einzurücken hat, stellt, wegen Ungehorsams, nach Ablauf der ersten dreißig Tage aber wegen Widerspenstigkeit gestraft. Ueberdieß wird das Vermögen der widerspenstigen Landwehrpflichtigen, auch wenn es erst während ihres strafbaren Zustandes angefallen ist, mit Beschlag belegt und nicht eher freigegeben, bis nach Zurückkunft des Abwesenden die in Absicht auf seine Person zu treffende Verfügung in Vollzug gesetzt oder bis nach seinem Ableben oder Todeserklärung das Recht der Erbfolge eingetreten ist. 3) Als entschuldigt wird betrachtet, wer darzuthun vermag, daß er durch Ursachen, welche von seinem Willen unabhängig waren, an zeitiger Erfüllung seiner Landwehrpflicht gehindert war, vorausgesetzt, daß er nach Beseitigung dieses Hindernisses nicht versäumt hat, den Forderungen des Gesetzes alsbald Genüge zu leisten. 4) Stellvertretung im Landwehrdienst ist zulässig, cs muß aber das Einstellen des Ersatzmannes in den ersten acht Tagen nach der Einberufung des Landwehrpflichtigen geschehen. Die Bedingungen des Einstands- Vertrags sind der Privatübereinkunft überlassen und hat der Einsteller, ohne Rücksicht auf die Größe der bedungenen Einstandssumme, eine Caution von 500 fl in baarem Gelds bei der Oberamtspflege seines Bezirks zu hinterlegen. Der Stellvertreter muß die allgemeinen Einsteher- Eigenschaften (Kriegsdienstgesetz Art. 75) besitzen, nicht mehr landwehrpflichtig und nicht über 38 Jahre alt sein, es sei denn, daß er zuvor sechs Jahre im Militär gedient, in welchem Falle er, wenn er das 40. Jahr nicht überschritten hat, auch wenn er selbst noch im dritten Aufgebot steht, als Einsteher zngelassen wird. Stuttgart, den 20. Juli 1866. Schall.
Stuttgart, 21. Julii Nach den neuesten Mittheilnngen ist cs möglich, den Postverkehr nach der Feldpost wieder aufzunehmen, und werden deßhalb von jetzt an außer den Briefpost- sendungen auch kleinere gewöhnliche und Werth- packete bis zum Gewicht von einigen Pfunden, sowie Baareinzahlungen von den Postanstalten zur Vermittelung an die ausmarfchirenden Truppen angenommen. Von der Beförderung ausgeschlossen sind Nachnahmesendungen, Sendungen mit Viktnalien und Flüssigkeiten, sowie alle größeren und schweren Packete. Dem Publikum wird für Geldsendungen an die ausmarschirenden Soldaten das Institut der Baareinzahlungen dringend empfohlen.
Stuttgart, 22. Juli. Se. Mas. der König hat am Samstag die württembergische Felddivision, die in der Nähe von Tauberbischofsheim in 11 Ortschaften in Cantonnirung, zum Theil auch im Bivouak lag, mit hohem Besuche überrascht. Das Hauptquartier der Württem- berger war in Großrinderfeld, das des 8. Armeecorps in Tauberbischofsheim. Am weitesten nördlich vorgeschoben war ein halbes Bataillon Jäger mit Artillerie in Brunnthal; südlich erreichte der König seine Truppen zuerst in Königshofen, wo ein Pontonstrain lag; in Dittigheim befand sich die gesammte Reseveartillcrie. Die Truppen sind dem Vernehmen nach in der besten Stimmung; sie haben sich mit den Anstrengungen und Entbehrungen des Feldlebens vollständig vertraut gemacht.
Ulm, 20. Juli. Der Kriegszustand der Bundesfesiung ist nunmehr hier verkündet, und die Einwohnerschaft aufgesordert, sich mit Mund- vorrath auf zwei Monate zu versehen, und denselben im Bestand zu erhalten, damit er bei etwa eintretendem Belagerungszustand nachgewiesen werden könne.
Ausland.
P ar i s, 23. Juli, 4 U. 35 M. Nachm. Der Minister des Innern läßt an der Börse anschlagen.: „Oesterreich nimmt die von Preußen zugelassenen Friedenspräliminarien an. Bevollmächtigte sind vereinigt im preußischen Hauptquartier, um den Waffenstillstand zu unterhandeln. Italiens definitive Antwort wird erwartet, es hat die Präliminarien,principiell bereits angenommen. (S. M.)
Eisenbahn-Fahrten.
Nach Karlsruhe.
Abgang in Pforzheim 7 Uhr 46 Min. früh
9
12
*1
4
9
50
30
15
54
o
Barm.
Mittags.
Nachm.
Ankunft in Karlsruhe.
8 Uhr 52 Min. früh.
Mittags.
Nachm.
Abends.
Nachts.
36
4
2
10
Abends
Von,Karlsruhe
Abgang von Karlsruhe. ! Ankunft in Pforzheim.
*10
11
1
*5
6
7 Uhr !0 Min. früh.
40
10
50
5
50
Vorm.
Nachm.
Abends.
*11
12
2
*6
8
8 Uhr 42 Min. früh.
29
30 55 10 22
Vorm.
Mittags
Nachm.
Abends.
Abgang in Pforzheim. *8 Uhr 45 Min. Vorm.
Nach Mühlacker.
11
12
2
*6
8
32
50
57
1
30
Mittags
Nachm.
Abends.
Ankunft in Mühlacker. 9 Uhr 15 Min. früh.
*11
1
3
*6
9
50
20
22
36
Von Mühlacker Abgang in Mühlacker, k Uhr 15 Min. früh.
Vorm.
Nachm.
Abends.
Nachts.
7
*9 „ 22 11„ 50 *12 „ 55 4 „ 20
8 „ 30
Bonn.
Nachm.
Abends.
Ankunft in Pforzheim.
7 Uhr 43 Mi», früh.
*9 „ 45 „ Bonn.
12 „ 25 „ Mittags
*1 „ 12 „ Nachm.
4 „ 49 „ Abends.
8 „ 59
Die mit * bezcichneten Züge sind „Courierzüge."
WiLdbad-Fmidenstadter Postkonrs.
Je Dienstag, Donnerstag und Samstag.
Zn aus
Abg. Wildbab. Besenfcld. Ank. Frcudenstadt. 5 U. 45 M. früh. 8.50. 9.5. II U. 36 M. Vorm. Abg. Freudcnstadt. Ankunft Wildbad.
2 Uhr Nachm. 4. 35. 4. 55. 7 U. 30 M. AbdS.
Preise der Lebensbedürfnisse in Stuttgart auf dem Wochcnmarkt am 24. Juli:
1 Pfd. Butter 30 kr. 1 Pfd. Nindschmalz 34 kr. 1 Pf. Schwcincschm. 28 kr. 1 Maas Milch 8 kr. 3 Eier für 4 kr., 7 für 8 kr. 1 junge Gans 1 Ente 1 Huhu
1 Paar Tauben 34 Pfd. Erbsen - 34 Pfd. Linse» — fl. — kr 34 Pfd. Wclschkor»
1 fl. 36 kr.
kr. 36 kr. 30 kr. 18 kr. kl. - kr.
40 Pfd. Kartoffeln
neue 1 fl. 40 kr. t Kl. Buchenholz A'/zst- 1 Kl. Birkenholz 20 fl. 1 Kl. Tannenholz 17 fl. 1 Ctr. Heu 2 fl. — kr. 1 Bund Stroh 18 kr. 1 Pf. Mastochscnfl. 16 kr. 1 Pf. Schweincfl. 14 kr.
1 Pf. Kalbfleisch 12 kr. 6 Pf. Kcrnenbrod 22 kr. 6 Pf. Schwarzbrot, 20 kr.
2 Krcuzerwecken 8 Loth.
Redaktion, Druck und Verlag von Jak. Meeh in Neuenbürg.