einzurücken hat, stellt, wegen Ungehorsams, nach Ablauf der ersten dreißig Tage aber wegen Wider­spenstigkeit gestraft. Ueberdieß wird das Ver­mögen der widerspenstigen Landwehrpflichtigen, auch wenn es erst während ihres strafbaren Zu­standes angefallen ist, mit Beschlag belegt und nicht eher freigegeben, bis nach Zurückkunft des Abwesenden die in Absicht auf seine Person zu treffende Verfügung in Vollzug gesetzt oder bis nach seinem Ableben oder Todeserklärung das Recht der Erbfolge eingetreten ist. 3) Als ent­schuldigt wird betrachtet, wer darzuthun vermag, daß er durch Ursachen, welche von seinem Willen unabhängig waren, an zeitiger Erfüllung seiner Landwehrpflicht gehindert war, vorausgesetzt, daß er nach Beseitigung dieses Hindernisses nicht ver­säumt hat, den Forderungen des Gesetzes als­bald Genüge zu leisten. 4) Stellvertretung im Landwehrdienst ist zulässig, cs muß aber das Einstellen des Ersatzmannes in den ersten acht Tagen nach der Einberufung des Landwehrpflich­tigen geschehen. Die Bedingungen des Einstands- Vertrags sind der Privatübereinkunft überlassen und hat der Einsteller, ohne Rücksicht auf die Größe der bedungenen Einstandssumme, eine Caution von 500 fl in baarem Gelds bei der Oberamtspflege seines Bezirks zu hinterlegen. Der Stellvertreter muß die allgemeinen Einsteher- Eigenschaften (Kriegsdienstgesetz Art. 75) besitzen, nicht mehr landwehrpflichtig und nicht über 38 Jahre alt sein, es sei denn, daß er zuvor sechs Jahre im Militär gedient, in welchem Falle er, wenn er das 40. Jahr nicht überschritten hat, auch wenn er selbst noch im dritten Aufgebot steht, als Einsteher zngelassen wird. Stuttgart, den 20. Juli 1866. Schall.

Stuttgart, 21. Julii Nach den neuesten Mittheilnngen ist cs möglich, den Postverkehr nach der Feldpost wieder aufzunehmen, und wer­den deßhalb von jetzt an außer den Briefpost- sendungen auch kleinere gewöhnliche und Werth- packete bis zum Gewicht von einigen Pfunden, sowie Baareinzahlungen von den Postanstalten zur Vermittelung an die ausmarfchirenden Truppen angenommen. Von der Beförderung ausge­schlossen sind Nachnahmesendungen, Sendungen mit Viktnalien und Flüssigkeiten, sowie alle größeren und schweren Packete. Dem Publikum wird für Geldsendungen an die ausmarschirenden Soldaten das Institut der Baareinzahlungen dringend empfohlen.

Stuttgart, 22. Juli. Se. Mas. der König hat am Samstag die württembergische Felddivision, die in der Nähe von Tauberbischofs­heim in 11 Ortschaften in Cantonnirung, zum Theil auch im Bivouak lag, mit hohem Besuche überrascht. Das Hauptquartier der Württem- berger war in Großrinderfeld, das des 8. Armee­corps in Tauberbischofsheim. Am weitesten nörd­lich vorgeschoben war ein halbes Bataillon Jäger mit Artillerie in Brunnthal; südlich erreichte der König seine Truppen zuerst in Königshofen, wo ein Pontonstrain lag; in Dittigheim befand sich die gesammte Reseveartillcrie. Die Truppen sind dem Vernehmen nach in der besten Stimmung; sie haben sich mit den Anstrengungen und Ent­behrungen des Feldlebens vollständig vertraut gemacht.

Ulm, 20. Juli. Der Kriegszustand der Bundesfesiung ist nunmehr hier verkündet, und die Einwohnerschaft aufgesordert, sich mit Mund- vorrath auf zwei Monate zu versehen, und den­selben im Bestand zu erhalten, damit er bei etwa eintretendem Belagerungszustand nachgewie­sen werden könne.

Ausland.

P ar i s, 23. Juli, 4 U. 35 M. Nachm. Der Minister des Innern läßt an der Börse anschla­gen.:Oesterreich nimmt die von Preußen zu­gelassenen Friedenspräliminarien an. Bevoll­mächtigte sind vereinigt im preußischen Haupt­quartier, um den Waffenstillstand zu unterhan­deln. Italiens definitive Antwort wird erwartet, es hat die Präliminarien,principiell bereits an­genommen. (S. M.)

Eisenbahn-Fahrten.

Nach Karlsruhe.

Abgang in Pforzheim 7 Uhr 46 Min. früh

9

12

*1

4

9

50

30

15

54

o

Barm.

Mittags.

Nachm.

Ankunft in Karlsruhe.

8 Uhr 52 Min. früh.

Mittags.

Nachm.

Abends.

Nachts.

36

4

2

10

Abends

Von,Karlsruhe

Abgang von Karlsruhe. ! Ankunft in Pforzheim.

*10

11

1

*5

6

7 Uhr !0 Min. früh.

40

10

50

5

50

Vorm.

Nachm.

Abends.

*11

12

2

*6

8

8 Uhr 42 Min. früh.

29

30 55 10 22

Vorm.

Mittags

Nachm.

Abends.

Abgang in Pforzheim. *8 Uhr 45 Min. Vorm.

Nach Mühlacker.

11

12

2

*6

8

32

50

57

1

30

Mittags

Nachm.

Abends.

Ankunft in Mühlacker. 9 Uhr 15 Min. früh.

*11

1

3

*6

9

50

20

22

36

Von Mühlacker Abgang in Mühlacker, k Uhr 15 Min. früh.

Vorm.

Nachm.

Abends.

Nachts.

7

*9 22 11 50 *12 55 4 20

8 30

Bonn.

Nachm.

Abends.

Ankunft in Pforzheim.

7 Uhr 43 Mi», früh.

*9 45 Bonn.

12 25 Mittags

*1 12 Nachm.

4 49 Abends.

8 59

Die mit * bezcichneten Züge sindCourierzüge."

WiLdbad-Fmidenstadter Postkonrs.

Je Dienstag, Donnerstag und Samstag.

Zn aus

Abg. Wildbab. Besenfcld. Ank. Frcudenstadt. 5 U. 45 M. früh. 8.50. 9.5. II U. 36 M. Vorm. Abg. Freudcnstadt. Ankunft Wildbad.

2 Uhr Nachm. 4. 35. 4. 55. 7 U. 30 M. AbdS.

Preise der Lebensbedürfnisse in Stuttgart auf dem Wochcnmarkt am 24. Juli:

1 Pfd. Butter 30 kr. 1 Pfd. Nindschmalz 34 kr. 1 Pf. Schwcincschm. 28 kr. 1 Maas Milch 8 kr. 3 Eier für 4 kr., 7 für 8 kr. 1 junge Gans 1 Ente 1 Huhu

1 Paar Tauben 34 Pfd. Erbsen - 34 Pfd. Linse» fl. kr 34 Pfd. Wclschkor»

1 fl. 36 kr.

kr. 36 kr. 30 kr. 18 kr. kl. - kr.

40 Pfd. Kartoffeln

neue 1 fl. 40 kr. t Kl. Buchenholz A'/zst- 1 Kl. Birkenholz 20 fl. 1 Kl. Tannenholz 17 fl. 1 Ctr. Heu 2 fl. kr. 1 Bund Stroh 18 kr. 1 Pf. Mastochscnfl. 16 kr. 1 Pf. Schweincfl. 14 kr.

1 Pf. Kalbfleisch 12 kr. 6 Pf. Kcrnenbrod 22 kr. 6 Pf. Schwarzbrot, 20 kr.

2 Krcuzerwecken 8 Loth.

Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Meeh in Neuenbürg.