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sogleich verbindlich erklärt und sogleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 7. September 1806.

K. Oberamtsgericht.

R ö nr e r.

Neuenbürg.

Schuldenliquidation.

In der Gantsache des Christof Friedrich Dengler, Lumpensammlers in Feldrennach, werden die Schuldenliqnidation und die gesetz­lich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am

Freitag, den 12. Oktober d. I. von Morgens 8 Uhr an auf dem Rachhaus in Feldrennach vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab­sonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, weun voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder au dein Tage der Liqui- dations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schrift­lichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für derev etwaige Vorzugsrechte auzumelden. Die nicht liquidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsaeten bekannt sind, in der der Liquidations Verhandlung nächstfolgenden Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs und der Bestätigung des Gü­terpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird uur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös ans ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die ge­setzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Vertatst erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und zugleich seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 7. September 18L6.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Neuenbürg.

Dem ,Gesuche des jg. Johann Georg Gauß von Nonnenmiß, Gemeindebezirks Wildbad um Erlanbniß, seiner Stieftochter Wilhelmine Caro­line Kling seinen Familiennamen beizulegen, ist von K. Kreisregierung vorbehältlich der Rechte Dritter entsprochen worden.

Den 15. September 1866.

K. Oberamt.

Luz.

Neuenbür g.

Conditor Theodor Weiß hier ist heute als

Bezirks-Agent der Feuer-Versicherungs-Gesellschaft Thuriugia in Erfurt bestätigt worden.

Den 15. September 1866.

K. Oberamt.

^Luz.

Neuenbürg.

Gläubige r- A u fru f.

Jakob Gottlieb Grau, lediger Postillon von Loffenau beabsichtigt nach Amerika auszuwandern, vermag aber die vorgeschriebene Bürgschaft nicht zu stellen. Etwaige Gläubiger desselben werden daher aufgefordert, ihre Ansprüche binnen 15 Tagen

bei der Ortsbehörde Loffenau geltend zu machen, widrigenfalls sie die aus der Unterlassung ent» springenden Nachtheile sich selbst zuzuschreiben haben.

Am 17. Sept. 1866.

K. Oberamt.

Luz.

N euenbürg.

Montag, den 1. Oktober wird, so Gott will, die jährliche theologische Disputation der Geist­lichen von Morgens 9 Uhr an dahier stattfinden; Tags darauf, Dienstag, den 2. Oktober die jährliche Diö'ccsansynode. An letzterer sind außer den augestellten Geistlichen und den gewählten Kirchenältesten auch die Pfarrgehilfen und die übrigen Mitglieder der Pfarrgemeinderäthe theil- zunehmen berechtigt. Der Anfang wird Mor­gens 9 Uhr mit einem Gottesdienst in hiesiger Kirche, zu welchem alle Freunde dieser Sache' herzlich eingeladen werden, geschehen; auf den­selben folgen die Verhandlungen im hiesigen Rathhaussaale. Die Namen der Abgeordneten und etwaige Anträge wollen rechtzeitig der Unter­zeichneten Stelle angezeigt werden.

Den 18. September 1866.

Kön. Dekanamt.

Leopold.

Floßsperre.

Vom 24. September bis 1. Oktober ist dm Enz von Gumpelscheuer bis zum Christofshof zuin Zweck des Scheiterflößens für die Langholz­flößerei gesperrt. Vom 27. Sept. an kann von der Gumpelscheuer aufwärts wieder eingebunden werden.

Neuenbürg, den 17. September 1866.

K. Forstamt.

Forstamt Wilsberg.

Revier Naislach.

Verkauf

von Gebäuden auf den Abbruch.

Die in Nr. 71 bezeichnten Gebäude werden Samstag den 22. d, M. Vormittags 11 Uhr in Agenbach auf den Abbruch zum Verkauf ge­bracht.

Wildberg, 15. September 1866.

K. Forstamt.

Niethammer.

Floß-Inspektion Calmbach.

Holzbeifuhr-Akkord.

Am Samstag' den 22. d. M. früh 10 Uhr werden auf dem Nathhaus in Calmbach über die Beifuhr von 500 Klftr. Brennholz von der