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Der Enzthäler.

Anzeiger nnst AnlerMungs-Matt flir stas ganze Enzlhai und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den MeramtskWrk RmerMrq.

^r. AV. Neuenbürg, Samstag, den 13. Juli 1867.

Der Enrtbaler erscheint Mittwochs and Samstags. Preis halbjährig ier and bei allen Postämtern 1 T. Kür Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. stinrückungSgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Carl Mahler Seifensieder hier ist heute als Bezirksagent der Feuerversicherungs-Gesell­schaftdeutscher Phönix" für den Oberamtsbe­zirk bestätigt worden.

Den 12. Juli 1867.

K. Oberamt.

Lnz.

Neuenbür g.

Gläubiger-Aufruf.

Carl Jakob Friedrich Hecker, gewesener Sternwirth in Loffenau, beabsichtigt mit seiner Familie nach Amerika auszuwandern ohne die vorgeschriebene Bürgschaft leisten zu können.

Etwaige Gläubiger d.ffelben werden daher aufgefordert ihre Ansprüche

binnen 10 Tagen

bei dem Schultheißenamt Loffenau geltend zu machen, widrigenfalls der Auswanderung statt­gegeben würde.

Den 12. Juli 1867.

K. Oberamt.

Lnz.

Neuenbürg.

Scdttldeniiqnidation.

In der Gantsache des Johann Caspar Blaich, Flößers dahier, werden die Schulden- liqnidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am

Donnerstag, den 29. August d. I., von Morgens 8 Uhr an, auf dem hiesigen RathhauS vorgenommm wer­den, wozu die Gläubiger, Bürgen und Abson­derungsberechtigte hiedurch »orgelnden werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liqui- dations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schrift­lichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als sür deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsacten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch

Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die ge­setzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in den: Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 10. Juli 1867. K. Oberamtsgericht.

_ R ö me r.

Neuenbürg.

Schulde» Liquidation.

In der Gantsache des entwichenen Friedrich Müller, Bäckers von hier, werden die Schul­denliquidation und die gesetzlich damit verbun­denen weiteren Verhandlungen am

Freitag, den 30. Aug. d. I., von Morgens 8 Uhr an, ans dem hiesigen Naihhaus vorgenommen wer­den, wozu die Gläubiger, Bürgen und Abson- dernngsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liqui- datro ns-Tag fahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in den: andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzunwlden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den