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Anzeiger uni) Anlerhailung8-Rlalt für stas ganze Enzthai uni) dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Okeramtsbezirk Neuenbürg.

^1'. IT« Neuenbürq, Samstag, den 9. Februar 1867.

Der Enzthalcr erscheint Mittwoch» und Samstags. Preis halbjährig ier und bei allen Postämtern t S. Aür Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihre» Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. läinrückungSgebühr für die Zeile oder deren Rau IN r kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Amts-Versammlung.

Am Freitag, den 1. März wird nach been­digter Loosziehung Vormittags 11sis Uhr eine Amts-Versammlung abgehalten werden. Tagesordnung:

Wahl des Distriktsarzts in Herrenalb. Hinsichtlich der Beschickung der Amtsversamm­lung ist Ziff. V. des Turnus maßgebend.

Den 7. Februar 1867.

K. Oberamt. Luz.

Neuenbürg.

Schnldenliquidation.

In der Gantsache des Michael Rapp, Bauers in Conweiler, werden die Schulden­liquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am

Montag, den 25. Februar d. I. von Morgens 9 Uhr an auf dem Rathhaus in Conweiler vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab­sonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder au dem Tage der Liqui- dations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schrift­lichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsacten bekannt sind, am Schlüße der Liquidation durch Be­scheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs, und der Bestätigung des Güter­pflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­

sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die ge­setzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 6. Februar 1867.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Forstamt Altensteig.

Revier Hoffftett.

Brennholz - Verkauf.

Samstag den 16. Februar d. I.

Morgens 10 Uhr

in Aichelberg.

Hühnerbach 87^/4 Kl. tann. Stockholz, Kornhalde

2 ^ Klft. dto. Anbruchholz, Eitele, Stangenhau

° tann. Brennholz.

Altensteig, den 7. Februar 1867.

K. Forstamt.

Holland.

Vergebung von Steinhauer- Arbeit.

Die Unterzeichnete Stelle hat noch die Anfer­tigung von 2000 Stück Oberbauwürfel zu ver­geben. Submissionsofferte auf das Ganze oder kleinere Partien, jedoch nicht unter 500 Stück, sind schriftlich, versiegelt und mit der Aufschrift Angebot auf Oberbauwürfel" versehen, bis 16. d. M. einzureichen.

Bedingungen und Auskunft über die Gewin­nungsplätze rc. sind auf diesseitigem Bureau bei Bauführer Pfeiffer zu erfahren.

Neuenbürg, den 5. Februar 1867.

Kgl. Eifenbahnbauamt.

Herrmann.

Hoh-Liesermig.

Für die Lieferung von 12 Stück Schwellen von je 2cE Länge 7" Breite und 5" Dicke und 21 Rundpfählen von je 6' Länge und 5",