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Der Enzthaler.
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Anzeiger und Anterhallungs-Matl für das ganze Enzthas und dessm Amgegend.
Amlsktatt für den Merainisdezirk Neuenkürg.
I^r. V1« Neuenbürg, Samstag, den >7. November 1866.
Drr Enzthaler erscheint Mittwoch» »nd Samstags. — Preis halbiährig ier and bei allen Postämtern 1 S. ftüc Reaendilrg and nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — Vinrncknn gsgebiihr für die Zeile oder deren Rau in 2 kr.
Amtliches.
Neuenbür g.
Straßensperre.
In Folge des Eisenbahnbaus ist die Staatsstraße von der mittleren Seifenfabrik bis zur Landesgrenze vom nächsten Donnerstag, den 15. d. Mts. an gesperrt. Der Verkehr muß vorerst über den sogen. Schönbügel (Dietlingen-Brötzin- gcr-Route) gewiesen werden. Die Absperrung bezieht sich übrigens nicht auf den lokalen Verkehr mit den Seifenfabriken, mit der Birkenfclder Mühle u. s. w.
Den 13. November 1866.
K. Oberamt.
^ Luz-
N euenbürg.
Friedrich Bizer hier ist heute als Bezirks- Agent der Aachen-Münchener Feuerversicherungs- Gesellschaft bestätigt worden.
Den 13. November 1866.
K. Oberamt.
Luz.
sechs Wochen von heute an gerechnet, eingeführt werden.
Die K. Oberämter werden angewiesen, vorstehende Verfügung bekannt zu machen und zu vollziehen.
Stuttgart, den 12. November 1866.
G e ß l c r.
Neuenbürg.
Vorstehende Verfügung wird zur Nachachtung bekannt gemacht.
Den 15. November 1866.
K. Oberamt.
Luz.
Neuenbür g.
Bekanntmachung in Handelssachen.
Die Firma von Franz Ast fall, Spezerei- Kurz- und Ellenwaaren-Geschäft in Schwann, ist durch deu Gant des rc. Astfalk und den Verkauf des Geschäfts erloschen.
Den 15. November 1866.
K Oberamtsgericht.
Römer.
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Rinderpest.
Nachdem die in Vorarlberg und in einigen Kantonen der Schweiz zum Ausbruch gekommene Rinderpest erloschen ist, wird mit höchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom 11. d. M. das durch die Ministerialverfügung vom 28. September d. I. erlassene Vieheinfuhrverbot unter der Bestimmung wieder aufgehoben, daß bezüglich der Einfuhr thierischer Rohprodukte während der nächsten sechs Wochen noch nachstehende Vorschriften zu beobachten sind:
1) Vollkommen trockene, harte Rinderhäute, Hornspitzen, Knocken, gesalzene und trockene Rinderdärme, geschmolzener Talg in Gefäßen, Kuhhaare und Schweinsborsten, Schafwolle in Säcken dürfen ohne vorausgegangene Desinfektion einsührt werden.
2) Ganze Hörner und Klauen müssen, ehe sie in den Handel gebracht werden, mit einer Chlorkalk- oder Kochsalzlösung behandelt werden.
3) Frische Knochen, frische Häute und Därme, roher Talg, rohes Fleisch und rohe Schaffs häute dürfen erst nach Verfluß von weiteren
Revier Wildbad.
Holz-Verkauf.
Den 21. November Vormittags 10 Uhr auf dem Rathhaus in Wildbad:
373 Stück Nadelholz Lang- und Klotzholz aus dem Staatswald Gütersberg,
546 Stück Nadelholz Lang und Klotzholz aus dem Staatswald Langenwald,
241 Stück Nadelholz Lang- und Klotzholz aus dem Staatswald Löwenwald, >
31 Stück Obstbaumstämme 6—11" stark und 4—16' lang vom Lehmannshof; ferner vom Staatswald Meistern Abthlg. 1: 25 St. Nadelholzstangen bis4"stk.u.nb.35'lang.
14
//
4—7"
„ „ bis 30'
3042
//
//
dto.
„ „ 31-40'
1483
//
dto.
„ „41—50'
384
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dto.
„ u. über 50'
'O'rt: „ „ "4^. „
7V« Klftr. buchene Scheiter, 12 „ buchene Prügel,
37V« „ tannene Prügel,
4 „ buchene,
5 „ gemischte und
257Vs „ tannene Rcisprügel;