16. Juli 1867.

Der Vereinsvorstand.

Wll^bH.

G e t d g e s ll ch.

2000 fl. werden gegen gute Gebäude-Sicher­heit von einem hiesigen Bürger aufzunehmen ge­sucht und ertheilt nähere Auskunft

Stadtschultheißenamts-Assistent Mayß.

Neuenbürg.

Aufruf.

Das große Unglück, welches die .Bergarbeiter zu Lug au im Königreich Sachsen am 1. Juli d. I. betroffen, wird jedem fühlenden Herzen nahe gehen, ungleich mehr empfinden es die Fachgenossen. Das an sich gewiß nicht benei- denswerthe Loos eines Bergmanns und seiner Angehörigen wird in solch außerordentlichen Er­eignissen zu einem trostlosen. Wie sehr thut es daher Noch die Mildthätigkeit Wohlwollender anzugehen, um den doppelt armen Hinterbliebe­nen ein Licht in diese dunkle Nacht zu bringen. Was zieht dort hin in feierlichem Schweigen,

Im Festgewand, die ernstgestimmte Schaar?

Ach! hundert Knappen gilt es zu erzeigen Den letzten Gruß, der einzig möglich war.