231

Der Einthaler.

Anzeiger unü Unterhaltung«-Matt flir das ganze Enzthal und dessen Amgegend.

Llmtsktatt für den Meramtstzezirk Reuenkürg.

^r. AT» Neuenbürg, Mittwoch, den 4. Juli 1866.

Der En,thaler erscheint Mittwochs und Samstags. Preis halbjährig hier und bei allen Postämter» t il. 8ür Neuenbürg und nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. Einig ckungSgebühr für die Zeile oder deren Raum <! kr.

Amtliches.

Neuenbürg.

Gläubiger - Aufruf.

Jakob Friedrich Fuchs, lediger Goldarbeiter von Grunbach will nach Amerika auswandern, ohne einen Bürgen zu stellen. Es werden daher etwaige Gläubiger desselben aufgefordert, ihre Ansprüche an ihn

binnen 8 Tagen

beim Schultheißenamte Grunbach geltend zu ma­chen, widrigenfalls der Auswanderung statt ge­geben wird.

Den 30. Juni 1866.

K. Oberamt. Luz.

Neuenbürg.

Hundeaufnahine auf den 1 Juli 1866 betreffend.

In Gemäßheit des Gesetzes vom 9. Sept. 1852 (Reg.-Bl. S. 187 ff.) muß die Aufnahme der Hunde nach dein Stande vom 1. Juli d. I. wieder vorgenommen werden.

Die steuerpflichtigen Hundebesitzer werden daher aufgefordert, die Hunde, welche sie am 1. Juli d. I. inne haben, spätestens bis zum 15. Juli 1866 dem Acciser (Ortssteuerbeamten) bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe anzu­zeigen.

Die Acciser haben nach Vorschrift der Finanz- ministerial-Verfügung vom 7. Juni 1853 (Reg.- Bl. S. 163 ff.) unter Mitwirkung der Orts­vorsteher die Aufnahme der Hunde zu besorgen, wozu ihnen die nöthigen Tabellen bereits zuge­stellt worden sind.

Obige Aufforderung an die Hundebesitzer ist von den Ortsvorstehern am 5 Juli öffentlich bekannt zu machen.

Die Aufnahmeprotokolle nebst Vorgängen sind spätestens bis 31. Juli an das Kameralamt einzusenden.

Den 2. Juli 1866.

K. Oberamt. K. Kameralamt.

Luz. Schöll.

Neuenbürg.

An die gemeinschaftlichen Aemter.

Den Aufruf des württemb. Sanitäts-Vereins vom 19. d. Mts. versenden wir heute an die

sämmtlichen gemeinschaftlichen Aemter mit dem Ersuchen, die menschenfreundlichen Zwecke dieses Vereins eifrig zu fördern. Es sollte in jedem Orte ein Angehöriger ausgestellt werden, welcher Gaben in Empfang nimmt und an den Sani­täts-Verein übermittelt. Diese Sendungen sind portofrei.

Den 2. Juli 1866.

K. gemeinschaftl. Oberamt.

Luz. Leopold.

Aufforderung

des

Württemb. Sarritäts-Vereins

an die

Frsurn und Jungfrauen Württembergs.

Ihre Majestät die Königin Olga, schon seit Jahren bemüht, in wahrhaft lundes­mütterlicher Fürsorge, dem unter den ärmeren Klassen sich findenden Elende zu steuern und die verschiedensten wohlthätigen Anstalten mit reichen Beiträgen zu unterstützen, hat auch unserem Sa- nitätsverein, welcher den Zweck hat, das Loos der im Kriege verwundeten oder erkrankten Mi­litärpersonen zu erleichtern. Höchst-Ihre Auf­merksamkeit zugewendet und nicht nur zur besseren Förderung unserer Zwecke uns mit der reichen Gabe von 500 fl. bedacht, sondern auch die hohe Gnade gehabt, die Oberleitung desselben, insbe­sondere der im Lande sich bildenden Frauenver­eine zu übernehmen.

Die Erfahrungen der letzten Jahre, im Krimmkriege, in Amerika, in Schleswig und an­derwärts haben zur Genüge dargethan, welche segensreiche Wirksamkeit in solchen Zeiten schwe­rer Noth, besonders für die Pflege und Erquick­ung verwundeter und kranker Krieger die auf­opfernde Frauenhilfe entfalten kann. Um so drin­gender ersuchen wir die Frauen und Jungfrauen des Landes, nun Vereine zu gründen um für die im Felde befindlichen Krieger zur Linderung ihres Looses thätig zu sein. Wir werden nicht unterlassen, dieselben über die vorhandenen Be­dürfnisse in Kenntniß zu setzen, ihre Gaben in Empfang zu nehmen und zu befördern und ver­eint mit ihnen das Liebeswerk zu treiben, in wel­chem unsere in Ehrfurcht geliebte Königin das Banner vorausträgt.