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G r u n b a ch.

Unterzeichneter hat heute wegen der dem Carl Schilling Gcmeinderath hier zugefügten Ehren- kränkung vor K. Oberamts-Gericht Abbitte ge­leistet, da sich der ausgestoßene Bezücht als un­wahr erwiesen hat.

Den 1. Februar 1867.

Alt Heinr. Rentschler.

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WKLMS

Nächsten Dienstag, den 5. Febr. Abends V-8 Uhr.

Die Mitglieder, welche der Versammlung am Samstag und der Gesangprobe am Dienstag nicht beigewohnt haben, werden in Folge der jüngst gefaßten Beschlüsse an unfehlbare Theil- nahme erinnert.

Der Vorstand.

Kronik.

Württemberg.

Nach der Bekanntmachung des K. Ministe­riums des Innern, betr. die Belohnung mehrerer Personen, die sich bei Brandfällen ausgezeichnet haben, wurden u. A. öffentlich belobt bei dem Brande in Schwann, Oberamts Neuenbürg am 30. Dez. v. I.: Johann Beck. Zimmergeselle von Gochsheim, großh. badischen Bezirksamts Breiten, Friedrich Bürklc ledig, von Feldrennach, sowie Forstwächter Beihl, Andreas Schwarz, lediger Zimmergeselle, Wagner Jakob Schaible und die Zimmerleute Michael, Ludwig u. Gottfried Schwarz, sämmtlich von Schwann, endlich der Zimmerge­selle Herzog von da.

Stuttgart, 29. Jan. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses des Gewerbevereins wurden die Erhebungen mitgetheilt, welche ans Anlaß der Aufforderung der hiesigen Handels­und Gewerbekammer über die Lage unserer Ge­werbe vorgenommen wurden, und eben kein er­freuliches Bild darbieten, da wegen der noch immer herrschenden Unsicherheit der politischen Zustände und der hieraus hervorgegangenen Kreditlosigkeit in vielen Geschäftsbräuchen die Arbeitslosigkeit einen noch höhern Grad erreichte, als während des Krieges. Dennoch stellte es sich heraus, daß gute Arbeiter noch immer ge­sucht find, und daß mit Ausnahme der Tag­löhne, die etwas Weniges zurückgingen, und einzelner wenigen Geschäfte die Arbeitslöhne noch auf der früheren Höhe sich erhalten haben. So-

' dann beschloß der Ausschuß, die im vorigen Jahre geäußerten Wünsche wegen rascherer Er­ledigung der Rechnungen für dem Staat gelie­ferte Arbeiten, wegen zeitgemäßer Revision der Eiseubahntransportordnung, wegen Einführung des Pfenningtariss für Stcinkohlenircmsporte unp wegen eines besseren Wahimodus in die Handels­und Gewerbekammer zu wiederholen. (S. M.)

Stuttgart. DaS Regierungs-Blatt vom 26. Jan. enthält eine Königliche Verordnung, betreffend die Uebcrnahme von Privatgeschäften durch die Staatsdiener, wonach der Z. 1, Abs. 1 der K. Verordnung vom 16. April 1822 in Be­treff der Vollziehung der Dienstpragmatik dahin abzuändern ist, daß die durch gedachte Verord­nung den Staatsdienern im Falle der Ueber- nahme bedeutender fremder Privatgeschäfte rur Pflicht gemachte Anzeige fortan im Fall der Uebernahme von Pflegschaften, Vermögensver­waltungen und ständigen Dienstleistungen bei Körperschaften, Stiftungen, Vereinen und sonsti­gen Gesellschaften, sowie bei gewerblichen Unter­nehmungen unter allen Umständen zu erstatten ist, sofern nicht die Geschäftsbesorgung unent- geldlich stattsindct, woneben es im Uebr-gen bei der Bestimmung des Z. 1, Abs. 1 und ff. jener Verordnung sein Bewenden behalten soll. Nach einer weiteren K. Verordnung, betr. die Schrift­verfassung in außergerichtlichen Angelegenheiten, können in außergerichtlichen Sachen Eingaben an den König oder an eine K. Stelle von Jedem, der seine Gedanken schriftlich in geordneter und verständlicher Weise vortragen kann, für sich oder für Andere abgefaßt werden. Eingaben, denen es an einem solchen Vortrag fehlt, sind zur Ver­besserung zurückzugeben rc.

Neuenbürg, 1. Febr. Ein großer Verlust hat unsere Stadt, den ganzen Bezirk u. viele Freunde nah und fern betroffen. Unser lieber, als Arzt und Mensch merthgeschäzter Mitbürger und Freund, der langjährige prakt. Arzt vr. Weiß ist heute, den Tag vor seinem 67. Geburtstage aus diesem Leben geschieden. Wenn auch in Folge der schon länger dauernden Krankheit die Nachricht seines nun eingetretenen Todes keine -überraschende mehr ist, werden wir alle dock schmerzlich davon be­rührt. Seine ausgezeichneten Kenntnisse, sein Liebe und Vertrauen erweckendes Erscheinen, sein rascher Blick, verbunden mit einer gewissen Zu­versicht am Bette des Kranken; lein durch und durch wohlwollendes Herz; seine Humanität und Popularität, wie feine patriotischen stets opfer­bereiten Gesinnungen, machen die Trauer um seinen Hingang zu einer allgemeinen. Sein An­denken wird im Segen bleiben.

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Neuenbürg.

Allen Verwandten, Freunden und Bekannten geben wir die schmerzliche Nachricht von dem heute Mittag I Uhr erfolgten Hinscheiden unseres lieben, unvergeßlich theuren Gatten und Vaters, Schwieger- und Großvaters

. vr. PH. Fr. Weiß.

Wir bitten um stille Theilnahme.

Die Beerdigung, welche eine allgemeine ist, findet Sonntag Mittag 3 Uhr statt.

Es wolle diese Nachricht ausschließlich statt des persönlichen Ansagens entgegen genom­men werden.

Den 1. Februar 1867. Die Hinterbliebenen.

Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Mceh in Neuenbürg,