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Der Enzlhäler.

Anzeiger und An1erhallung8-Malt flr das ganze Enzthai und dessen AmgegM

«gmlsötalt für den Meramlskezirk Keuenöürg.

^1'. 3V» Neebürg, Samstag den 19. Mai 1866.

DerErrzlhaler erscheint Mittwochs undSamstags. Preishalbjährig hier and bei allen Postämtern 1A. FLrNeuesbürg nnd nächste Umgebung abonnirt man bei der Redaktion. Auswärtige bei ihren Postämter». Bestellungen werden täglich angenommen. EinrückungSgebühr für die Zeile oder deren Raum 2 kr.

A mtlich es.

Neuenbürg.

Musterung der Landwehr.

Am Donnerstag den 24. d. Mts» Morgens 8 Uhr findet auf hiesigem Rath­hause die Musterung der Landwehrpflich­tigen statt, welche in den Jahren 1844 und 1845 geboren sind. Es sind den Ortsvorstehern besondere Verzeichnisse und Ladungen zugegangcn. Zu diesen wird noch Folgendes bemerkt:

1. Ansprüche auf Befreiung, Entbin­dung von der Landwehrpflicht oder Zurückstellung in das dritte Aufge­bot müssen wo möglich am 23. d. M-, Nachmittags bei Oberamt ange­meldet und mit den erforderlichen Zeugnissen belegt werden.

2. Die Verfügung und die Vorladung im Staats-Anzeiger Nr. 114 sind den Landwehrpflichtigen zu eröffnen.

3. Der Musterung haben alle Ortsvor­steher beizuwohnen, in deren Gemein­den Landwehrpflichtige von jenen Al- ters-Classen sind. Vom Erscheinen sind daher entbunden die Ortsvorsteher von Maisenbach, Ober- und Unter­niebelsbach. .

Den 17. Mai 1866.

K. Oberamt.

Luz.

Neuenbürg.

In Folge Ministerialerlasses vom 9. d. M. werden die Ortsbehörden aufgefordert, sich we- gen Vertilgung der Maikäfer nach der Vor­schrift vom 2. Mai 1837, Reg.-Bl. S. 192, zu benehmen, insbesondere angemessene Prä» mien für gewisse Quantitäten gesammelter Mai­käfer oder Engerlinge auszusetzen und hierüber sofort Bekanntmachung zu erlassen. Ucber den Vollzug dieses Auftrags ist zu berichten.

Den 14. Mai 1866.

K. Oberamt.

Luz.

Neuenbürg.

Schuldenliquidation.

. In der Gantsache deS Joh. Mich. Bohnen» berger, led. Corscttwebers und beabschicdeten Ercapitulanien von Ottenhausen, werden die Schuldenliquidation und die gesetzlich damit ver­bundenen weitern Verhandlungen am

Freitag den.8. Juni d. I., -

Morgens 8 Uhr,

auf dem Rathhaus in Ottenhausen vorgenomme» werden, wozu die Gläubiger, Bürgen und Ab­sonderungsberechtigte hiedurch vorgeladen wer­den, um entweder persönlich oder durch hin­länglich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens vor oder an dem Tage der Liquidations - Tagfahrt ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für die Forderungen selbst sowohl, als für deren etwaige Vorzugsrechte anzumclden. Die nicht liquidirendcn Gläubiger werden, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtöactcn bekannt sind, in der der rliquidaiionsverhandlung nächst, folgenden Gerichtssitzung durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird ange­nommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwai- gen Vergleichs, und der Bestätigung des Güter- pflegerö der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Den 8. Mai 1866.

K. Oberamtsgericht. Römer.

Vergebung von Bauarbeiten.

Die Herstellung einer transportabel» Bau­hütte für die Eyachbrücke, veranschlagt mit

1) Zimmerarbeit . . . 128 fl. 5 kr'

2) Schrcincrarbeit . . 22 fl. 46 kr» »

3) Glaserardeit ... 3 fl. 26 kr-

4) Schlosscrarbeit ... 24 fl. 28 kr.

5) Maurerarbeit ... 1 fl. 48 kr.

zus. - > 180 fl. 33 kr. ist im Submkssionswege zu vergeben und sind Offerte .hierauf schriftlich, versiegelt mit der Aufschrift:

Angebot auf die transportable Bauhütte" längstens bis Samstag den 26., Mittags 12 Uhr, einzureichen. Sre sind entweder in Pro­zenten der Uebcrschlagssummen für die einzelnen