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Der EiythAer.
Anzeiger und Unterstallungs-Ztatt flir kia.z ganze Enzlhai und kiesten Umgegend.
Amtsblatt für den Oberamtsbezirk Reuenbürg.
^r. dtenenbürq, Mittwoch, den 19. September 1866.
De» Enzthaler erscheint Mittwochs and Samstags. — Preis halbjährig hier und bei allen Postämtern 1 siS» Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirtman bei derRcdaktion. Auswärtige bei ihren Postämtern. Bestellungen werden täglich angenommen. — lNnrücknngSgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.
Amtliches.
Neuenbürg.
Vom 1. Juli 18^/s4 sind von der Amtspflege auf die Kleemeisterei zu Neuenbürg 5 fl. 31 kr. aufgewendet und diese nun, nachdem seit I.Jnli 1864 die Ausgaben auf diese Anstalt aus der allgemeinen Amtspflegkasse bestritten werden sollen, ans die der Kleemeisterei dahier zngetheilt gewesenen Bezirksgemeinden nach der Amtsschadensmatrikel von 180°/ü7 umgelegt worden, in folgender Weise:
Gemeinden.
Amts-
schadens-
Betrag.
Kleemei
stereikosten
Betrag.
st.
kr.
st.
kr.
Arnbach .
174
57
7
Bernbach.
202
20
—
8
Birkenfeld.
459
32
—
19
Calmbach.
609
45
—
25
Conweiler.
213
38
—
9
Dennach.
250
13
—
10
Dobel.
325
7
—
14
Engelsbrand ....
173
41
—
7
Enzklösterle ....
99
1
—
4
Feldrennach ....
323
7
—
14
Gräfenhausen . . .
653
9
—
27
Grunbach.
137
17
—
5
Herrenalb.
385
50
—
16
Höfen.
258
19
—
10
Kapfenhardt ....
85
2
—
3
Langenbrand ....
175
8
—
7
Loffenau.
420
30
—
17
Neuenbürg ....
605
22
—
24
Neusatz.
96
20
—
4
Oberniebelsbach . . .
114
32
_
5
Ottenhausen ....
280
39
—
11
Rothensohl ....
80
59
—
3
Rudmersbach ....
50
28
—
2
Salmbach.
62
22
—
3
Schwann.
231
42
_
10
Unterniebelsbach . . .
105
38
—
4
Waldrennach . . . .
121
14
_
5
Wildbad.
1391
10
—
58
Zusammen . j808?1
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31
Diese Beträge wird die Amtspflege in den Jahresabrechnungen von 18°"/°7 aufrechnen und
I in den betreffenden Gemeinderechnungen ist sich auf gegenwärtigen Erlaß zu beziehen.
Den 12. September 1866.
K. Oberamt.
Luz.
Neuenbürg.
Schulden Liquidation.
In der Gantsache des Jakob Luft, Ludw. Friedr. S., Bäckers und Gemeinderaths von Loffenau, werden die Schuldenliquidation und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen am
Montag, den 1. Oktober d. I. von Morgens 9 Uhr an auf dem Rathhaus in Loffenau vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Absonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Receß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liqnidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klaffe beitreten.
Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Falle, wenn der Liegenschafts-Verkauf vor der Liquidations-Tagfahrt stattgefunden hat, vom Tage der Liquidation an und wenn der Verkauf erst nach der Liquidations- Tagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstage an. Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot