Der Enzthäler.

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Anzeiger und AnterWungs-Matt flir das ganze Enzlhai und dessen Umgegend.

Amtsktatt für den MerainIMzirk Neuenfmrg.

II. Neuenbürg, Mittwoch, den 6. Februar 1867.

Der Euzthaler erscheint Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig ier und bei allen Postämtern 1 S. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. tNnriickungSgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Die Ortsbehörden werden zur eigenen Kennt- nißnahme nnd weiteren Eröffnung darauf hin­gewiesen, daß die Loosziehnng am

Freitag, den 1. März

(nicht wie in der Bekanntmachung vom 21. d. M. angegeben am Donnerstag) stattsindet.

Den 3!. Januar 1867. K. Oberamt.

Luz.

Neuenbürg.

An die Ortsvorsteher.

Es wird erinnert, die Eröffnungsurkunden betreffend die Vorladung der Militärpflichtigen einzusenden

Den 5. Februar 1867.

K. Oberamt.

Lu z.

LchrkurS für Obstbau tu Hohenheim.

In dem bevorstehenden Frühjahre werden, wie in den lehren Jahren, junge Leute, die sich Kenntnisse und Fertigkeit in der Obstbaumzucht erwerben wollen, zum praktischen Unterricht in Hohenheim ausgenommen.

Die Lehrlinge haben dort auf ihre Belehrung berechnete Arbeiten zu verrichten und erhalten dadurch hinreichend Gelegenheit, in der Anpflanz­ung von Baumgütern, in der Pflege und Er­haltung älterer Bäume, in der Erziehung junger Obstbäume in der Baumschule, sowie in den ver­schiedenen Veredlungsarten, im Baumschnitt u. s. w. sich so zu unterrichten, daß sie bei Eifer und Fleiß dahin gelangen können, alle diese Arbeiten sofort selbstständig vorzunehmen. Zugleich erhalten sie einen populären theoretischen Unterricht in der Obstbanmzucht und werden namentlich an Re­gentagen durch Aufgaben, durch Lesen pomolo- gischer Bücher und in anderer geeigneter Weise beschäftigt. Die Dauer des Unterrichts beträgt im Frühjahr 4 bis 5 Wochen und während des Sommers zum Behuf der Erlernung des Oku- lirens 8 Tage. Für Wohnung und Kost haben die Lehrlinge selbst oder ihre Absender zu sorgen und ist in dem Gesuch um Aufnahme Nachweisung darüber zu geben, wer die Aufenthaltskosten in Hohenheim bestreiten werde. Von Seite des In­

stituts wird übrigens dafür Sorge getragen werden, daß die Lehrlinge Wohnung und Bett um die billigsten Preise erhalten. Jeder Lehrling hat sich die erforderlichen Werkzeuge, wie ein Ver­edlungsmesser, ein Gartenmesser, einen Spaten, eine Haue, eine Baumsäge, sowie die zum Un­terricht erforderlichen Lehrbücher selbst anzu­schaffen, womit ein Aufwand von ungefähr 6 fl. verbunden ist, und können diese Gegenstände sämmt- lich in Hohenheim angekauft werden. Nach Ab­lauf der ersten 14 Tage wird den Lehrlingen ihre Arbeit, soweit ihnen solche überhaupt ge­währt werden kann, mit täglichen 12 kr. abge­lohnt. Ueberdieß wird an eine Anzahl der be­dürftigeren Lehrlinge auf deren gleich bei der Anmeldung zur Ausnahme in den Obstbaulehr­kurs hierauf zu richtendes Gesuch ein Staats­beitrag von je 12 fl. aus der Kasse der Central­stelle verabfolgt werden.

Bei der Aufnahme wird vorausgesetzt, daß die Lehrlinge das 18. Lebensjahr erreicht haben, daß sie ordentlich lesen und schreiben können und daß sie in Gärten und Weinbergen oder wenig­stens auf dem Felde zu arbeiten gewöhnt sind: worüber, sowie über unbescholtenen Ruf und, bei den um einen Staatsbeitrag einkommenden Bittstellern, über die Vermögensverhältniffe Aus­weis zu geben ist.

Auf diesen Unterricht werden die landwirth- schaftlichen Vereine und die Gemeindebehörden noch besonders aufmertsam gemacht. Zur An­meldung wird eine Frist bis zum 22. Februar d. I. anberaumt und sind die Anmeldnngsgesnche an die Instituts-Direktion in Hohenheim zu richten.

Sollte nach der Zahl der um Zulassung zum Obstbaulehrkurs einkommenden fähigen Bewerber die Abhaltung von mehr als einem Lehrkurs wünschenswerth erscheinen, so wird hiezu auch Heuer, wie in den letzten Jahren, entsprechende Einleitung getroffen werden.

Stuttgart, den 25. Januar 1867.

K. Centralstelle für die Landwirthschaft.

O p p e l.

Vergebung von Zteinhauer^ Arbeit.

Die Unterzeichnete Stelle hat noch die Anfer­tigung von 2000 Stück Oberbauwürfel zu ver-