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Beilage zum Erizthäler Nro. 1«.

Samstag, den 23. Februar 1867.

Amtliches.

Württembergische

Jnvaliden-Stiftung.

unter höchstem Protektorat

Seiner Majestät des Königs.

Um den im Kriege verwundeten oder sonst erwerbsunfähig gewordenen württembergischen Kriegern, sowie den bedürftigen nächsten Angehö­rigen derselben eine genügende Fürsorge zu sichern, haben Seine Königliche Majestät durch höchste Entschließung vom 25. Dezember 1866 die

Württembergische Invatidcn-Stiftung in's Leben gerufen und die Oberleitung und das Protektorat über diese Stiftung gnädigst über­nommen.

Nach den Statuten der patriotischen Stiftung soll deren Fürsorge in Ergänzung der staatlichen Unterstützungspflicht, welche hiedurch in keiner Weise alterirt wird, neben den Verwundeten auch auf solche württembergische Krieger sich erstrecken, welche in Folge des Kriegs erkrankt oder kör­perlich beschädigt und deßhalb in ihrer Erwerbs- fähigkcit beschränkt sind. Ebenso hat die Unter­stützung der Familien nicht nur auf die Hinter­bliebenen der im Kriege Gefallenen und Ver­mißten, oder in Folge des Kriegs Gestorbenen, sondern auch ans solche Familien-Angehörige sich auszudehnen, welche durch die Vernichtung oder Verminderung der Erwerbsfähigkcit ihres im Kriege verwundeten oder erkrankten Ernährers in hilfs­bedürftiger Lage sich befinden.

Die Zahl der wirklichen Invaliden aus dem letzten Kriege wird voraussichtlich auf mindestens 120 sich belaufen; die Meisten derselben sind un- vermöglich, Viele ganz arm. Für bedürftige Hinterbliebene vou Tobten (125) oder Vermißten (64) ist schon jetzt eine größere Anzahl Unter­stützungsgesuche eingekommen. Auch beschädigte Soldaten, welche ohne Jnvalidengehalt entlassen wurden, haben sich bereits gemeldet.

Zu Fundation der Jnvaliden-Stiftung haben Ihre Majestäten der König, die Königin Olga und die Königin Mutter mit einem Geschenke von je 1000 fl. einen reichen Anfang gemacht. Von Seiten des Königlichen Kriegsministeriums werden wir 2449 fl. 58 kr. Ueberschuß der dort eingegangcnen Privat-Beiträge erhalten, u. haupt­sächlich vom Württembergischen Sanitäts-Verein . steht eine ansehnliche Summe für die Jnvaliden- Stiftung in Aussicht. Doch reicht dieß Alles noch nicht hin, die stiftungsmäßige Aufgabe in der Weise zu erfüllen, wie wir zur Ehre des Vater­landes und im Interesse unserer Krieger es thun mochten, um ihnen eine geordnete bürgerliche Existenz zu verschaffen.

Wir bitten deßhalb vertrauensvoll um weitere jährliche oder einmalige Beiträge. Besonders er­suchen wir auch die gemeinschaftlichen Oberämter,

sowie die Hilfsvereine und die anderen Freunde welche schon bisher für Sanitätszwecke so auf­opfernd thätig waren, ihre zum Theil bereits zugesagten Kassenvorräthe nun an die Jnvaliden- Stiftung einzusenden, nach Umständen in ihren Kreisen neue Sammlungen für dieselbe zu ver­anstalten, und jedenfalls die Aufnahme dieses Aufrufs in den Lokalblättern zu vermitteln.

Die gute Sache ist der allseitigen freudigen Unterstützung gewiß, und je kräftiger die Fürsorge eintreten kann, um so entschiedener dürfen wir von den Unterstützten fordern, daß sie durch mög­lichsten Fleiß Md rechtschaffenes Betragen sich der allgemeinen Theilnahme würdig erweisen.

Die Württembergische Jnvaliden-Stiftung ge­nießt Portofreiheit, wenn die Sendungen an die­selbe gehörig deklarirt sind.

Außer dem Kassier, Hrn. A. Wiskott, ist auch jedes der Unterzeichneten Mitglieder des Verwaltungsraths zur Empfangnahme von Bei­trägen bereit.

Stuttgart, den 14. Januar 1867.

Verwattungsrath der Wstrtt. Jnvaliden-Stiftung:

Generallieutenant v. Riipplin , Neckarstraße 3.

Negierungsrath Claußnitzer, Olgastraße 28.

Pfarrer I)r. Hahn in Heslach.

Oberregierungsrath t>. Jäger, Tübingerstr. 14.

Doktor v. Koellrcutcr, Christophstraße 18.

I)r. Mit. Reuchlin, Rothebühlstraße 91.

Major v. Schneider, Seestraße 6.

Oberbürgermeister Sick, Reiusburgstraße 15.

Oberst v. Sonntag, Gartenstraße 29.

Oberkriegsrath Thomas, Hauptstätterstraße 62.

Major v. Valois, Seestraße 8.

Partikulier Wahl, Marienstraße 25.

Partikulier Wiskott, Augustenstraße 10.

Oberstlieutenant v. Zicgesar, Olgastraße 70.

LandwirthschaMches.

Instruktion für die Anwendung der konzentrirten Düngemittel.*

Von Professor Or. Wol ff in Hohenheim.

Bei der Anwendung der konzentrirten, sogen, künstlichen Düngemittel ist im Allgemeinen Fol­gendes zu beachten:

1) Die konzentrirten Düngemittel wirken am günstigsten und sichersten auf einem milden Lehm­boden, der also weder zähthonig, noch auch sehr sandig und trocken ist. Jedoch ist das letztere Extrem einer lohnenden Wirkung weniger nach­theilig, als das erstere, im Fall klimatische Ver-

* Es kommen bei der Ccntralstelle fort und fort Ge­suche um Belehrung über den Gebrauch und die Wir­kung der konzentrirten Düngemittel ein. Dem hiebei sich kundgebcnden Bedürfnisse glaubt sie am besten dadurch Rechnung zu tragen, daß sie die auf ihr Ersuchen durch Hrn. Prof. Wolfs in Hohenheim verfaßte dießfälligeIn­struktion durch das landwirthschaftliche Wochenblatt zur Ocffentlichkeit und weitern Verbreitung bringt.