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Der Enzthäler.

Anzeiger unil AnterhMungs-Rsatt flir das ganze Enzlhas und dessm Amgegend.

Ämtsktatt für den Ükeraintskezirk Reuenkürg.

^r. VO« Neuenbürg, Mittwoch, den 5. September 1866.

Der S»,«Haler erscheint Mittwoch» nnd S-nistag«. Prei« halbjährig hier und bei allen Postämtern 1 4. Fitr Renenditrg »»h nächste Umgebnag absnnirtmaa bei der Redaktion. Au«wLrtige bei ihre» Postämter» Leftellnngen «erden täglich «ngcaonin, e». stinrnckungägkbähr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Gefehworenenliste vctreffend. .

Die Ortsvorsteher werden hiemit erinnert, die Urlisten zeitig anzulegen und solche unfehl­bar und bei Wartboten-Vermeidung auf den 1. Oktober d. Js. hieher vorzulegen, auch Anzeige hieher zu erstatten, falls ein Geschworener mit Tod abgegangen feie oder die zur Funktion eines Geschworenen erforderlichen Eigenschaften (Art. 60. des Gesetzes vom 14. Aug. 1849.) verloren haben sollte.

Den 3. September 1866.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Neuenbürg.

Bekanntmachung.

Der in Nro. 9. S. 40. dieses Blattes er­folgten Bekanntmachung des Eintrags der Han­delsgesellschaft

Krauth L Cie. in Höfen ins Handelsregister wird nachgetragen, daß auch der Geschäfts-Theilhaber

Otto Stcinbris

zur Zeichnung der Firma und Vertretung der Gesellschaft berechtigt ist.

Den 3. September 1866.

Oberamtsrichter Römer.

Neuenbürg Diebstahls - Anzeige.

In der Nacht vom 26.27. v Mts. wurde dem Wirth und Geometer Carl Müller dahier ein zweirädriger gut erhaltener Handkarren mit neuen Rädern im Werthe von 15 fl. entwendet.

Dieses wird zu den bekannten Zwecken mit dem Anfügen' bekannt gemacht, daß die Hand­haben am Karren abgebrochen sind.

Den 3. September 1866.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Neuenbürg. Söhnldcnliquid rtion.

In der Gantsache des f Johann Georg Sommer, gewes pens. Schulmeisters in Den­nach werden die Schuldenliquidation nebst den gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhand­lungen am

Freitag, den 28. September d. I. von Morgens 8 Uhr an auf dem Rathhaus in Dennach vorgenommen werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab­sonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liqui- dations-Tagfahrt ihre Forderungen durch schrift­lichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumelden. Die nicht liguidirenden Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsacten bekannt sind, in der der Liquidations-Verhandlung michjifolgenden Gerichtssitzung durch Bescheid von der Blasse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai­gen Vergleichs der Genehmigung des Verkaufs der Massegegenstäude und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Den 27. August 1866.

K. Oberamtsgericht.

Römer.

Forstamt Wildberg^

Revier Hirsau.

Holz-Verkauf.

Mittwoch und Donnerstag, den 12. und 13. d. M. im Birkenhau:

53 Birken,

270 birkene und tannene Stangen,

56 Klftr. Laubholz- und

170 Nadelholz-Scheiter und Prügel,

31 tannene Reisprügel,

11,000 Laubholz-Wellen.

Zusammenkunft je Morgens 8 Uhr auf der Brudersteig beim Wegzeiger.

Wildberg, 1. Septbr. 1866.

K. Forstamt.

Wildbad,

Gerichtsbezirks Neuenbürg.

Aufruf an (Hläubiger irnd Schuldner.

Auf das kürzlich erfolgte Ableben des Daniel Friedr. Klumpp, Sägmühlebesitzers, früheren Gastgebers zum Bären hier, ergeht an alle die­jenigen, welche Ansprüche an den Vermögens-