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Der Cnzthaler.

Anzeiger und Unlerhallungs-Matt für ilas ganze Enzthas und kiessm AmgegenL

Ämlsötatt für den Meramlsöezirk Reuenöürg.

j^I'. 8A« d?euenb«rg, Mittwoch, den 24. Oktobers 1866.

Der Enzthaler erscheint Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig ier und bei allen Postämtern 1 S. Für Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestelluugen werden täglich angenommen. Einrückungsgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Am Montag, den 5. November Morgens 10 Uhr findet eine Sitzung des Amtsversamm- lungs-AuSschusses statt.

Den 22. Oktober 1866.

K. Oberamt.

^Lu z.

Neuenb ü r g. AmtsVersammlung.

Am Dienstag, den 6. November, Morgens 8 Uhr wird eine Amtsversammlung dahier ab­gehalten werden.

Tagesordnung:

Erbauung des Bezirkskrankenhansös'; Einführung einer Gesinde-Ordnung im Ober- amtsbczirke;

Publikation der Amtspflegrechnnng pro 18^/«-«; Mittheilung der Recesse zur Sparkassen-Rech- nung pro 1865.

Den 22. Oktober 1866.

K. Oberamt.

L u z.

Neuenb ü r g. Seduldeir-LiquidaLion.

In der Gantsache des Ehristof Diez, Tag­löhners in Conweiler, werden die Schnlden- liquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am

Montag, den 5. November d. I. von Morgens 9 Uhr an ans dem Rathhaus in Conweiler vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab- sondernngsbcrechtigte hiedurch vorgeladen wer­den, nur entweder persönlich oder- durch hin­länglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations - Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als. für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liqnidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid

von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs, und der Bestätigung des Güter- pflcgcrs der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetz­liche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn, der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkanfstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 12. Oktober 1866.

K. Oberamtsgericht.

Röme r.

Revier Schwann.

Ho z-Verkauf«

Den 25. Oktober Nachmittags 4 Uhr auf dem Rathhaus in Conweiler:

911 Stück Nadelholz Lang- und Klotzholz ans den Staatswaldungen Oberer-, Vorderer­und Hinterer Bergwald;

5 Stück buchene Nntzholzstämme aus den Staatswaldungen Dennacher Berq und G'säßberg.

Neuenbürg, den 23. Oktober 1866.

K. Forstamt.

Revier Calmbach.

Holz Verkauf.

Den 27. Oktober, Nachmittags 3 Uhr auf dem Rathhans in Höfen:

50 Stück buchene Nntzholzstämme ans dem Staatswald Plattenkopf.

-Neuenbürg, den 23. Oktober 1866.

K. Forstamt.