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10) Darüber, ob die Pflichtigen gehuldigt ha­ben, darf in der Rekrutirungsliste selbst kein Eintrag gemacht werden, vielmehr ist jeder Liste ein besonderes Verzeich­niß derjenigen Rekrutirungspflich- tigen beizulegen, welche den Hul­digungseid noch nicht abgelegt haben. Haben alle gehuldigt, so ist dieß zu beur­kunden.

11) Der äußerste Termin für die Uebergabe des für das Bezirksverfahren bestimmten Exemplars der Ortsliste an das Oberamt ist der zweite Januar 1867.

Den 1. November 1866.

K. Oberamt.

Lutz.

Neuenbürg.

Schulden-Liquidation.

In der Gantsache des entwichenen Carl Friedrich Staib, Bürgers in Brötzingen und gewesenen Krämers und Wirths in Birkenfeld, werden die Schuldenliquidation und die gesetz­lich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am

Freitag, den 23. November d. I. von Morgens 8 Uhr an aus dem Rathhaus in Birkenfeld vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab­sonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen wer­den, um entweder persönlich oder durch hin­länglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations - Tagfahrt ihre Forderungen durch 1 schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt find, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs, und der Bestätigung des Güter­pflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse betreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetz­liche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dein Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation ay und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachwe.st.

Den 31. Oktober 18 G.

K Oberamtsgericht.

Römer.

Neuenbürg.

Zurücknahme des Steckbriefs

gegen die widerspenstigen Landwehrpflichtigen: Adam Friedrich Bitz von Bernbach,

Johann Jakob Oelschläger von Oberlegenhardt, Wilhelm Wolfinger von Arnbach,

Johann Georg Reinhardt von Schwarzenberg, Gottfried Aldinger von Schwann,

Matthäus Baier von Engelsbrand,

Johann Christian Ahr von Gräfenhausen, Jakob Oelschläger von Langenbrand.

Die Beschlagnahme des Vermögens dieser Landwehrpflichtigen ist ausgehoben worden.

Den 1. November 1866.

K. Oberamt. Luz.

Revier Langenbrau d.

Holz-Verkauf.

Den 9. November Vormittags 10 Uhr wer­den auf dem Rathhaus in Waldrennach ver­steigert :

Nadelholzstangen:

50 St. bis 4" stark u. bis 10' lang (Bohnenstecken) 400 1115' (Rebpsähle),

3000

1620'

(Baumstickel),

4500

2125'

l

4800

2630'

,,

( (Hopfen-

3900

,,

3135'

^ stangen),

2100

//

über 35'

,,

41

stärkere Stangen

aus den Staatswaldungen Hundsthal, Größel- berg und Hengstberg; ferner:

2 Stück buchene und 4 tannene Nutzholzstämme,

Klftr. buchene Scheiter,

2^4 dto. Prügel und

5^/4 tannene Reisprügel

aus den Staatswaldungen Hundsthal und Hengst­berg.

Neuenbürg, den 2. November 1866.

K. Forstamt.

Birkenfeld,

Gerichtsbezirks Neuenbürg.

Liegenfch a fts- B e rkauf.

AuS der Gantmasse des entwichenen Carl Friedrich Staib, Bürgers in Brötzingen und Krämers in BirUnfeld, kommt die vorhandene Liegenschaft mit Einschluß des unabgetheilten Eigenthums der Kinder erster Ehe, Birkenfelder und Dietlinger Markung, im Gesammt-Anschlag von 3742 fl. am

Donnerstag, den 22. November d. I., Nachmittags 2 Uhr,

auf dem Nathhaus in Birkenfeld im öffentlichen Ausstreich zum Verkauf.

In der vorhandenen Haushälfte wurde bis­her die Kaufmannschaft betrieben.

Zu diesem Verkauf werden Kaufsliebhaber, fremde mit gemeinderäthlichen Vermögens-Zeug­nissen versehen, eingeladen.

Den 1. November 1866.

Verkaufs-Commissär:

Gerichts - Notar Bauer.

Neuenbürg.

Holzverkauf.

Am Samstag den 3. November, Morgens 9 Uhr werden auf dem Rathhause hier versteigert