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Der EiythAer.

Anzeiger und Unterstallungs-Ztatt flir kia.z ganze Enzlhai und kiesten Umgegend.

Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Reuenbürg.

^r. dtenenbürq, Mittwoch, den 19. September 1866.

De» Enzthaler erscheint Mittwochs and Samstags. Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern 1 siS» Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirtman bei derRcdaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. lNnrücknngSgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Vom 1. Juli 18^/s4 sind von der Amtspflege auf die Kleemeisterei zu Neuenbürg 5 fl. 31 kr. aufgewendet und diese nun, nachdem seit I.Jnli 1864 die Ausgaben auf diese Anstalt aus der allgemeinen Amtspflegkasse bestritten werden sol­len, ans die der Kleemeisterei dahier zngetheilt gewesenen Bezirksgemeinden nach der Amtsscha­densmatrikel von 180°/ü7 umgelegt worden, in folgender Weise:

Gemeinden.

Amts-

schadens-

Betrag.

Kleemei­

stereikosten

Betrag.

st.

kr.

st.

kr.

Arnbach .

174

57

7

Bernbach.

202

20

8

Birkenfeld.

459

32

19

Calmbach.

609

45

25

Conweiler.

213

38

9

Dennach.

250

13

10

Dobel.

325

7

14

Engelsbrand ....

173

41

7

Enzklösterle ....

99

1

4

Feldrennach ....

323

7

14

Gräfenhausen . . .

653

9

27

Grunbach.

137

17

5

Herrenalb.

385

50

16

Höfen.

258

19

10

Kapfenhardt ....

85

2

3

Langenbrand ....

175

8

7

Loffenau.

420

30

17

Neuenbürg ....

605

22

24

Neusatz.

96

20

4

Oberniebelsbach . . .

114

32

_

5

Ottenhausen ....

280

39

11

Rothensohl ....

80

59

3

Rudmersbach ....

50

28

2

Salmbach.

62

22

3

Schwann.

231

42

_

10

Unterniebelsbach . . .

105

38

4

Waldrennach . . . .

121

14

_

5

Wildbad.

1391

10

58

Zusammen . j808?1

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s!

31

Diese Beträge wird die Amtspflege in den Jahresabrechnungen von 18°"/°7 aufrechnen und

I in den betreffenden Gemeinderechnungen ist sich auf gegenwärtigen Erlaß zu beziehen.

Den 12. September 1866.

K. Oberamt.

Luz.

Neuenbürg.

Schulden Liquidation.

In der Gantsache des Jakob Luft, Ludw. Friedr. S., Bäckers und Gemeinderaths von Loffenau, werden die Schuldenliquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Ver­handlungen am

Montag, den 1. Oktober d. I. von Morgens 9 Uhr an auf dem Rathhaus in Loffenau vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab­sonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen wer­den, um entweder persönlich oder durch hin­länglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liqnidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs, und der Bestätigung des Güter­pflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet wer­den, deren Forderungen durch Unterpfand ver­sichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hin­reicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetz­liche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot