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Der Enzthaler.

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Anzeiger und Anterhallungs-Matl für das ganze Enzthas und dessm Amgegend.

Amlsktatt für den Merainisdezirk Neuenkürg.

I^r. V1« Neuenbürg, Samstag, den >7. November 1866.

Drr Enzthaler erscheint Mittwoch» »nd Samstags. Preis halbiährig ier and bei allen Postämtern 1 S. ftüc Reaendilrg and nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. Vinrncknn gsgebiihr für die Zeile oder deren Rau in 2 kr.

Amtliches.

Neuenbür g.

Straßensperre.

In Folge des Eisenbahnbaus ist die Staats­straße von der mittleren Seifenfabrik bis zur Landesgrenze vom nächsten Donnerstag, den 15. d. Mts. an gesperrt. Der Verkehr muß vorerst über den sogen. Schönbügel (Dietlingen-Brötzin- gcr-Route) gewiesen werden. Die Absperrung bezieht sich übrigens nicht auf den lokalen Ver­kehr mit den Seifenfabriken, mit der Birkenfclder Mühle u. s. w.

Den 13. November 1866.

K. Oberamt.

^ Luz-

N euenbürg.

Friedrich Bizer hier ist heute als Bezirks- Agent der Aachen-Münchener Feuerversicherungs- Gesellschaft bestätigt worden.

Den 13. November 1866.

K. Oberamt.

Luz.

sechs Wochen von heute an gerechnet, ein­geführt werden.

Die K. Oberämter werden angewiesen, vor­stehende Verfügung bekannt zu machen und zu vollziehen.

Stuttgart, den 12. November 1866.

G e ß l c r.

Neuenbürg.

Vorstehende Verfügung wird zur Nachachtung bekannt gemacht.

Den 15. November 1866.

K. Oberamt.

Luz.

Neuenbür g.

Bekanntmachung in Handelssachen.

Die Firma von Franz Ast fall, Spezerei- Kurz- und Ellenwaaren-Geschäft in Schwann, ist durch deu Gant des rc. Astfalk und den Verkauf des Geschäfts erloschen.

Den 15. November 1866.

K Oberamtsgericht.

Römer.

Verfügung des Ministeriums des In­nern, betreffend die Rinderpest.

Nachdem die in Vorarlberg und in einigen Kantonen der Schweiz zum Ausbruch gekommene Rinderpest erloschen ist, wird mit höchster Er­mächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 11. d. M. das durch die Ministerialverfügung vom 28. September d. I. erlassene Vieheinfuhr­verbot unter der Bestimmung wieder aufgehoben, daß bezüglich der Einfuhr thierischer Rohprodukte während der nächsten sechs Wochen noch nach­stehende Vorschriften zu beobachten sind:

1) Vollkommen trockene, harte Rinderhäute, Hornspitzen, Knocken, gesalzene und trockene Rinderdärme, geschmolzener Talg in Ge­fäßen, Kuhhaare und Schweinsborsten, Schafwolle in Säcken dürfen ohne voraus­gegangene Desinfektion einsührt werden.

2) Ganze Hörner und Klauen müssen, ehe sie in den Handel gebracht werden, mit einer Chlorkalk- oder Kochsalzlösung behandelt werden.

3) Frische Knochen, frische Häute und Därme, roher Talg, rohes Fleisch und rohe Schaf­fs häute dürfen erst nach Verfluß von weiteren

Revier Wildbad.

Holz-Verkauf.

Den 21. November Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus in Wildbad:

373 Stück Nadelholz Lang- und Klotzholz aus dem Staatswald Gütersberg,

546 Stück Nadelholz Lang und Klotzholz aus dem Staatswald Langenwald,

241 Stück Nadelholz Lang- und Klotzholz aus dem Staatswald Löwenwald, >

31 Stück Obstbaumstämme 611" stark und 416' lang vom Lehmannshof; ferner vom Staatswald Meistern Abthlg. 1: 25 St. Nadelholzstangen bis4"stk.u.nb.35'lang.

14

//

47"

bis 30'

3042

//

//

dto.

31-40'

1483

//

dto.

4150'

384

dto.

u. über 50'

'O'rt: "4^.

7V« Klftr. buchene Scheiter, 12 buchene Prügel,

37V« tannene Prügel,

4 buchene,

5 gemischte und

257Vs tannene Rcisprügel;