centrirtes Salzwasser oder Seifenwasscr, oder wo, eine Apotheke in der Nähe ist, ätzender Salmiak­geist. oder eine Auflösung von einem Quentchen Aetzkali in einem halben Schoppen Wasser, anzu- wcnden Mit einer dieser Flüssigkeiten ist jede einzelne Verletzung, jeder kleine Hautriß u. s. w rein auszuwaschen, wiederholt damit zu reiben, und in die Wunde davon einzugießen oder ein­zuspritzen.

8 . 19 .

Wäre indessen ärz'liche Hülfe immer noch nicht angelangt, um die weitere Behandlung nach den Regeln der Kunst zu besorgen, so dürften die Wunden ausgebrannt werden, entweder mit Schießpulver oder mit dem Glüheisen, oder mit Brennschwamm (Zunder.) Mit ersterem wird die > nicht mehr blutende) Wunde, besonders wenn sie eher flach und breit als tief ist, bis auf ihren Grund reich­lich bestreut und dasselbe angebrannt; tiefere Wunden aber werden besser mit einem glühenden Eisen be­handelt, wozu nach der Form der Wunde ein Nagel, eine sweischenkelige Gabel, eine Stricknadel u. s. w. benützt werden kann. Ganz oberflächliche Wunden aber können mit einem Stückchen Brenn­schwamm behandelt werden.

8 . 20 .

Sind aber auch diese Mittel nicht bei der Hand, oder sind sie aus andern Gründen nicht anwendbar, so lege man, um die Vertrocknung und allzufrühe Schließung der Wunde zu verhindern, Läppchen, in heißes Wasser getaucht, auf, oder reibe Asche, oder frisch gestoßene Zwiebel, oder frisch verquetschten Meerrettig, oder Senfmehl, oder Salz, oder ge­pulverten ungelöschten Kalk auf die Wunde, um dadurch in derselben eine Entzündung und Eiterung zu erregen.

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Dem Verletzten verschaffe man nun, bis weitere Hülfe geleistet wird, körperliche und geistige Ruhe.

Die weitere Behandlung des Verletzten, sowohl was die örtliche Anwendung von Mitteln für die Bißwunden, als die innerliche Cur und das sonstige diätetische Verhalten betrifft, ist dem hülfeleistenken Arzte zu überlassen, da dieser am besten ermessen kann, was in jedem einzelnen Falle nach Maßgabe der individuellen Ve»häl-niffe des Verletzten und seiner Verwundung weiter mit Erfolg und mit der nöthigen Ausdauer anzuwenden ist.

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Ausdrücklich ist vor einigen, in manchen Ge­genden noch üblichen, auf irrigen Ansichten und starrem Aberglauben beruhenden Volks- und Ge­heimmitteln zu w wnen, und namentl ch vor solchen, welche uur darin bestehen, daß nur der Ballen der Hand, z B. imt einem Schlüssel «Hubertus- eder Petrus-Schlüssel) und dergleichen gebrannt wird, wenn gleich der verletzte Theil auch noch so weit von der Hand entiernt wäre, oder daß die Haare eines wüthenden Hundes auf die Wunde gelegt werden. Solches Verfahren kann nie nützen, und der leichtgläubige Mensch, der dasselbe für untrüglich hält, bleibt, indem er den geeigneten Zeitpunkt zu einer richtigen Behandlung versäumt, der Gefahr, von der Wasserscheu befallen zu werden, ausgesetzt.

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namentlich in Folge des zu spät oder unvollständig und nicht mit der nöthigen Ausdauer angewandten Vorbeugungsverfahrens, die Wasserscheu (Hydro­phobie) ausbrechen, so ist augenblicklich der Arzt herbeizuholen, und dem Unglücklichen jede erdenk­liche fe zu leisten, hiebei jedoch zu beachten, daß alle Anordnungen auf die schonendste Art für den Kranken getroffen werden, und daß durch theil- nehmendes und furchtloses Benehmen bei Bewachung und Verpflegung desselben, jede Veranlassung, die ihn in Angst und Besorgniß versetzen, und die dieser Krankheit eigenthümlichen Krampf- und Wuth- anfälle hervorbringcn könnte, entfernt werde. Der Zutritt von unberufenen und neugierigen Zuschauern ist nicht zu gestatten. Ebensowenig aber darf der Kranke auch nur einen Augenblick sich selbst über­lassen bleiben, vielmehr ist derselbe mit verständigen und über ihre Leistungen durch den Arzt wohl unterrichteten Wärtern zu versehen. Diese sind insbesondere anzuweisen, die Furcht, in welcher der Kranke sich befindet, durch freundliches Zusprechen und durch kluges und ruhiges Genehmen zu mildern und zu beseitigen, ihm Ruhe zu empfehlen, und diese so viel als möglich durch thätige Unterstützung zu verschaffen, und selbst bei den, meistens nur kurze Zeit dauernden Wuthanfällen ihm so viel Freiheit des Körpers zu gestatten, als zur Sicher­ung desselben und anderer Menschen zuläßig ist Insbesondere ist es verwerflich, solche Unglückliche, wie es noch hie und da der Fall war, mit Stricken in das Bett zu fesseln, ober ihnen die englische Zwangsjacke anzulegen, durch welches Verfahren der au sich schon qualvolle Zustand solcher Un­glücklichen durch Steigerung der großen Athems- noth, in welcher sie sich in Paroyrsmen befinden, nur noch vermehrt werden muß.

Würde aber Ausnahmsweise eine Befestigung des kranken für nöthig errachtet, so dürfte diese nur mit Schonung und Vorsicht, etwa durch leinene Tücher, geschehen. Die Wärter selbst haben keine Gefahr für sich zu besorgen, sobald sie nur den Speichel oder Geifer des Kranken, mit dem sie etwa in nähere Berührung gekommen sein sollten, ^gleich durch Abwaschen von sich entfernen.

8 - 24 .

Unterliegt der Unglückliche der Krankheit, so ist der Leichnam, m t Vorsicht und Behutsamkeit, ohne ihn zu waschen, oder besonders zu reinigen, einzuwickeln.

Die Beerdigung ist nicht früher vorzunehmcn, als bis die deutlichsten Kennze>chen des wahren Todes sich eingestellt haben.

(Schluß folgt.)

Preise der Lebensbedürfnisse in Stuttgart

auf dem Wochenmarkt am 5. Januar:

1 Pfd. Butter 26 kr. 1 Pfd. Rindschmalz 32 kr. 1 Pf. Schweineschm. 26 kr. 1 Maas Milch 8 kr.

5 Eier für 8 kr.

1 junge Gans Ist. 36 kr. 1 Ente 40 kr.

1 Huhn 30 kr.

1 Paar Tauben 14 kr.

34 Pfd. Welschkorn

1 fl. 48 kr. 34 Pfd. Erbsen 2 fl. 42 kr. 34 Pfd. Linsen 3 fl. kr.

34 Pfd. Wicken 3 fl. kr. 40 Pfd. Kartoffeln 48 kr. 1 Kl. Buchenholz 23 fl.

1 Kl. Birkenholz 20 V, fl-

1 Kl. Tannenholz 16 fl.

1 Ctr. Heu 1 fl. 36 kr. 1 Bund Stroh 14 kr. 1 Pf. Mastochsenfl. 16 kr.

1 Pf. Schweines!. 16 kr.

1 Pf. Kalbfleisch 14 kr.

6 Pf. Kernenbrod 30 kr.

6 Pf. Schwarzbrot» 27 kr.

2 Kreuzerweckcn 7'/r Loth.

Sollte bei einem vor kürzerer oder längerer Zeit von einem wüthenden Thiere verletzten Menschen,

Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Nie eh in Neuenbürg.