Der Eiythaler.

Anzeiger unkl Anterhalkungs-RM flr Üa8 ganze Enzthal und dessen Umgegend.

Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Reuenbürg.

VV» Neuenbürg, Samstag, den 29. September 1866 .

De, <!»,»Haler erscheint Mittwochs »nd Samstag«. Preis halbjährig hier und bei alle» Postämter» 1 S. 8il, NexenbLrg »nd nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. StnrückungSgcbiihr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Vir Königlich Württrmbrrgische Negierung res Schwinzwaldkreises an das K. Oberamt Neuenbürg.

Die k. preußische Regierung zu Sigmaringen hat die diesseitige Kreisregieruug um den viel­fachen, den Geschäftsgang störenden persönlichen Meldungen der Haustier, beziehungsweise Ge­werbetreibenden, die daselbst Erlaubnißscheine zum Gewerbebetrieb im Umherziehen nachsuchen, zu begegnen, ersucht, veranlassen zu wollen, daß an die betreffenden Gewerbetreibenden der an die hohenzollernschen Lande angrenzenden Bezirke, welche die Ausstellung resp. Erneuerung von Gewerbescheinen für das Jahr 1867 wünschen, öffentliche Aufforderung dahin erlassen werde, daß sie ihre dießfallsigen Anträge mit den er­forderlichen, jedes Jahr zu erneuernden Leumunds-Attesten versehen, rechtzeitig, d. h. möglichst vor Beginn oder doch zu Allfang des nächsten Jahres und schriftlich bei der Regierung zu Sigmaringen anzubringen, andernfalls die Hau­stier es sich selbst zuzuschreiben hätten, wenn sie nicht rechtzeitig in den Besitz neuer Gelverbe­scheine gelangen.

Das Oberamt wird demzufolge beauftragt, durch das Amtsblatt Obiges zu veröffentlichen.

Reutlingen, den 24. September 1866.

Autenrieth.

Neuenbürg.

Gebäude - Brand - Berffcherungs- Ciusehätzung betreffend.

Nach den Bestimmungen des Erlasses des Kgl. Verwaltungsraths der Gebäude-Brandver- sicherungsanstalt vom 16. März 1853, Z. 9 und 10, hat der Gemeinderath in der ersten Hälfte des Monats Oktober jeden Jahrs das Feuer­versicherungsbuch, beziehungsweise Brandversiche­rungskataster von Nummer zu Nummer zu durch­gehen und die Versicherungsanschläge insbesondere in der Richtung genau zu prüfen, ob nicht die Gebäude und ihre Zubehörden eine Werthvcr- minderung erlitten haben und deßhalb in dem Versicherungsanschlag zu ändern seien, wobei namentlich die Vorschriften im Absatz 2 und 4 des Art. 19 des Gesetzes vom 14. März 1853 über das allmälige Altern und über andere

' außergewöhnliche Entwerthungs-Ursachen sorg­fältig zu beachten sind.

Zu dieser Prüfung der Versicherungsanschläge durch den Gemeinderath sind die Orts-Feuer- schauer, welche angeiviesen sind, bei ihrem jedes­maligen Umgang ein besonderes Augenmerk dar­auf zu richten, ob im Werth der Gebäude und ihrer Zubehörden keine Veränderung eingetreten sei, mit berathender Stimme beizuziehen.

Nach Vornahme dieses Geschäfts und nach vorgängigem öffentlichen Aufruf an die Gebäude- Eigenthümer zu Anmeldung der bei ihnen im Lauf des Jahrs vorgekommenen Aenderungen, ist dem Oberamt auf den

15. Oktober

zu berichten, ob und welche Gebäude des Ge- sammtgemeindebezirks einer neuen oder verän­derten Schätzung oder Klassen-Eintheilung zu unterwerfen sind.

Diese Berichte sind von den Gemeinde- räthen mit dem Anfügen zu beurkunden, daß die Prüfung der Versicherungsanschläge unter Zuziehung der Ortsfeuerschauer nach Vorschrift der Ziffer 10 des obenerwähnten Erlasses vor- genommen und welche Verfügungen hiebei ge­troffen worden seien.

Bei dem öffentlichen Aufruf au die Gebäude- eigenthümer sind diese darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn solche Aenderungen, welche auf die Klassifikation Bezug haben, von den Be­theiligten nicht rechtzeitig augemeldet werden, das Zuwenigbezahlte, sobald der Mangel zur amt­lichen Kenntniß gelangt und zwar von dem Ein­tritt der Aenderuug an in Einer Summe uaL- zubezahlen sei, wogegen, wenn der Jahresbeitrag sich vermindert hätte, die Betheiligten den An­spruch auf Ersatz des Zuvielbezahlten verlieren.

Den 27. September 1866.

K. Oberamt.

Luz.

Neuenbürg.

Auswanderung.

Folgende Personen sind ausgewandert nach A u st r a l i e n:

Robert und Herrmann Schnepf von Neuen­bürg.

Baden:

Jakobine Boßert mit Sohn von Ottenhausen. Christiane Sieb von Calmbach. Marie Weit' von Grunbach. Karoline Kappus, Katharine