Beilage zum Gnzthäler Nro. L.

Mittwoch, den 9. Januar 1867.

Amtliches.

Belehrung über die Kennzeichen der Wuth- krankheit rc.

(Fortsetzung aus Beilage Nr. 1..)

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Bei den pflanzenfressenden Hausthieren, dem Pferde, dem Rinde, dem Schafe und der Ziege, zeigen sich, wenn sie in Folge des Bisses von einem wüthenden Thiere in die Krankheit verfallen, ähn­liche Erscheinungen, wie Mangel an Freßlust, er­schwertes Schlingen (aber kein Abscheu vor Wasser,) veränderte Stimme, große Unruhe oder Angst, Stampfen mit den Füb'en, Geifern des Mauls, lähinungsartige Schwäche im Kreuze u. s. w> In den Anfällen von Tobsucht suchen Pferde und Rind­vieh die Ketten entzwei zu reißen, und auf Menschen oder Thiere, besonders auf Hunde, loszugehen; die Pferde äußern hiebei Neigung zum Beißen, das Rind hingegen stößt mit den Hörnern; Kühe brüllen häufig, wie wenn sic brünstig wären, und auch bei den übrigen Pflanzenfressern ist oft der Geschlechtstrieb erhöht, sowohl bei den männ­lichen als weiblichen Thieren Die Dauer der Krankheit erstreckt sich bis zum siebenten Tage; die Mehrzahl der befallenen Thiere geht jedoch schon innerhalb vier bis fünf Tagen zu Grunde.

II. Von den Vorsichtsmaßregeln, wenn ein Mensch gebissen worden ist.

8 . > 1 .

Ist ein Mensch von einem wüthenden oder der Wuth verdächtigen Thiere gebissen worden, so kann den nachtheiligen Folgen dieser Verletzung nur durch schleunigst anzuwendende Vorbcugungsmittel be­gegnet werden. Es ist daher sogleich ärztliche Hülfe zu suchen und beizuschaffen.

8 > 12 .

Bis ärztliche Hülfe eintritt, ist es vor Allein nöthig, ohne Zeitverlust (nach vorsichtiger Ent­fernung der Kleidungsstücke, damit d>r etwa an denselben haftende Geiser nicht in die Wunde ge­strichen oder auf andere Personen übertragen werde) die beigebrachten Wunden oder Quetschungen, selbst wenn sic noch so unbedeutend zu sein scheinen, und sie mögen sich an einer Körperstelle befinden, wo es nur immer sey, zu reinigen, und gleichzeitig die Blutung der Wunden einzuleiten oder zu befördern, um dadurch das der Wunde cingeimpfte oder ihr anhängende Wuthgift, den Geifer des Thieres, so viel als möglich zu entfernen.

8. >3.

Hiezu eignet sich am besten laues Wasser. Man wasche daher die verletzten Stellen, jede einzeln genau und wiederholt mit lauem Wasser aus.

Befindet sich der Verletzte auf freiem Felde, oder von jeder Hülfe und Unterstützung entfernt, so kann er zu diesem Zwecke seinen eigenen frisch gelassenen Urin, oder selbst auch frisches Wasser benützen.

Dieses Waschen und Reinigen der verletzten Stellen soll jedoch in einem Abstößen und Abspülen bestehen, in der Art, daß die hiezu benützte Flüssig­

keit entweder mit einem Schwamm, mit einem Charpie- oder Leinwand-Bäuschchen, oder aus der hohlen Hand wiederholt auf die Verletzungen auf­geträufelt oder ausgegossen wird. Kann der ver­letzte Theil in ein mit lauem Wasser gefülltes Gefäß gebracht werden, um durch stetes Bespülen den Ausfluß des Bluts aus der Bißwunde zu be­günstigen, so ist es noch besser. Auch Bähungen mit in warmes Wasser eingctauchten Tüchern sind sehr zu empfehlen.

8 14.

Das Bluten solcher Bißwunden ist auch sonst, so viel als immer möglich, zu befördern und längere Zeit ('/- bis I Stunde lang) zu unterhalten.

Man begünstige daher dasselbe durch sanftes Drücken und Streicheln der Wunde mit den Fingern von Außen gegen ihre Ränder hin. Auch ist es sehr zu empfehlen, da, wo die Umstände es ge­statten trockene Schröpfköpfe auf die Wunde an- legen zu lassen, um die Blutung zu verstärken und ihre Dauer zu verlängern.

8> 15.

Bei Wunden, die trocken geworden sind, oder die vermöge ihrer eigenthümlichen Beschaffenheit nicht gehörig bluten, z. B. bei zwar tief gehenden, jedoch engen Bißwunden, kann es räthlich werden, die Blutung durch kleine Einschnitte, welche mit e nem scharfen Messer nicht von Innen nach Außen, sondern von der Umgebung (Peripherie) aus nach Innen zu fuhren sind, oder durch vollständiges, gründliches Ausschneiden derselben, wieder einzu­leiten oder zu befördern.

8. 16.

Blutet aber, was selten der Fall sein dürfte, eine Wunde so stark und anhaltend, daß der Ver­letzte dadurch in Gefahr kommt, sich zu verbluten, so ist der Blutfluß ,u hemmen durch Umschläge von kaltem Wasser, durch Aufstreuen von Mehl oder Asche, uno, wenn dieses nicht zureicht, durch An­legung eines festen Verbandes mit Charpie oder Feuerschwamm (Zunder) rc. und leinene Binden.

8 17.

Sollte die Verletzung nur in einer kleinen, nicht tiefen Ritzwunde bestehen, oder die Oberhaut, ohne zu bluten, nur gequetscht, gestreift oder begeifert sein, so sind auch solche Verletzungen sorgfältig mit lauem Wasser ab- und auszuwaschcn; denn jede Berührung des Giftes oder Geifers eines wüthenden Thieres mit einer verletzten Stelle des menschlichen Körpers, oder auch nur das Bel. cken einer zart überhäuteten Stelle, wie an den Nasen­mündungen, an den Lippen u. s. w. kann durch Ansteckung die Wuthkrankheit übertragen.

8 - 18 .

Erst nachdem die Wunden auf die oben an­gegebene Art gehörig gereinigt sind und ausge­blutet haben, ist gegen die Folgen des Bisses, wenn ärztliche Hülfe noch mangelt, scharfe Seifen­sieder-Lauge (oder, wo diese nicht zu haben ist, selbst zu bereitende Lauge, acht Löffel voll buchene Asche mit einem Schoppen siedendem Wasser über- I gosftn und durch Leinwand geseihet,) oder con-